Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) wurde mit einer Änderungsverordnung vom 14.05.2020 angepasst und ist in folgender Form ab dem 16.05.2020 gültig. Am 18.05. und 25.05. treten weitere Änderungen in Kraft.
4._BayIfSMV.pdf
Die 4. BayIfSMV tritt mit Ablauf des 29. Mai 2020 außer Kraft.