Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat auf die ab dem 1. Januar 2020 geltenden EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge hingewiesen (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2019 im Bundesanzeiger).
Ab dem 1. Januar 2020 gelten damit folgende neue EU-Schwellenwerte:
- Für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 € (bisher: 221.000 €)
- Für öffentliche Bauaufträge: 5.350.000 € (bisher: 5.548.000 €).
Um Beachtung der neuen EU-Schwellenwerte bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren wird gebeten.