Aus gegebenem Anlass weist die TTB-KVB nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ein Tausch von Funkgeräten zwischen und/oder innerhalb von Fahrzeugen erst nach vorheriger Absprache mit dem Landratsamt (TTB-KVB) durchgeführt werden darf! Die Funkgeräte können sonst weder korrekt mit der Leitstelle kommunizieren, noch werden diese beim Update im System erkannt. Nichtbeachtung kann dazu führen, dass ein Funkgerät nicht mehr einwandfrei funktioniert.