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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
gerne möchten wir Sie über aktuelle Themen des Landesfeuerwehrverbandes informieren:
 
Neufassung der Alarmierungsbekanntmachung
Die Verbändeanhörung zur Neufassung der Alarmierungsbekanntmachung wurde zwischenzeitlich durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration -auch aufgrund der vielen aus den bayerischen Feuerwehren eingegangenen offenen Fragen und Anregungen gestoppt. Das Verfahren wird insgesamt neu aufgesetzt werden. Selbstverständlich werden wir dann alle bisher schon erfolgten Zuarbeiten dort miteinbringen.
 
Diskussion zur sog. „Feuerwehrrente“
Der LFV Bayern setzt sich weiterhin für die Gewährung eine besonderen Anerkennungsbonus im Alter (sog. „Feuerwehrrente“) ein. In den Verbandsgremien wurde deutlich und auch einstimmig beschlossen, dass ein Bonusmodell auf der Basis eines von der Kommune abgeschlossenen privaten Rentenversicherungsvertrages gegenüber einer Lösung auf Bundesebene über die DRV klar favorisiert wird. Voraussetzungen sind u.a., dass der oder die Feuerwehrdienstleistende mindestens seit einem Jahr Mitglied in der Feuerwehr ist, entsprechend ausgebildet ist und eine festgelegte Mindestzahl an Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzstunden geleistet worden sind.

Auch wenn diese zusätzliche, freiwillige Leistung einer Kommune nicht expressis verbis im Gesetz geregelt ist, so ist aus verbandlicher Sicht doch im Umkehrschluss festzustellen, dass mangels gegenteiliger Regelung eine solche zusätzliche Leistung gleichwohl eine vom Bayerischen Feuerwehrgesetz gedeckte Möglichkeit der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrdienstleistenden darstellt. Die Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde gebeten, auf rechtliche Bedenken der Kommunen entsprechend eindeutig zu reagieren.

Anerkennung zu den Jubiläen 40 und 50 Jahre aktive Dienstzeit
Das Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain ist eine hervorragende Einrichtung, zu der als Zeichen der Anerkennung zum 40-jährigen Dienstjubiläum von der Bayerischen Staatsregierung dankenswerterweise Gutscheine für einen einwöchigen Aufenthalt zusammen mit der Dienstzeitauszeichnung vergeben werden. Aufgrund der längeren Standzeiten mehren sich die Jubiläen für 50 Jahre aktive Dienstzeit. Mit der aktuell getroffenen Übergangsregelung dürfen sich aber nur diejenigen Jubilare über einen entsprechenden Erholungsaufenthalt in Bayrisch Gmain freuen, die nicht bereits beim 40-jährigem Dienstjubiläum mit einem entsprechenden Gutschein bedacht wurden.

Sowohl 40, als auch 50 Jahre aktiven Dienst zu leisten, ist eine unschätzbare Leistung, die ein glaubwürdiges Zeichen der Anerkennung bedarf. Der LFV Bayern setzt sich derzeit dafür ein, dass 50 Jahre aktive Dienstzeit unabhängig vom 40-jährigem Jubiläum ebenfalls mit einem Erholungsaufenthalt in Bayerisch Gmain oder einem vergleichbaren Dankeschön gewürdigt werden.

GEMA-Gebührenbefreiung
In der Presse wurde darüber berichtet, dass der Freistaat Bayern für gemeinnützige Vereine die GEMA Gebühr bei Veranstaltungen übernimmt. Dies gilt allerdings nur mit Einschränkungen. So gilt die Vereinbarung nur für Veranstaltungen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Live-musik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern. Auch ist die Kostenübernahme auf zwei Veranstaltungen beschränkt. Entgegen der ursprünglichen Erwartung werden durch diese Beschränkungen nun nur wenige Feuerwehren von dieser Maßnahme profitieren. Nach wie vor erhalten Feuerwehren über den GEMA-Rahmenvertrag des DFV/LFV Bayern 20% Nachlass. Mehr Informationen zu GEMA-Gebühren bei Feuerwehrveranstaltungen finden Sie unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/feuerwehr

Erstattungsanspruch bei Lehrgangsbesuch für zuhause betreuende Elternteile
Der Fachbereich 10 hat eine Anfrage beim Ministerium bezüglich Kostenerstattung bei Lehrgangsbesuchen während der Elternzeit gestellt. Um dem in Elternzeit befindlichen Elternteil eine Lehrgangsteilnehme zu ermöglichen, müssten Betreuungspersonen für die Kinder organisiert werden, meist der andere Elternteil, der hierfür Urlaub nehmen muss und keine Kostenerstattung erhält. Das StMI stellt hierzu klar:

„Der Erstattungsanspruch nach Art. 9 Abs. 1 BayFwG greift nach dem Wortlaut nur für die/den Feuerwehrdienstleistenden selbst, nicht z.B. für den Partner. Denn nur die/der Feuerwehrdienstleistende ist während des Feuerwehrdienstes nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet und hat während dieser Zeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Lösung kann nach der aktuellen Rechtslage aber über die Verpflichtung der Gemeinden nach Art. 9 Abs. 5 Nr. 1 BayFwG gefunden werden, Feuerwehrdienstleistenden notwendige Auslagen zu erstatten. Hierunter können grundsätzlich auch tatsächlich entstandene Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern während des Lehrgangsbesuchs fallen, da die Betreuung des Kindes ja erst ermöglicht, den Lehrgang zu besuchen. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe einer Kostenerstattung für die Fremdbetreuung sollte vorab mit der Gemeinde besprochen werden.“

Das Ministerium schlägt weiter ein Entgelt für die Betreuungsperson aus dem familiären Umfeld, vor dass mindestens dem Entgelt eines Babysitters entspricht.

Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) des Bundes
Durch die Änderung der (Bundes)Binnenschiffspersonalverordnung ist es nur noch bis 17.01.2027 möglich, mit einem Sportbootführerschein Binnen auch Feuerwehrboote zu führen. Diese Berechtigung gilt dann ausschließlich für den privaten Bereich.
Ab 18.01.2027 kann der Sportbootführerschein Binnen nicht mehr z.B. zum Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste verwendet werden. Diese Tätigkeit wird hier nun als „gewerblich“ angesehen.
Ab dem 18.01.2027 benötigt ein Schiffsführer, der ein Fahrzeug gewerblich bzw. nicht zu Sport- und Erholungszwecken führen will, ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer nach der neuen BinSchPersV. Für Fahrzeuge bis 20 m Länge ist das Kleinschifferzeugnis ausreichend.
Die bisher von der SFS R und W ausgestellten Fahrberechtigungen für Boote der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes behalten ihre Gültigkeit und beziehen sich aber nur noch auf Dienstboote.
Inwieweit ein Umschreiben der Sportbootführerscheine Binnen in eine Fahrberechtigung für Boote der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes möglich ist, wird derzeit von der SFS W geprüft.
 
AGBF: Berufsfeuerwehrmann /-frau als Ausbildungsberuf
Für ein sog. „Dienstanfängermodell“ wurden zwei Berufsfachschulen angemeldet, welche das „Feuerwehrhandwerk“ sowie die Tätigkeiten der Disponenten in einem neuen Ausbildungszweig vereinen. Ziel ist es, Schulabgängern mit mittlerem Bildungsabschluss den direkten Einstieg in den Ausbildungsberuf „Feuerwehrmann/frau“ anbieten zu können. Eine vorhergehende, einschlägige Berufsausbildung wäre dann nicht mehr erforderlich.

 

Fördermöglichkeiten
Der LFV Bayern setzt sich weiterhin für eine Ausweitung und Stärkung der auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte schon bestehenden oder zukünftig geplanten Einrichtungen für den Katastrophenschutz ein. An die Politik gerichtete Vorschläge umfassen 1) die Einführung einer Förderung für Stellplätze auch im KatS-Bereich, oder 2) die Förderung von KatS-Lagern in den Landkreisen.
Auch eine Anhebung der Fördersätze bei der Feuerwehrförderung (Gerätehäuser und Fahrzeuge) wird immer wieder angemahnt.
Als mögliche Variante einer schnellen Abhilfe wurden u.a. zinslose oder stark zinsverbilligte Darlehen, z.B. durch die KfA angeregt. Aktuell finden -nicht zuletzt vor dem Hintergrund steigender Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer- wieder verstärkt Gespräche in diesem Kontext statt.
 
Sirenenförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern
Mit Schreiben vom 17.04.2023 informierte das StMI zum Sachstand der Haushaltsmittel des Bundes für das o.g. Programm. Hierbei wurden die Mittel noch nicht abgerufen, da die Realisierung der einzelnen Bauvorhaben aufgrund der verfügbaren und dafür geeigneten Fachfirmen aber auch der Ersatzteile nicht zeitnah umgesetzt werden können. Deshalb hat man den Realisierungszeitraum nun bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Erhöhung der dafür bereitgestellten Finanzmittel des Bundes ist damit leider nicht verbunden. Auch der Freistaat Bayern hat nur eine sehr geringe Summe dafür im Haushalt 2023 angesetzt.
 
Sachstand: Zusätzliche Ausbildungsstätte für die Kinder- und Jugendfeuerwehren in Bayern (Projekt „Jugendfeuerwehrausbildungs- und Logistikzentrum“ für die Bayerischen Feuerwehren)
Hintergrund: Auch wenn von staatlicher Seite regelmäßig wichtige Schritte zum Ausbau der Staatlichen Feuerwehrschulen unternommen werden, decken diese Ausbildungskapazitäten bisher nicht den Ausbildungsbedarf in den über 7500 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Insbesondere bei den fast 1000 Kinderfeuerwehrgruppen und über 5000 Jugendfeuerwehrgruppen ist der Bedarf an einer erweiterten Ausbildung groß, schließlich sind eine Vielzahl von qualifizierten Betreuerinnen und Betreuer für die so wichtige Nachwuchsarbeit nötig. Der LFV Bayern setzt sich daher für eine deutliche Erweiterung des Ausbildungsangebots für die Nachwuchsarbeit der bayerischen Feuerwehren ein.
Idee: ein möglicher neuer, weiterer Standort explizit für die Kinder- und Jugendfeuerwehrausbildung ergänzend zu und von den Lehrkräften selbstverständlich mitbetreuten bestehenden Feuerwehrschulen könnte die Situation deutlich verbessern. Zudem sind weitere Seminarangebote an einem solchen Standort denkbar (z.B. aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Demokratiebildung und Konfliktberatung). Ein solches Seminarzentrum könnte darüber hinaus den Staatlichen Feuerwehrschulen wieder mehr Raum für feuerwehrtechnische Lehrgänge ermöglichen. 
Projektstand: ein erster Konzeptentwurf wurde erarbeitet und dient als Diskussionsgrundlage für die weiteren, wichtigen Gespräche zur verbandlichen Willensbildung und ersten Auslotung zum Ausmaß einer möglichen staatlichen Beteiligung. In diesem ersten Entwurf sind Seminarräume, Büros für die Jugendfeuerwehr Bayern und kleinere Lagermöglichkeiten (z.B. für die aktuell extern untergebrachten Container der JF Bayern) vorgesehen und der Markt Kinding wurde bereits als möglicher, geeigneter Standort genannt.
 
Wichtig:
    • Die verbandliche Willensbildung steht erst am Anfang! Ob und wenn ja, wo und in welchem Umfang ein solches Seminarzentrum entstehen soll, ist aktuell noch Gegenstand zahlreicher Gespräche. Hierzu müssen zunächst auch die Bedarfe an der Basis erörtert werden.
    • Schon jetzt wurde deutlich, dass es bei einer wie auch immer aussehenden Realisierung keine Beitragserhöhungen geben kann und darf.
    • Auch über eine Betreiberschaft gibt es aktuell verständlicherweise noch keine konkreten Aussagen: Denkbar ist aber Vieles: Die Überlegungen reichen von einer weiteren staatlichen Einrichtung, der Beauftragung des LFV bis zu einer möglicherweise zu gründenden gGmbH.
    • Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Ausweitung des Ausbildungsangebots, die erreicht werden soll, nicht notwendig der Bau eines neuen Gebäudes. Weitere Möglichkeiten, wo solche Angebote regelmäßig stattfinden könnten, werden ebenso diskutiert und geprüft.
LFV Bayern Shop
Für das Werbematerial des LFV Bayern wurde eine neue Plattform eingerichtet.
Unter https://shop.lfv-bayern.de/register können Funktionsträge/innen der Feuerwehren Material bestellen. Für die Nutzung ist eine einmalige Neuregistrierung erforderlich.
 
Bundesprojekt „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Wie viele Landesfeuerwehrverbände beteiligt sich auch der Landesfeuerwehrverband Bayern am Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“.  In Bayern wird im Rahmen des Programms beispielsweise eine Konfliktberatung für die Feuerwehren angeboten. Die Konflikte können dabei jeglicher Art sein, z.B.: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homosexuellenfeindlich…), feindselige Äußerungen, Diskriminierungen oder Konflikte im Verbands- bzw. Vereinsalltag. Diese wichtige Demokratiearbeit ist durch die vom Bund angedachten Mittelkürzungen unmittelbar bedroht. Zusammen mit dem Deutschen Feuerwehrverband und weiteren Landesfeuerwehrverbänden wendete sich auch der Landesfeuerwehrverband Bayern im April mit einem Appell zur Absicherung des Programms u.a. an Bundeskanzler Olaf Scholz. Ein gutes Miteinander ist aus verbandlicher Sicht die Basis dafür, dass das System Freiwillige Feuerwehr funktionieren kann. Nur wenn ein Umfeld sichergestellt ist, in dem sich jede und jeder diskriminierungsfrei engagieren kann, werden auch in Zukunft genügend Ehrenamtliche den Weg zur Feuerwehr finden. Die Konfliktberatung ist dabei ein wichtiger Baustein, der den Mittelkürzungen auf Bundesebene nicht zum Opfer fallen darf.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Marina I. Wieluch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim