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An den Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern gilt ab dem 29.11.2021 eine strikte 2G-Regelung. Zusätzlich wird zum Lehrgangsbeginn ein Schnelltest durchgeführt.

Das bedeutet, dass Lehrgangsteilnehmer, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, die Schulen ab nächster Woche nicht mehr betreten dürfen.

Wir bitten, dass alle Lehrgangsteilnehmer an Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen ab dem 29.11.2021 vorerst bis zum Jahresende 2021, die bis zum Lehrgangsbeginn nicht als vollständig geimpft oder als genesen gelten, Ihre Teilnahme kurzfristig formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! absagen.

Die Kreisbrandinspektion wird sich Bemühen für ungeimpfte Lehrgangsteilnehmer Ersatzteilnehmer zu benennen.

Ein Information der Feuerwehrschule steht hier zur Verfügung: Hinweise_an_die_Teilnehmerinnen_und_Teilnehmer_Stand_24.11.2021.pdf