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Hallo,

bezüglich den Aufwandsentschädigungen für die Kreisausbilder und Schiedsrichter der Feuerwehren wollte ich euch folgende wichtige Information weiterleiten:

  1. Die Aufwandsentschädigungen sind innerhalb eines Monats nach dem entstandenen Aufwand zu beantragen.
  2. Die Aufwandsentschädigungen bei Jahreswechsel sind getrennt zu beantragen.

Ich bitte um Beachtung - wir helfen damit auch unserer Kreiskasse im Landratsamt, die die Erstattungen damit besser zuordnen können.

Vielen Dank.

KBR Frank Wissel