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Rauchmelder RETTEN LEBEN!!!

 

 

Bayern hat Rauchmelder gesetzlich verankert:

§46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

 

 

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

 

 

Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

und unter: http://rauchmelderpflicht.net