Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Ver-teidigung -AFKzV-' des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der lnnenminis-ter und -senatoren der Länder hat in seiner 42. Sitzung am 21. / 22. März 2018 in Düsseldorf den Entwurf der Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 genehmigt.
Den Feuerwehren Bayerns wird daher die Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 zur Anwendung bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz empfohlen.
FwDV_DV_800.pdf