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Das FR Kinderfeuerwehr hatte eine Anfrage einer Kinderfeuerwehr, ob bei einem Schwimmbadbesuch mit der Kinderfeuerwehr ein Rettungsschwimmer dabei sein muss.

Die Geschäftsstelle des LFV Bayern, Geschäftsführer Rechtsanwalt Uwe Peetz, gab dazu folgende Aussage:

  • Es ist nicht erforderlich bei einem Schwimmbadbesuch durch eine Kinderfeuerwehr ein Rettungsschwimmer mit zu nehmen

Aus seiner Sicht sollte noch folgendes beachtet werden:

  • Nur ein öffentliches Schwimmbad besuchen; diese werden durch Aufsichtskräfte wie z.B. Bademeister überwacht
  • Nicht an Baggerseen, Staugewässer, Flüsse usw. gehen
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten einholen!
  • Schriftlich bestätigen lassen, dass das Kind schwimmen kann!
  • Mehr Betreuer als gewöhnlich mitnehmen (so viel wie möglich!)
  • Evtl. Eltern/Erziehungsberechtigte mit einbeziehen
  • Alle Betreuer müssen selbst Schwimmer sein und sollten eine Ausbildung in Erster-Hilfe haben
  • Alle Betreuer sollten sich einzig und allein auf die „Beaufsichtigung“ der Kinder konzentrieren und nicht ihr eigenes Fitnessprogramm absolvieren.