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In den vergangenen Jahren hat die Einsatzhäufigkeit in Bereich der Vegetationsbrände bei vielen Feuerwehren zugenommen. Gerade die Großfeuer in Wäldern stellen die Feuerwehren und ihr Personal vor große Herausforderungen, denn die Einsätze dauern zum Teil tagelang an.

PSA-Beschaffung muss gemäß Einsatzspektrum erfolgen
Grundsätzlich hat die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes vor der Beschaffung der PSA eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die örtlichen Gegebenheiten und das Einsatzspektrum der Feuerwehr berücksichtigt. Die Vegetationsbrandbekämpfung in ihrer Vielfalt erfordert dabei ein besonderes Augenmerk. In der Regel müssen die Schutzmaßnahmen situativ an den vor Ort vorgefundenen Vegetationsbrand angepasst werden. Für einen Flächenbrand (Feldbrand) mit niedrigem Flammengang kommen ggf. andere Schutzmaßnahmen in Frage als bei einem Waldbrand, bei welchem die Einsatzkräfte beispielsweise mit Glut von oben, durch brennende Wipfel zu rechnen haben.

Schutz vor schädlichen Gasen und Partikeln
Bei Vegetationsbränden entstehen selbst bei Abwesenheit anderer Brandstoffe bereits einige Atemgifte wie CO, CO2, PAK oder Aromaten. Diese sind teilweise partikel- und teilweise gasförmig. Die Feuerwehrangehörigen sind vor dieser Gefährdung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auf Grund einer notwendigen situativen Anpassung kommt den organisatorischen (z.B. taktische Aufstellung, Beobachtung des Rauches, Rückzugswege etc.) und den personenbezogenen Schutzmaßnahmen an der Einsatzstelle eine besondere Bedeutung zu. Oft vernachlässigt wird hierbei der Schutz der Atemwege. Je nach Situation vor Ort ist durch den Einsatzleitenden / Abschnittsleitenden zu entscheiden, welcher und ob Atemschutz notwendig ist, um effektiv vor den Gefahren durch Brandrauche und Brandgase zu schützen. Notwendig bedeutet dabei nicht zu wenig Schutz und nicht zu viel (belastenden) Schutz. Folgend eine Auswahl an Argumenten für und wider des in der Regel verfügbaren Atemschutzes:

Pressluftatmer

  • Schutz vor Brandgasen und Partikeln
  • Starke physische Belastung der Einsatzkraft
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.3) gefordert
  • Ausbildung nach FwDV 7 (Musterausbildungsplan als Anlage zur FwDV 7) gefordert
  • Mögliche Verwendung z.B. bei überschaubaren Einsätzen (kurze Zeitdauer) bzw. wenn kein anderer Atemschutz zur Verfügung steht

Vollmaske mit A2B2E2K2-P3-Filter („Feuerwehr-Filter“)

  • Schutz vor großem Spektrum an Brandgasen und Schutz vor Partikeln
  • Erschwerter Atemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
  • Einsatz nur bei ausreichend Luftsauerstoff und unter Beachtung der Einsatzgrenzen
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.2) gefordert
  • Ausbildung nach FwDV 7 gefordert (Ausbildungsordnungen müssen i. d. R.erstellt werden)
  • Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang bzw. bei Ausschluss von Funkenflug / starker Flockenbildung

Halbmaske FFP2 / FFP3

  • Schutz vor Partikeln, kein Schutz vor Brandgasen
  • Erschwerter Einatemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
  • Empfehlung zur FFP3 Maske, da Schutz vor Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie Schutz bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.1) ist gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) nicht erforderlich, wenn die Maske weniger als 30 Minuten pro Tag getragen wird.
  • Theoretische und praktische Unterweisung zum Tragen von Filtergeräten nach Abschnitt 3.2.4.2 DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang oder bei Nachlöscharbeiten (kalte Einsatzstelle)


Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) an die Witterungsbedingungen
Bei der Vegetationsbrandbekämpfung kann Sommerhitze dazu verleiten, im T-Shirt die Brandbekämpfung durchzuführen.
Die Feuerwehrschutzkleidung ist so zu wählen, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass die Feuerwehrschutzkleidung jahreszeitabhängig zu variieren ist oder mehr Pausenphasen und kürzere Einsatzzeiten zu organisieren sind. In den heißen Sommern, wie sie sich in den vergangenen Jahren gezeigt haben, ist es nicht ausreichend, den Feuerwehrangehörigen lediglich die drei- oder vierlagige PSA für die Innenbrandbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Dies stellt i. d. R. eine unnötige Belastung der Einsatzkräfte dar. Es kann bei langanhaltenden Einsätzen zu einem Hitzestau im Körper kommen. Zudem ziehen die Feuerwehrangehörigen diese Schutzbekleidung erfahrungsgemäß am Einsatzort aus, um einer Überhitzung entgegenzuwirken. Damit ist die Schutzwirkung der PSA quasi ausgeschaltet. Es ist zu empfehlen, Feuerwehrschutzbekleidung zu wählen, die eine gute Atmungsaktivität aufweist und eine geringe Belastung der Einsatzkräfte darstellt. Das könnte z.B. eine Schutzkleidung nach HuPF Teil 2 und 3 oder eine Schutzkleidung mit geringen Leistungsstufen nach DIN EN 469 sein.

Bei der Auswahl der Kleidung leistet die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ gute Unterstützung. Die Auswahl der PSA basiert auf einer Gefährdungsbeurteilung. Für Flächen- und Waldbrände gibt es hier derzeit keine eigene Rubrik in der DGUV Information, aber eine gute Basis für die dafür erforderliche PSA ist z.B. die Kleidung mit der Kurzbezeichnung PSA 11 für die Brandbekämpfung BBK 1 (Brandbekämpfung im Freien).

Weitere PSA
Der Feuerwehrschutzhelm mit Visier und Nackenschutz ist in der Regel bei Vegetationsbrandbekämpfung zu tragen. Er schützt vor UV-Einstrahlung, vor Gefahren von oben bei beispielsweise der Waldbrandbekämpfung und vor aufgewirbelten Feststoffen durch den Löschstrahl. Feuerwehrschutzschuhwerk schützt vor Umknicken auf dem unebenen Waldboden. Zudem stellt dieses einen Hitzeschutz bei heißen Bodenflächen dar. Ergänzend ist UV-Schutz-Creme zu nutzen, um die Wirkung von UV-Strahlung zu verringern.

Verantwortung derFührungskräfte vor Ort
Die vor Ort eingesetzten Feuerwehr-Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung für die ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen bewusst sein. Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem die rechtzeitige Ablösung der Einsatzkräfte, ausreichende Pausen, wirksame Hygiene, Verpflegung und die situative Wahl einer angepassten persönlichen Schutzausrüstung.

Die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ kann über die Feuerwehr-Unfallkassen als gedruckte DIN A4-Broschüre oder als PDF-Download bezogen werden. Der Download ist über die Homepage der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord oder bei der DGUV https://publikationen.dguv.de direkt möglich.

Literaturempfehlungen:

  • "Vegetationsbrandbekämpfung", 3. Auflage 2019, erschienen im Verlag ecomed SICHERHEIT
  • DGUV Information 2015-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr"