Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes
vfdb Merkblatt 14-05
Wenn Brandschutzanlagen außer Betrieb sind, kann sich das Risiko der Brandentstehung bzw. -ausbreitung erhöhen. Deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, die Arbeiten an den Anlagen möglichst kurzzuhalten. Für diese Zeiten müssen Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden. Bei einer ungeplanten Außerbetriebnahme haben Betreiber keine Möglichkeit zur Vorbereitung, jedoch können vorab grundsätzliche Vorgehensweisen formuliert werden, die im Fall eines Ausfalls umgesetzt werden.
Das Referat 14 „Anlagentechnischer Brandschutz“ des vfdb hat dazu das Merkblatt 14-05 „Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes“ (Stand Juni 2023) erarbeitet.
LINK zum Merkblatt
Maßnahmen_bei_Ausfall_von_Einrichtungen_des_anlagentechnischen_Brandschutzes.pdf