Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche "Datenschutz"

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat auf die ab dem 1. Januar 2020 geltenden EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge hingewiesen (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2019 im Bundesanzeiger).

Ab dem 1. Januar 2020 gelten damit folgende neue EU-Schwellenwerte:

-          Für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge:       214.000 € (bisher: 221.000 €)

-          Für öffentliche Bauaufträge:                                        5.350.000 € (bisher: 5.548.000 €).

Um Beachtung der neuen EU-Schwellenwerte bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren wird gebeten.