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112 Newsletter vom 05. Juni 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

natürlich steht auch am Beginn des heutigen Updates der kurze statistische Überblick zur Corona-Lage in Bayern. Stand heute, Freitag, 10:00 Uhr, haben wir 47.349 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag 40 weniger (vorgestern auf gestern + 44) oder - 0,1 Prozent. Sie werden sich fragen, wie es denn sein kann, dass die Zahl der bestätigten Infektionen auf einmal im Tagesvergleich sinkt, nachdem ich Ihnen in bisher 81 Newslettern stets über ansteigende Zahlen berichtet habe. Was auf den ersten Blick wie ein Paradoxon aussieht ist jedoch keines, sondern kann und muss erklärt werden.

Die Erklärung liegt – wenn Sie mir gestatten, dies mit einem Schmunzeln zu sagen – letztlich in der Gründlichkeit und Zuverlässigkeit der kommunalen und staatlichen Verwaltung in Bayern. Nachdem sich seit gut zwei Wochen die Pandemielage deutlich entspannt darstellt, hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Gesundheitsämter aufgefordert, die bisher vorliegenden Datenbestände nach bestimmten Gesichtspunkten zu strukturieren, um sie so für die Suche nach bestimmten Infektionsverläufen und signifikanten Risikoszenarien auswertbar zu machen. Denn wir wollen ja nicht nur die Pandemie verwalten, sondern wir wollen sie immer besser verstehen, um so dem Corona-Virus künftig noch effektiver entgegenwirken zu können.

Im Zuge dieser Arbeiten hat das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München festgestellt, dass in den zurückliegenden Monaten insgesamt 90 Fälle doppelt erfasst wurden. Aus Landessicht bedeutet dies, dass die für Bayern ausgewiesene Gesamtzahl um 90 zu hoch lag. Deshalb hat das LGL von der gestern gemeldeten Gesamtzahl von 43.480 heute 90 „Fälle“ abgezogen, und sodann die für heute zu Buche stehenden 50 Neuinfektionen dazugerechnet. Unter dem Strich bedeutet dies im Vergleich zu gestern ein Minus von 40 Fällen.

Natürlich wäre es besser gewesen, der Fehler wäre erst gar nicht aufgetreten. Aber „wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein“ wurde schon vor etwa 2000 Jahren sehr klug zu Pergament gebracht und es nimmt nicht Wunder, dass gerade bei der ganzen Hektik des Geschehens in seiner heißen Phase auch mal einige Fehlerfassungen geschehen können. Ich bin jedenfalls sehr zufrieden, dass man es nicht einfach auf sich hat beruhen lassen, sondern die Statistik bereinigt hat.      

Nun zur Kategorie der Genesenen. Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 43.460 Personen oder 20 weniger als gestern (0,0 Prozent). Auch diese Reduzierung der Fallzahlen ist der beschriebenen Bereinigung der Statistik in München geschuldet und erklärt sich in gleicher Weise.

Aktuell sind in Bayern 1.400 Personen an COVID-19 erkrankt. Damit sind bezogen auf 100.000 Einwohner aktuell weiterhin 11 Bewohner Bayerns erkrankt.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.494 Personen. Das sind im Vergleich zu gestern 3 Fälle mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=0,57 (gestern R=0,81). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,8.

Auch heute sollen die 7-Tage-Inzidenzen für die am stärksten betroffenen Kreise und kreisfreien Städte Bayerns nicht fehlen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt. Die gute Nachricht des Tages lautet: Wir haben aktuell in Bayern keine Hotspots. Selbst der Landkreis mit dem höchsten Wert liegt mit 28,5 deutlich unterhalb der Vorwarnstufe von 35 und der auf Platz 5 befindliche Landkreis weist gerade einmal einen Wert von 8,5 aus. In 28 von 96 dieser Gebietskörperschaften hat es in den letzten sieben Tagen keinen einzigen neu registrierten Infektionsfall gegeben. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat sich gestern in Berlin die Große Koalition auf zwei Pakete verständigt. Auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket. Beide zusammen haben ein Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro und dienen im Kern dazu, nicht nur die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und des damit verbundenen Shutdown abzufedern, sondern gleichsam aus der Not eine Tugend zu machen und zukunftweisende Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung und Umwelt anzustoßen. Die meisten der insgesamt 57 Einzelmaßnahmen zielen auf wirtschafts-, steuer- und sozialpolitische Themenfelder. Es sind aber auch einige Punkte enthalten, die gerade aus Sicht des Innen-, Sport und Integrationsministers von besonderem Interesse sind. Diese finden sich insbesondere innerhalb des Paketes Konjunktur- und Krisenbewältigung im Kapitel „Länder und Kommunen stärken“. Hier einige Schlaglichter.

Es gibt praktisch keinen Fachmann und keine Fachfrau, die daran zweifeln würden, dass im öffentlichen Sektor gerade die Kommunen von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ganz erheblich betroffen sein werden. So ist zum einen als Folge rezessionsbedingt vielfach ausbleibender Unternehmensgewinne ein massiver Einbruch beim Gewerbesteueraufkommen zu erwarten. Aber nicht nur diese zentrale Größe der Einnahmenseite wird unter Druck geraten, sondern auch auf der Ausgabenseite werden den Kommunen massive Herausforderungen erwachsen, namentlich bei den kommunalen Sozialausgaben (Stichworte: „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, „Sozialhilfe“).

Insoweit begrüße ich es sehr, dass der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen wird. Dies wird die Kommunen ganz erheblich entlasten, zumal es bundesweit gesehen um ein Volumen von ca. 4 Mrd. Euro geht.

Unter dem Stichwort Kommunaler Solidarpakt 2020 werden jeweils zur Hälfte der Bund und das jeweilige Land den einzelnen Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Insbesondere zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle wird ein pauschalierter Ausgleich gewährt, der auf Seiten des Bundes einen Finanzbedarf von etwa 5,9 Mrd. Euro auslösen wird.

Im Vergleich zu diesen Summen nehmen sich die beiden folgenden Posten geradezu bescheiden aus. Zum einen gilt dies für eine zusätzliche Unterstützung im Kontext der Förderprogramme zur nationalen Klimaschutzinitiative. Diese Förderprogramme sehen regelmäßig einen u.U. auch geringen Eigenanteil vor, den eine Fördermittel beantragende Kommune erbringen muss. Gerade für „chronisch klamme“ Kommunen, von denen es in Bayern zum Glück im Bundesvergleich eher wenige gibt, stellt es mit einem sich verstärkenden Einnahmenschwund ein wachsendes Problem dar, den Eigenanteil zu stemmen. Speziell für diese Zielgruppe stellt der Bund 2020 und 2021 jeweils 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Als Sportminister freut es mich natürlich sehr, dass der Bund für 2020 und 2021 insgesamt 150 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, um die Mittel für den Investitionsplan Sportstätten auf insgesamt 260 Mio. Euro aufzustocken. Dies ist mehr als eine Verdoppelung. Positiv zu erwähnen ist in diesem Kontext, dass die Ausreichung dieser Mittel so gut wie keinen zusätzlichen administrativen Aufwand auslösen wird, da sie im Rahmen der bestehenden Verfahren erfolgt und sich allein die verfügbare Summe erhöht hat.

Jenseits der spezifisch kommunal- und länderbezogenen Maßnahmen bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung aller Einzelmaßnahmen gleichermaßen einfach und mit schlanken Strukturen möglich sein wird, wie dies beim Sportstättenbau der Fall ist. In jedem Falle wird es schnell gehen müssen, denn vielen Unternehmen, Einzelpersonen und auch Kommunen bleibt schlicht nicht viel Zeit, bis sie pandemiebedingt in eine wirtschaftlich bedrohliche Lage geraten können. Des Weiteren steht außer Frage, dass schon nach der kompetenziellen Ordnung viele Förderprogramme vorrangig durch die Länder abzuwickeln sein werden. Zu den Details werden der Bund und die Länder voraussichtlich schon Mitte Juni eine Verwaltungsvereinbarung schließen. Auch wenn dieses Programm für uns alle also viel Arbeit bedeuten mag, so bin ich ausgesprochen froh, dass es dem Koalitionsausschuss in so kurzer Zeit gelungen ist, ein so umfassendes Konzept mit Substanz zu erarbeiten. Denn dieses begründet die Hoffnung, dass führende Wirtschaftsweise Recht behalten und nach einer kurzen heftigen Rezession bereits 2021 ein nachhaltiger Aufschwung einsetzen wird.

Eine der ersten Maßnahmen, die ich am Beginn des Shutdown im März ergriffen hatte, war die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, landläufig als „schwere LKW“ bezeichnet, sowie für Anhänger hinter LKW. Damit durften diese Fahrzeuge ausnahmsweise auch an den ansonsten dem Personenverkehr vorbehaltenen Tagen fahren. Dieser Schritt diente zu allererst der Aufrechterhaltung der Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs, nachdem derlei Güter in einem Europäischen Binnenmarkt staatenübergreifend produziert und geliefert werden. Die Situation war im Grunde in allen EU-Staaten vergleichbar, deshalb haben auch alle mehr oder weniger vergleichbare Regelungen erlassen mit dem Ergebnis einer europaweit freien Fahrt für LKW an Sonn- und Feiertagen.

Die Situation hat sich zwischenzeitlich grundlegend geändert und ich möchte sagen, sie hat sich weitgehend normalisiert. Die Versorgung der Bevölkerung ist auch ohne die hier in Rede stehende Ausnahme umfassend sichergestellt. Und auch die Mitgliedsstaaten handeln längst nicht mehr synchron. So hat unser südlicher Nachbar Österreich schon vor etwa zwei Wochen darauf verzichtet, die Ausnahmeregelung zu verlängern, sodass alle in Richtung Süden rollenden LKW, die es insbesondere nicht rechtzeitig durch Tirol nach Italien schaffen, das in der Alpenrepublik geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Bayern abwarten müssen.

Insgesamt bedarf es also einer klugen Abwägung. Es darf nicht dazu kommen, dass wir in der bundesweit bald beginnenden Ferienzeit mit sicherlich deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen gerade an den klassischen An- und Abreisetagen Samstag und Sonntag Staus produzieren, weil zu viele Schwerfahrzeuge auf den Straßenverkehrswegen von internationaler Bedeutung unterwegs sind. Es darf auch nicht dazu kommen, dass sich über die betreffenden Tage lange LKW-Staus vor den Grenzen zu Österreich bilden oder mit zunehmender Grenznähe immer mehr LKW die Rastanlagen entlang der Autobahnen und Bundesstraßen belasten oder gar verstopfen, weil die Fahrer dort das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Österreich möglichst nahe zur Pole Position abwarten wollen. Gerade um derlei Überlastzustände zu vermeiden, gibt es den Grundsatz der LKW-freien Sonn- und Feiertage. Aber wir wollen natürlich auch der Wirtschaft nicht schaden. Diese muss deshalb die Chance haben, sich auf ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot organisatorisch einzustellen, nachdem wir in den letzten Monaten pandemiebedingt die Ausnahme zur Regel gemacht hatten.

Um beiden Belangen gerecht zu werden und um uns im weiteren Vorgehen die Flexibilität zu erhalten, habe ich die am vergangenen Pfingstmontag ausgelaufene Ausnahmegenehmigung um zwei Wochen bis einschließlich Sonntag, 14. Juni 2020, verlängert. Dann wird sehr genau zu prüfen sein, ob eine weitere generelle Ausnahme vertretbar ist. Dies umso mehr, als für spezielle Bedarfe wie etwa die Abfuhr von Holz, das vom Borkenkäfer befallen ist, ohnehin Ausnahmeregelungen bestehen, und Unternehmen, die eine besondere Notwendigkeit darlegen, bei den zuständigen Behörden Ausnahmegenehmigungen für den Einzelfall beantragen können.

Zum Abschluss des heutigen Newsletters eine kurze Aktualisierung betreffend die Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze. Gestern hatte ich Ihnen berichtet, dass unsere östlichen Nachbarn jedenfalls mindestens bis zum 13. Juni 2020 die stichprobenartigen Personenkontrollen fortsetzen werden. Dieser Informationsstand ist seit heute Mittag überholt. Denn ähnlich überraschend wie im Falle Österreichs hat das tschechische Kabinett quasi über Nacht seine Position geändert und heute Vormittag kurzfristig beschlossen, bereits ab heute Mittag 12:00 Uhr sämtliche grenzpolizeilichen Personenkontrollen zu seinen EU-Nachbarn und damit auch zu Deutschland einzustellen. Nach Auskunft der Bundespolizei bedarf es für die Einreise nach Tschechien keines triftigen Grundes mehr. Somit ist es möglich zu rein touristischen Zwecken oder zum Einkaufen über die Grenze zu fahren.

Aber Achtung! Vom Wegfall der Grenzkontrollen und der Rückkehr zur Vor-Corona-Situation bei den Grenzkontrollen absolut losgelöst zu betrachten sind die infektionsschutzrechtlichen Anordnungen der tschechischen Regierung. Diese hat die Quarantänebestimmungen bisher ausdrücklich noch nicht vollständig aufgehoben. Dies wird, Stand jetzt, erst zum 15. Juni 2020 entsprechend des Ampelkonzeptes geschehen, das ich Ihnen im gestrigen Newsletter vorgestellt habe.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister