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112 Newsletter vom 27. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

ein letztes Mal möchte ich Sie auf diesem Wege zu den Kommunal-Stichwahlen 2020 informieren und darf noch einmal dazu die wichtigsten Kernbotschaften zusammenfassen. Die rücklaufenden Wahlbriefe sind epidemiologisch sicher. Auch wenn ein Wähler Träger von Corona-Viren sein sollte und diese tatsächlich auf die Wahlunterlagen geraten sein sollten, dann können Viren dort nach der Meinung maßgeblicher Experten nur sehr kurze Zeit überleben. Die Rede ist von höchstens einer Stunde. In den Auszählbereichen achten die Wahlvorstände auf genügend Abstand zwischen den handelnden Personen und sinnvolle Transportabläufe. Beispielhaft sind diese dargestellt in unserem Erklärvideo, das Sie hier anklicken können.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief mit der Post schicken wollen, so können Sie diesen bis morgen, Samstag, 18:00 Uhr, in einen der in Bayern aufgestellten Briefkästen der Deutschen Post AG einwerfen. Ihre Stimme kommt dann in jedem Fall rechtzeitig beim Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt an. Nach Samstag, 18:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr können Sie nur noch über die amtlichen Briefkästen am Gebäude Ihrer Gemeindeverwaltung oder den in einigen Städten aufgestellten amtlichen Sonderbriefkästen wählen. Und natürlich ist der Gang zum amtlichen Briefkasten oder einem der Deutschen Post auch unter den Bedingungen der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen.

Schon an dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, aber auch bei allen Wählerinnen und Wählern bedanken, dass sie, jeder an seinem Platz, auch in diesen schweren Zeiten die für unsere freiheitliche Staatsordnung essentielle repräsentative Demokratie bewusst mit Leben erfüllen.

Stand heute 10:00 Uhr haben wir in Bayern 10.180 Corona-Infektionen (+ 1.338 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen und weitere 7 Corona-Tote zu beklagen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 59 erhöht hat. Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt aktuell bei 646.

Vor uns liegt ein Wochenende, das in den meisten Regionen Bayerns herrliches Frühlingswetter bringen wird. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass es gerade nach einer Woche Ausgangsbeschränkung besonders „juckt“, den unbedingt fälligen Spaziergang nicht im unmittelbaren Umgriff der eigenen Wohnung, sondern in einer der landschaftlich besonders reizvollen Ausflugsregionen Bayerns zu machen.

Aber lassen Sie sich nicht von dem schönen Wetter und der Sonne blenden! Die Corona-Ansteckungsgefahr ist nach wie vor extrem hoch, wie die oben genannten Zahlen und der Blick gerade in die südbayerischen Kliniken belegen. Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass sich größere Menschenansammlungen bilden. Diese sind aber zwangsläufig, wenn sich halb München in Richtung Gebirge und Voralpenseen aufmacht, halb Nürnberg an die mittelfränkische Seenplatte strömt, oder einfach zu viele Menschen andernorts ihre vertrauten örtlichen Naherholungsgebiete aufsuchen. Ich kann daher nur an alle nochmals eindringlich appellieren, vernünftig zu bleiben. Denn andernfalls setzen sie nicht nur sich selbst einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus und gefährden die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie, sie bringen auch Helfer in Gefahr. Etwa die Bergwachtleute, die bei einer Bergtour Verunglückte bergen und zu Tal bringen müssen. Oder Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Abschleppfahrer, die zu Verkehrsunfällen ausrücken müssen, die auf den Anfahrtstrecken passieren.

Damit wir auch in diesem Zusammenhang keine ungeordneten Verhältnisse bekommen, habe ich angeordnet, dass die Polizei schon die bekannten Zulaufstrecken wie etwa zum Tegernseer Tal intensiv kontrolliert. In den Zielregionen werden wir ebenfalls die Polizeipräsenz deutlich verstärken. In den Bergwandergebieten werden Angehörige des Alpinzugs der Bayerischen Polizei auf Streife gehen. Zur Überwachung der Lage aus der Luft werden Polizeihubschrauber zum Einsatz kommen.

Ich bin hoffnungsvoll, dass die Menschen vernünftig sind und es nicht darauf ankommen lassen, mit der Polizei und dem heute vom Gesundheitsministerium erlassenen Bußgeldkatalog unangenehme Bekanntschaft zu machen. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier, er sieht Bußgelder zwischen 150 und 5.000 Euro vor und nennt darüber hinaus Umstände, die einen Verstoß gegen die geltenden Beschränkungen sogar zu einer Straftat qualifizieren.

In meiner Hoffnung bestärkt mich auch das ZDF-Politbarometer von heute Früh. Hierfür hat die Forschungsgruppe Wahlen die Stimmungslage in Deutschland evaluiert. Demnach finden 75 Prozent der Befragten die bis dato staatlich ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie das Leben stark einschränken, gerade richtig. Für 20 Prozent müssten die Maßnahmen sogar noch härter ausfallen, nur vier Prozent halten sie für übertrieben.

Zu diesen vier Prozent zählen wahrscheinlich auch vermeintliche „Schlaufüchse“, auf die die Polizei heute bei ihrer Kontrolltätigkeit bereits in größerer Zahl getroffen ist. Zum einen meist jugendliche Sonnenanbeter, die in den Parks zu mehreren auf Picknickdecken liegen und behaupten, allesamt in einem gemeinsamen Hausstand zu leben. Eine Behauptung, die einer näheren Prüfung regelmäßig nicht standhält und den Betroffenen teuer zu stehen kommen wird, siehe die Ausführungen zum Bußgeldkatalog. Zum anderen Motorradfahrer, die offenbar von mehreren Motorradverbänden den Tipp erhalten haben, bei Kontrollen einfach einen Screenshot vom Internetauftritt meines Hauses vorzuzeigen, wonach Motorradfahren erlaubt sei. Diese Feststellung muss in ihrem Kontext verstanden werden. Motorradfahren ist erlaubt, wenn der Grund zur Benutzung des Motorrades ein triftiger ist. Also z.B. der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Bäcker. Motorradfahren als solches ist kein triftiger Grund.

Die gewiss schmerzlichen, aber zwingend notwendigen Einschränkungen des Lebens der Menschen in Bayern fußen rechtlich auf der vom Gesundheitsministerium erlassenen Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat in einer heute bekanntgewordenen Eilentscheidung einen gegen diese Verordnung gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Dieselben Kläger, die schon die inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügung verwaltungsgerichtlich angegriffen hatten, sind damit beim höchsten bayerischen Gericht mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung der Aufhebung der Verordnung gescheitert. Dies begründet der VerfGH mit der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten, die gegen die Eingriffe in die Rechte der von der Verordnung betroffenen abzuwägen waren. Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts, das in der Hauptsache später entscheiden wird, überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung.    

In der täglichen Arbeit zur Bewältigung des Katastrophenfalles gibt es derzeit neben der Beschaffung dringend benötigter Ausrüstungsgegenstände wie Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte einen weiteren zentralen Schwerpunkt: Den Ausbau der Klinikkapazitäten. Hierzu habe ich mir gestern am Beispiel des Uniklinikums Erlangen einen persönlichen Eindruck vom Stand der Vorbereitungen verschaffen können. Die Uniklinik Erlangen hat in den letzten zwei Wochen in erheblichem Maße Behandlungsräume umgewidmet und Intensivbetten mit Beatmungsstationen neu eingerichtet. Sie wird im Endausbau 200 Corona-Patienten intensivmedizinisch versorgen und beatmen können.

Dies ist aber nur mit ausreichend Personal darstellbar. Um dieses zu akquirieren geht man auch unkonventionelle Wege. So wird das voll ausgebildete Intensivpflegepersonal von insgesamt 120 Studenten der Humanmedizin unterstützt. Diese haben sich freiwillig gemeldet und werden nun intensiv für die unter ärztlicher Aufsicht erfolgende Bedienung der nach und nach ankommenden zusätzlichen Beatmungsgeräte geschult. Für diese enormen Anstrengungen bin ich der Uniklinik außerordentlich dankbar. Besonders freut mich die große Hilfsbereitschaft der Medizinstudenten. Von ähnlichen Kapazitätsausweitungen und anderer kreativer Maßnahmen zur Hebung stiller Reserven beim Personal höre ich aus ganz Bayern. Das alles ermutigt mich sehr, dass wir Zustände wie in Italien oder im Elsass verhindern können.

Gleichwohl müssen wir uns darauf einstellen, dass bei einem extremen Patientenaufkommen mit Regelkrankenhäusern verbundene Hilfskliniken in Betrieb genommen werden müssen. Hierfür erarbeiten das Gesundheitsministerium und mein Haus gerade ein Verteilungs-, Belegungs- und Ausstattungskonzept. Es braucht insbesondere eine bayernweite Betrachtung des Bedarfes und einer überregional abgestimmten Festlegung geeigneter Standorte und Gebäude. Es ist richtig, dass sich die Verantwortlichen vor Ort entsprechende Gedanken machen, die maßgeblichen Entscheidungen sind aber ausschließlich an medizinischen Notwendigkeiten und gerade nicht an lokalpolitischen Gesichtspunkten auszurichten.      

Allen, die am Wochenende frei haben, wünsche ich im Rahmen des Möglichen ein schönes Wochenende und gute Erholung. Denjenigen, die in Krankenhäusern, beim Rettungsdienst in den freiwilligen Hilfsorganisationen und bei der Bundeswehr im Dienste unser aller unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, danke ich von Herzen für Ihr Tun!

Bleiben Sie geduldig!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister