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Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs der Jugendfeuerwehren und Gruppenstunden in der Kinderfeuerwehr

Die Kinder- und Jugendfeuerwehren leisten mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag im Bereich der außerschulischen Bildung nach §11 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII. Mit ihren Gruppenstunden, die von ausgebildeten Jugendleiter*innen betreut werden, bieten sie Kinder und Jugendlichen eine Möglichkeit neue Dinge zu lernen, sich auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Kinderfeuerwehren sind keine organisierten Spielgruppen, sondern ebenso wie Jugendfeuerwehren ein Bereich in dem außerschulische Bildungsangebote stattfinden. Die Angebote der Kinder- und Jugendfeuerwehren fallen somit unter den Bereich „außerschulische Bildung“ §20 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV.


Unter dem Begriff Gruppenstunde werden Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit verstanden, wie zum Beispiel: Basteln, Werken, etc.
Mit den Begriffen Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist die feuerwehrtechnische Ausbildung in der Jugendfeuerwehr gemeint.

Demnach ist eine Wiederaufnahme des Ausbildungs-/Übungsbetriebs und die Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren und die Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Veranstaltungen sind in Präsenzform möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt.
• Bei Veranstaltungen in Präsenzform muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
• Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz und vor allem in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (in allen Verkehrs- und Begegnungsbereichen).
• Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet werden, dass auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. (Hierzu gibt es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und des Bayerischen Jugendrings Mustervorlagen, die zur Erstellung eines Hygienekonzepts heran gezogen werden können: https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/ae/e2/aee2ffcd-122b-43a0-aa0a-db06e85e00c0/musterhygienekonzept_lfv_bayern_072020.pdf und https://shop.bjr.de/empfehlungen/236/empfehlung-fuer-die-erstellung-eines-schutz-und-hygienekonzepts-in-der-jugendarbeit )

Zudem empfiehlt es sich, sich an die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern bezüglich der Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs zu halten:

Folgende Dinge dürfen aktuell nicht stattfinden:
• Rein geselliges Zusammensein
• Vermietung/Verleih von Jugendräumen an Jugendliche für private Veranstaltungen (z.B. Partys, Feiern, Geburtstage etc.)
• Öffnung von Bauwägen und -hütten und sonstigen selbstorganisierten Räumen, o.Ä. ohne pädagogische Begleitung oder Begleitung durch ehrenamtliche Jugendleiter*innen
• Feiern, Konzerte, Disko, Theater, Filmvorführungen generell - auch in Einrichtungen der Jugendarbeit
• Private Zusammenkünfte von Gruppen auf Spielplätzen außerhalb der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
• Auslandsfahrten
• Angebote mit Übernachtung
• Gemeinsames Kochen, Backen und Bewirtung

Landesfeuerwehrverband Bayern und Jugendfeuerwehr Bayern