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Die „Jugendwartmappe“ der Jugendfeuerwehr Bayern ist ab sofort online

Erreichbar ist die Jugendwartmappe über www.jf-bayern.de <https://deref-gmx.net/mail/client/qM0i43LkhRk/dereferrer/?redirectUrl=http%

3A%2F%2Fwww.jf-bayern.de> - Rubrik „Service und Infos“ .– „Leitfaden für die Jugendarbeit der Feuerwehren Bayerns“.

Dort „landet“ man auf der Startseite der Jugendwartmappe und als erster Schritt ist die Registrierung erforderlich.

Nach Prüfung der Verbandsmitgliedschaft Eurer Feuerwehr (Alle Feuerwehren bei uns im Landkreis sind Mitglied im LFV Bayern) erfolgt die Freischaltung, über die ihr per E-Mail informiert werdet.

Wir bitten um Verständnis, dass dies geraume Zeit in Anspruch nehmen kann.

Eine Ausführung als gedruckte Ausgabe ist nicht mehr vorgesehen. Die Jugendwartmappe wird in dieser Onlineversion Schritt für Schritt überarbeitet und ergänzt.

Seit dem 01.04.2017 gilt in Bayern das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz für ehrenamtliche JugendleiterInnen (früher Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit).

Alle ehrenamtlichen JugendleiterInnen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen können eine Freistellung für maximal 12 Veranstaltungen im Jahr beantragen. Es kann eine Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII (zum Beispiel: Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote , internationale Jugendarbeit, etc.) UND für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für die Jugendarbeit dienen oder die Vorbereitung von Angeboten der Jugendarbeit umfasst, beantragt werden.

Die Beantragung der Freistellung wird mit dem Antragsformular gestellt und an den Bayerischen Jugendring geschickt.

Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage der JF Bayern und im beigefügtem Merkblatt.

2017_03_28_Merkblatt_Freistellungen.pdf

2017_03_27_Antrag-Freistellung.pdf