ETCS, kurz für European Train Control System, ist ein einheitliches europäisches Zugbeeinflussungssystem, das Teil des European Rail Traffic Management System (ERTMS) ist. Ziel von ETCS ist es, verschiedene nationale Zugsicherungssysteme zu ersetzen und so den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu vereinfachen.

Hierfür werden zukünftig Lokomotiven und auch ICE-Triebköpfe mit ETCS-Fahrzeugsystem ausgestattet. Im Gleisbett zwischen den Gleisen wird das dazu gehörende Streckensystem installiert.

Unter dem Schienenfahrzeug ist am Fahrzeugboden eine ETCS-Antenne befestigt, die eine sehr energiereiche elektromagnetische Strahlung emittiert. Vom verbauten Gegenstück im Streckensystem geht keine elektromagnetische Strahlung aus.

Der Aufenthalt unter einem Schienenfahrzeug mit eingeschaltetem ETCS-System ist in der Nähe der Antenne gesundheitsgefährlich.

Informationen zu einem möglicherweise vorhandenen ETCS-System hat der jeweilige Lok- bzw. Triebwagenführer oder können aus den Merkblättern für Eisenbahnfahrzeugen unter Einsatzmerkblätter für Eisenbahnfahrzeuge (EMB) entnommen werden.

Der Aufenthalt unter einem Schienenfahrzeug sollte nur erfolgen, wenn vor den Arbeiten geklärt ist, ob ein ETCS-System vorhanden ist. Insbesondere die ICE-Baureihen sind bereits mit einem ETCS-System ausgerüstet! Auch bei stromlosem Schienenfahrzeug kann die Antenne aktiv sein. Das ETCS-System muss bei einem Einsatz unter dem Schienenfahrzeug in allen Führerständen ausgeschalten sein und gegen ein Wiedereinschalten gesichert werden.

Personen mit Herzschrittmacher sollten sich in keinem Fall dem eingeschalteten System unter dem Schienenfahrzeug nähern. Solange das System noch aktiv ist, kann man sich nur sehr kurzzeitig der Antenne, z.B. für eine Menschenrettung, nähern. Der Sicherheitsabstand von mehr als 1,0 Meter sollte möglichst auch bei einem kurzzeitigen Einsatz eingehalten werden.

Gefahrenhinweis der Bundespolizei zu ETCS-Antennen: Einsatz_BPOL_Gefahrenhinweise_ETCS.pdf

Bsp. eines Einsatzmerkblattes ICE 1 Baureihe 401 (siehe Punkt 3): ICE-DB-401_03-2023.pdf

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung

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