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Wie bereits hier bekannt gegeben hat die Vertreterversammlung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in ihrer Sitzung am 22.11.2018 die Einführung der DGUV Vorschrift 49, besser bekannt als Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr, zum 02.01.2019 beschlossen.

Für die Ausbildung in Ihrer Feuerwehr stellen wir Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Text der DGUV Vorschrift 49 – UVV Feuerwehr
  • DGUV Regel 105-049 (eine Kommentierung der einzelnen Bestimmungen der UVV Feuerwehr)
  • Synopse der bisherigen Vorschriften und der Neuerungen/Änderungen

Lassen Sie sich bitte durch die Aufdrucke „Entwurf“ nicht verwirren. Es handelt sich um die Version, die die einzelnen Unfallversicherungsträger und Unfallkassen in ihren jeweiligen Bundesländern zur Umsetzung beschließen müssen. Für Bayern wurde die UVV Feuerwehr unverändert angenommen. Der Entwurf wird also der Reinschrift bzw. den noch ausstehenden Veröffentlichungen entsprechen

Text der DGUV Vorschrift 49 – UVV Feuerwehr PDF 141,7 KB
DGUV Regel 105-049 (eine Kommentierung der einzelnen Bestimmungen der UVV Feuerwehr) PDF 2,8 MB
Synopse der bisherigen Vorschriften und der Neuerungen/Änderungen Powerpoint 2,5 MB