Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche "Datenschutz"

Bis 1990 verfügte die Bundesrepublik Deutschland für den Zivilschutz im Verteidigungsfall zur Warnung der Bevölkerung ein vom Bund finanziertes und betriebenes System mit zehn Warnämter, die im ganzen Bundesgebiet über das Telefonleitungsnetz Sirenen mit verschiedenen Sirenensignalen auslösen und Warnmeldungen verbreiten konnten. Die Länder konnten dieses System für die Warnung der Bevölkerung im friedensmäßigen Katastrophenschutz mitnutzen. Den Gemeinden wurde zugestanden mit zusätzlichen gemeindlichen Auslöseeinrichtungen die bundeseigenen Sirenen für ihre eigene Feuerwehralarmierung zu verwenden.

Mit der Wende 1990 stellt der Bund nach einer vermeintlich geänderten Bedrohungslage seinen eigenen Warndienst ein. Den Gemeinden wurden die bundeseigenen Sirenen zur kostenlosen Übernahme für die Feuerwehralarmierung angeboten. Alle Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg nahmen dieses Angebot an und übernahmen zur Sicherung ihrer Feuerwehralarmierung die vorhandenen Sirenen in den Gemeindebesitz. Dies geschah nicht überall so, dort wo die Sirenen von den Gemeinden nicht übernommen wurden, sind sie auf Kosten des Bundes abgebaut worden.         

Seit nunmehr drei Jahrzehnten ist in den Bundesländern die vom Bund aufgegebene Sirenenwarnung der Bevölkerung in der Diskussion. Das nun aufgelegte Sonderförderprogramm wurde schon vor den verheerenden Hochwasserkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Das Thema „Warnen der Bevölkerung“ ist aktuell jetzt, insbesondere mit den Ereignissen im Ahrtal, ganz stark auch in den Fokus der Bürgerinnen und Bürger gerückt.

Im Anhang übersenden wir Euch ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zu einem vom Bund finanzierten Sonderförderprogramm für Sirenen zur Verbesserung der Warnstruktur in Bayern. Diese Information ist auch heute an alle Gemeinden im Landkreis verschickt worden. Weitere Förderungen sind in Folge auf Landesebene in Aussicht gestellt.

Wir bitten darum, für dieses Sonderförderprogramm Sirenen in Eurer Gemeinde zu werben und möchten einige Punkte herausstellen:

Eine sinnvolle und umfassende Gefahrenabwehr ist in bestimmten Fällen nur mit Einbeziehung der Bevölkerung möglich und dafür müssen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gemeinde erreicht werden. Unter Umständen ist für unseren Einsatzerfolg auch eine rasche Information der Bevölkerung erforderlich und daher ist dieses Sonderförderprogramm Sirenen auch in unserem Sinne.    

Das Sonderförderprogramm umfasst die Neuerrichtung von elektronischen Sirenen – aber auch den Ersatz bereits bestehender Sirenenanlagen.

Bitte überprüft gemeinsam mit Eurer Verwaltung kritisch die Wirksamkeit und die Betriebssicherheit der vorhandenen gemeindlichen Sirenenanlagen.

Als erstes stellt sich die Frage, wie wirksam ist aktuell die Sirenenbeschallung der Gemeinde?

Die motorbetriebenen Sirenen vom Typ E 57 wurden um 1960 aufgebaut. Die Ortsbebauung ist seit her gewachsen, neue Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete kamen hinzu. Die Gebäude sind aufgrund energetischer Sanierungen dichter und damit auch schalldichter geworden.

Werden in unserer Gemeinde möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit den vorhandenen Sirenen auch tatsächlich noch erreicht? Ich gleichen Masse spielt diese Frage auch bei der Sirenenalarmierung der Feuerwehr eine Rolle.

Es können mit Hilfe dieses Sonderförderprogramms jetzt Versorgungslücken durch den Austausch von vorhandenen motorbetriebenen Sirenen durch leistungsfähigere elektronische Sirenenanlagen und/oder durch den Aufbau weiterer zusätzlicher elektronischer Sirenenanlagen geschlossen werden.

Der kreisförmige Schallpegel einer alten E57-Sirene beträgt 101dB (A) in 30 m Entfernung. Elektronische Sirenen gibt es heute auch mit höherem Schallpegel und ggf. auch mit einer asymmetrischen Ausbreitung.     

Als zweite Frage muss man die Betriebssicherheit der Sirenenanlagen auf den Prüfstand stellen.

In unseren Gemeinden stehen noch sehr viele Motorsirenen (Typ E 57), die im Regelfall um die 60 Jahre alt sind. Diesen Sirenen funktionieren nicht bei einem Stromausfall. Die Betriebssicherheit ist damit nicht sehr hoch. Dies ist auch ein Problem, das unsere Feuerwehralarmierung beeinträchtigt. Während immer wieder auftretenden Stromausfällen in unseren Gemeinden ist eine sichere Alarmierung der Feuerwehr und eine Warnung der Bevölkerung über die Sirenen nicht umfänglich sichergestellt.

Hier ist zu überlegen, diese alten Sirenen mit Starkstromanschluss durch elektronische Sirenen auszutauschen. Die elektronischen Sirenen haben einen Akkupuffer, so dass diese auch noch bei einem Stromausfall mehrfach ausgelöst werden können.

Elektronische Sirenen benötigen einen 230 V Stromanschluss zum ständigen Laden des Akkus. Es sind aber auch alternative Stromversorgungen wie z. B. Solarpanels möglich.

Bei einem Alter der Motorsirenen von rund 60 Jahren stellt sich bei Schäden auch immer mehr die Frage nach einer gesicherten Ersatzteilversorgung. 

Evtl. kann, auch in Verbindung mit einem Schallgutachten einer Fachfirma, das Sirenensystem der Gemeinde Zug um Zug modernisiert und die Sirenenstandorte optimiert werden. Mit dem diesem Sonderförderprogramm kann hier ein erster Anfang gemacht werden.

Bitte achtet darauf, dass Sirenenansteuerungen neuer Sirenen auch in der Lage sind zusätzlich zu den Signalen „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ auch den „Feueralarm“ zu emittieren. Das aktuelle Sonderförderprogramm sieht das in seiner Beschreibung nicht automatisch vor.

Die Sirenenansteuerungen aller vorhandenen Sirenen werden im Zuge der Einführung des Digitalfunks auf die neue Auslösetechnik umgestellt. Dafür haben alle Gemeinden in unserem Landkreis über das Sonderförderprogramm Digitalfunk bereits Zuschüsse beantragt.

Es kommen daher nur die Variante A (Dachsirene, neu oder im Tausch) und die Variante B (Mastsirene, neu oder im Tausch) des Sonderförderprogramms Sirene bei uns in Frage. Die Variante C des Sonderförderprogramms Sirenen kommt in unserer Region im Normalfall nicht zur Anwendung, da sie eine Doppelförderung darstellen würde.

Die Bauarbeiten für die neuen Sirenen müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Wir empfehlen den Gemeinden dringend, die Anträge sehr kurzfristig zu stellen, da auch die Gesamtsumme der Förderung beschränkt ist.

Für weitere Auskünfte und Hilfen steht die Kreisbrandinspektion jederzeit gerne zur Verfügung und wir hoffen auf Eure lokale Unterstützung.

Sonderförderprogramm-Sirenen_2021.pdf