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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Einführung des 'Telenotarztes' in Bayern auf gutem Weg - Arbeitsbeginn der 'Telenotärzte' Mitte 2022 geplant - Bayern lehnt Gesetzentwurf des Bundes zur Reform der Notfallversorgung ab

+++ Die bayernweite Einführung des 'Telenotarztes' ist auf einem guten Weg, so dass mit einer flächendeckenden Einführung ab Mitte 2022 gerechnet werden kann. Das gab heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann anlässlich eines Ortstermins in Straubing bekannt. "Gemäß dem Beschluss des Ministerrats vom 9. Juli 2019 wird der 'Telenotarzt' Schritt für Schritt eingeführt. Aktuell werden unter anderem die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz erarbeitet", so der Minister. Im Laufe dieses Jahres sei mit einem Beschluss im Landtag und dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu rechnen. Das Projektteam zur Einführung des 'Telenotarztes' wird voraussichtlich im Juli dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen. Herrmann: "Ohne die Unterstützung Straubings, den 'Telenotarzt' hier als Pilotprojekt durchzuführen, wäre eine bayernweite Entwicklung nicht möglich gewesen." Die niederbayerische Mittelstadt soll laut Herrmann wieder Telenotarztstandort werden. +++

Die Telemedizin ermöglicht es zum Beispiel via Videoübertragung dem unmittelbar behandelnden ärztlichen oder nicht-ärztlichen Personal, am Einsatzort und im Rettungswagen schnell auf zusätzliches Expertenwissen eines 'Telenotarztes' zuzugreifen – auch wenn dieser Experte nicht persönlich anwesend, sondern 'zugeschaltet' ist. Herrmann betonte zugleich, dass die flächendeckende Versorgung der bayerischen Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen auch ohne Telenotarzt sichergestellt ist. "Die Besetzungsquote der bayerischen Notarztstandorte betrug letztes Jahr 96,8 Prozent. Zur weiteren Optimierung soll mittelfristig eine Notarztbedarfsstudie in Auftrag gegeben werden", so Herrmann.

Zum Anfang Januar vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für eine bundesweite Reform der Notfallversorgung sagte Herrmann: "Selbstverständlich liegt auch mir eine stetige Verbesserung der Behandlung von Notfallpatienten sehr am Herzen. Doch der Bund will mittels einheitlicher Vorgaben wesentliche Bereiche unserer Notfallrettung und unserer Leitstellen regeln. Zugleich soll aber ein Hauptteil der Finanzierung des Rettungsdienstes auf die Länder verlagert werden. Einer derartigen Aufgaben- und Lastenverteilung kann ich nicht zustimmen." Ziel sei stattdessen, Bayerns bewährte Rettungsstrukturen zu erhalten und weiter zu verbessern.