Hallo,
bezüglich den Aufwandsentschädigungen für die Kreisausbilder und Schiedsrichter der Feuerwehren wollte ich euch folgende wichtige Information weiterleiten:
- Die Aufwandsentschädigungen sind innerhalb eines Monats nach dem entstandenen Aufwand zu beantragen.
- Die Aufwandsentschädigungen bei Jahreswechsel sind getrennt zu beantragen.
Ich bitte um Beachtung - wir helfen damit auch unserer Kreiskasse im Landratsamt, die die Erstattungen damit besser zuordnen können.
Vielen Dank.
KBR Frank Wissel