Rauchmelder RETTEN LEBEN!!!
Bayern hat Rauchmelder gesetzlich verankert:
§46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
und unter: http://rauchmelderpflicht.net