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112 Newsletter vom 9. Juli 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist wieder Zeit für das wöchentliche Corona-Update dieses Newsletters. Wie gewohnt hier zunächst der Blick auf die statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Lage in Bayern. Stand heute, Donnerstag, 9. Juli 2020, 10:00 Uhr, haben wir 49.003 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche, an dem 48.494 bestätigte Corona-Infektionen zu Buche standen, 509 Fälle mehr. Im Durchschnitt der letzten sieben Tage bedeutet dies 73 Neuinfektionen pro Tag (Vorwoche 55).

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 45.500 Personen oder 290 mehr als vor sieben Tagen. Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich heute in Bayern auf nunmehr 900 im Vergleich zu 690 vor gut einer Woche und 580 vor zwei Wochen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.606 Personen. Das sind im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.594 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, 12 Corona-Tote mehr oder im Durchschnitt + 1,71 (Vorwoche: + 1,14) pro Tag.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=1,01 (nach ebenfalls R=1,01 letzten Donnerstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,89 (nach R=0,93 letzten Donnerstag). Damit bewegen sich auch diese Werte weiterhin knapp um 1 und weisen kein herausgehobenes Risikopotential aus.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Generell gilt, dass wir aktuell in ganz Bayern keinen einzigen „echten“ Hotspot verzeichnen müssen. Nirgends liegt der Wert über 20, die drei höchsten Werte sortieren sich bei 18,86 für den Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen, 16,71 für den Landkreis Erding und 11,76 für den Landkreis Starnberg ein.

Diese Aufzählung zeigt im Vergleich zur Vorwoche zunächst eine regionale Verschiebung an, tendenziell weg von Nordbayern – Coburg ist tatsächlich, wie letzte Woche von mir prognostiziert, aus der oberen Gruppe herausgefallen – hin nach Südbayern, genauer gesagt nach Oberbayern. Es ergibt sich aber auch eine umfeldbezogene Verschiebung. Waren es vor Kurzem vor allem noch Alten- und Pflegeheime, die im Zentrum des Geschehens standen, so sind es jetzt vor allem Gemeinschaftsunterkünfte mit Schnittmengen zu Arbeitsstätten, Arbeitsstätten als solche sowie größere Familienfeiern, die den Ausgangspunkt eines erkannten Infektionsgeschehens bilden.

Gerade das Beispiel Starnberg zeigt einmal mehr das Erfordernis eines sofortigen und entschlossenen Handelns. Aus dem Infektionsgeschehen um einen regional arbeitenden Lieferservice und dessen Mitarbeiter, die in Teilen verstärkt soziale Kontakte in andere Landkreise Oberbayerns in dortige Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber hatten, hätte durchaus eine verstärkte Verteilung des Virus in die Fläche erwachsen können. Aber die Unterkünfte wurden sofort unter Quarantäne gestellt, alle Bewohner auch ohne Symptomatik getestet und Kontaktpersonen weitreichend abgeklärt. Heute hat sich der Wert für Starnberg von 20,57 am letzten Donnerstag auf 11,76 knapp halbiert und eine Ausbreitung über die erkannten Kontaktpunkte hinaus ist ausgeblieben.

Aktuell weisen 30 der 96 Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz von 0 auf.

Am Dienstag hat sich der Ministerrat einmal mehr unter anderem mit der Fortschreibung der Bayerischen Corona-Strategie befasst und hat weitere Lockerungen beschlossen. Oft werde ich in diesem Kontext gefragt, warum wir nicht schneller und weitergehender lockern. Die notwendigen Entscheidungen zu treffen sei angesichts hervorragender Zahlen „mega-easy“. So einfach ist es aber beileibe nicht. Natürlich werde ich hier nicht den vertraulichen Charakter der Kabinettsberatungen brechen, will aber doch zu Gunsten einer besseren Nachvollziehbarkeit unseres vorsichtigen Vorgehens ein paar Gedanken ausführen, die einem verantwortlichen Kabinettsmitglied durch den Kopf gehen.

Natürlich haben wir auch in dieser Woche das Für und Wider der in Betracht zu ziehenden Lockerungen abgewogen. Denn es gilt nach wie vor das, was schon von Beginn der Bekämpfung dieser Pandemie an unsere Leitlinie war: Soviel Sicherheit wie nötig, soviel Freiheit wie möglich.

Diese Leitlinie klingt sehr eingängig und ist in ihrer Kernbotschaft für einen Rechtsstaat geradezu eine Selbstverständlichkeit. Sie mit Leben zu erfüllen und ihr voll und ganz gerecht zu werden ist aber in der Lebenswirklichkeit von Corona umso schwieriger, unendlich herausfordernd und keineswegs nur eine Aufgabe einmal pro Woche am Dienstagvormittag, weil das Thema mal wieder auf der Tagesordnung des Ministerrates steht. Tatsächlich lebt man, wie es bei der Polizei heißt, 7 Tage die Woche Tag und Nacht „in der Lage“ und vergleicht fortwährend gedanklich den „Ist-Zustand“ mit dem „Soll-Zustand“. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Abwägungsprozess, ob das, was letzte Woche oder gestern noch richtig war, heute noch angemessen ist.

Hierbei gibt es im Wesentlichen zwei Ebenen, auf denen man richtig oder falsch liegen kann. Sind die Maßnahmen zu streng, mag dies zwar pandemiebezogen günstig wirken, man greift dann aber stark in die Grundrechte der Menschen ein und wird womöglich durch Gerichte korrigiert. Wie schmal hierbei der Grat ist, der „Richtig“ und „Falsch“ trennt, das musste zuletzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Sachen Lockdown im Landkreis Gütersloh erleben. Noch eine Woche zuvor vom Oberverwaltungsgericht NRW unbeanstandet, hat das selbe Gericht nur eine Woche später – und einen Tag vor einer geplanten Lockerungsentscheidung der Landesregierung – die Beschränkungen für unzulässig erklärt, weil zwischenzeitlich über massenhaft durchgeführte Corona-Tests das Ausmaß des enormen Infektionsgeschehens im Schlachthof Tönnies mit ca. 1.500 Infizierten gegen die demgegenüber weitgehend unauffällige Lage im restlichen Landkreis mit nur einzelnen wenigen Infektionsfällen abgegrenzt werden konnte. Diese Unterschiede ließen für das Gericht die Beschränkungen in den infektiologisch kaum belasteten Teilgebieten des Landkreises als zu hart, damit unverhältnismäßig und im Ergebnis rechtswidrig erscheinen.

Lockert man umgekehrt aber zu früh und es entstehen in der Folge gravierende Hotspots, dann hat man auch verloren. Wie schnell das geht, dass sich eine vermeintlich gegen das Corona-Virus gewonnene Schlacht ins Gegenteil dreht, müssen derzeit z.B. Israel und der australische Bundesstaat Victoria mit seiner Millionenmetropole Melbourne erleben. In beiden Fällen ist die Zahl der Neuinfektionen geradezu stichflammenartig wieder in die Höhe geschossen, nachdem man sich bereits auf sicherem Terrain wähnte. Um eine zweite Welle zu verhindern haben die Verantwortlichen beider Staaten weitreichende Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhängt.

Dass das Virus auch bei uns nach wie vor da ist und deshalb die „Vorsicht die Mutter der Porzellankiste“ bleiben muss, das zeigen letztlich auch die bei uns zu registrierenden und eingangs dargestellten Zahlen. Diese bewegen sich nach wie vor in sehr niedrigen Bahnen und es besteht kein Grund zur Besorgnis, zumal einzelne Ausbrüche immer sehr genau einem konkreten Geschehen, einem Ort oder einer Arbeitsstätte zuordenbar sind. Die am Dienstag beschlossenen Lockerungen sind damit uneingeschränkt verantwortbar.

Aber gleich einem Seismographen muss man auch für marginale Veränderungen der Lage sensibel bleiben, um die Entwicklungen genau beobachten und ggf. rechtzeitig eingreifen zu können. Der Corona-Seismograph zeigt durchaus leichte Veränderungen an. So sind die Zeiten, an denen wir von täglichen Neuinfektionen um die 30 ausgehen konnten, momentan vorbei, siehe oben. Jetzt bewegen wir uns bei einem Tagesdurchschnitt von etwa 70 Neuinfektionen.

Der Zahlenwert für die aktuell erkrankten Personen ist langsam wieder auf ca. 900 angestiegen, hier lagen wir schon mal bei „nur“ ca. 600.

Und dass 30 Landkreise bzw. kreisfreie Städte eine 7-Tage-Inzidenz von Null aufweisen klingt gut und ist auch gut, vor zwei Wochen galt das aber noch für 50 Gebietskörperschaften.

Das ist alles nicht weiter dramatisch, weil es sich nicht explosionsartig, sondern kontinuierlich und langsam vollzieht. Die Entwicklung einzelner Parameter hängt sicherlich auch damit zusammen, dass wir entsprechend unseres Testkonzeptes im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr, sehr viel testen. So haben wir die Zahl der Tests diese Woche bayernweit auf 17.000 pro Tag gesteigert, vor zwei Wochen lag dieser Wert noch bei ca. 10.000 pro Tag. Diese Intensitätssteigerung hellt nicht nur das Dunkelfeld verstärkt auf, sondern verschafft auch einen entscheidenden Zeitvorteil bei der Unterbrechung neu auftretender Infektionsketten. Und doch: Die Zahlen lügen nicht, wir müssen weiter wachsam bleiben.

Übrigens: Mit einem positiven Testergebnis fängt die Arbeit für die Gesundheitsbehörden erst richtig an. Konkret ist es an den Contact Tracing Teams (CTT) sofort abzuklären, mit wem der Betroffene in der relevanten Zeit in Kontakt gestanden hatte. In Bayern gehören solchen Teams ca. 3.000 Männer und Frauen an, die zwar umfassend in ihre Aufgabe eingewiesen wurden, die aber erst dann „alarmiert“ und von ihren originären Arbeits- und Dienststellen abgerufen werden, wenn konkreter Bedarf besteht. Bis Ende Juni bildeten die Studierenden der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern das personelle Rückgrat der CTT. Die Studierenden sind aber nun wieder in den Studienbetrieb zurückgekehrt. Viele der freigewordenen CTT-Funktionen sind bereits wiederbesetzt. Mein Appell richtet sich aber gerade an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, sich hier im Wege einer Nebentätigkeit für das Gemeinwohl zu engagieren. Man wird dabei zwar nicht reich werden, aber – neben den fortlaufenden Bezügen – gibt es doch auch ein paar „Kröten“ zu verdienen und man hilft mit, dem Virus seinen Weg zu weiteren Opfern abzuschneiden. Und das macht ein gutes Gefühl.

Nun zu einigen konkreten Lockerungen, die das Kabinett am Dienstag beschlossen und die das Gesundheitsministerium im Wesentlichen bereits am Dienstagabend im Verordnungswege in geltendes Recht umgesetzt hat. Diese Regelungen finden Sie hier.

Natürlich liegt mir als Sportminister der Sport besonders am Herzen. Hier kann ich einen formalen und einen inhaltlichen Fortschritt vermelden. In formaler Hinsicht haben wir den § 9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der durch die zahlreichen Änderungen der zurückliegenden Wochen etwas unhandlich geworden war, komplett neu geschrieben und wesentlich verschlankt.

Inhaltlich haben wir einen weiteren Schritt hin zur Normalität machen können. So dürfen seit gestern Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten nunmehr auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, sofern ein Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept besteht. Hierbei gilt eine generelle Obergrenze von insgesamt 50 Personen – Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, dürfen sogar 100 Personen zugelassen werden.

Auch das Training mit Körperkontakt, hierzu zählen auch z.B. Fußball, Basketball und Handball, ist wieder zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird. Für Kampfsportarten gilt eine Sonderregelung insoweit, als die jeweilige Trainingsgruppe maximal fünf Personen umfassen darf. Das klingt im ersten Moment wenig. Bedenkt man aber, dass sich der Betrieb regelmäßig nach vergleichsweise eng abgegrenzten Gewichtsklassen strukturiert und der Fliegengewichtler ohnehin nicht gegen den Schwergewichtler boxt oder ringt, kickt oder wirft, dann sollte gerade bei den meisten Vereinen auch mit dieser Vorgabe ein vernünftiger Trainingsbetrieb möglich sein.

Themenwechsel: Vielfach wurde in den letzten Wochen vorgetragen, dass die bislang geltende Personenbeschränkung für Veranstaltungen gerade dann besonders vielen Menschen besonders „weh tun“, wenn es sich z.B. um Feiern und Feste im privaten Umfeld oder um das Vereinsleben handelt. Technisch spricht man von Veranstaltungen für ein nicht beliebiges, weil von vorne herein eingegrenztes Publikum wie etwa bei Hochzeitsfeiern, Trauerfeiern, Geburtstags- oder Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, nichtöffentliche Versammlungen, etwa Tagungen oder Eigentümerversammlungen, sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes.

Für all diese Veranstaltungen gilt ab sofort im Freien eine Personenhöchstzahl von 200 bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden. Oder um es konkret zu machen, weil es diesbezüglich in der letzten Woche Diskussionsbedarf gab: Der Verein einer Freiwilligen Feuerwehr darf seine Jahreshauptversammlung, die üblicherweise indoor stattfindet, dort jetzt mit bis zu 100 Teilnehmern durchführen. Findet die Versammlung nicht etwa im Mannschaftsraum des Feuerwehrhauses oder einem gemeindlichen Saal, sondern als geschlossene Gesellschaft im Saal eines Gasthauses statt, ist auch dieses und auch dann möglich, wenn der Gastronom den Vereinsmitgliedern Speisen und Getränke anbietet. Aber Achtung: Die Anhebung der maximal zulässigen Personenzahl ändert nichts an den übrigen Maßgaben. Insbesondere müssen die einschlägigen Abstandsregeln eingehalten werden und für die Jahreshauptversammlung im Gasthaus gelten natürlich auch die generellen Vorschriften für die Gastronomie, was etwa Abstände, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder die maximale Zahl von Personen an einem Tisch angeht.

Andere Baustelle: Nicht nur der Ministerrat, auch der Bayerische Landtag hat diese Woche Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie gefasst. Konkret geht es um die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen, die unter den Folgen der Corona-Krise finanziell in doppelter Hinsicht leiden. Nicht nur, dass gerade bei den Sozialleistungen die Ausgaben ansteigen werden, es werden auch die Gewerbesteuereinnahmen massiv zurückgehen. Viele Kommunen könnten so, obwohl „unverschuldet“, in eine finanzielle Zwickmühle geraten und mehr Schulden machen müssen. Hierfür gilt bisher ein vergleichsweise strenges Regelwerk, um so gerade die finanziell nicht so leistungsfähige Kommunen vor Überschuldung zu bewahren.

In diesen ungewöhnlichen Zeiten braucht es ungewöhnliche Maßnahmen und so werden limitierende Anforderungen nun für die Aufstellung von Nachtragshaushalten im laufenden Jahr sowie die Haushalte 2021 ein Stück weit gelockert. Der Landtag hat hierfür den Weg freigemacht und mit breiter Mehrheit Änderungen an der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, der Bezirksordnung, dem Prüfungsverbandsgesetz und dem Verwaltungsschulgesetz beschlossen. Diese Initiative, die auf Anregungen der Kommunalen Spitzenverbände zurückgeht und von mir initiiert wurde, wird am 1. August in Kraft treten. Im Kern erleichtert die Gesetzesänderung den Kommunen zum Beispiel den Zugang zu Krediten für Investitionen sowie zu Kassenkrediten, mit denen die kurzfristige Liquidität gesichert wird. Des Weiteren kann die Haushaltsaufstellung beschleunigt und Genehmigungspflichten können ausgesetzt werden. Die zur konkreten Umsetzung erforderliche Verordnung soll noch in der ersten Augusthälfte ergehen, wir arbeiten bereits daran. Diese Lockerungen, die bitte nicht als Freibrief für leichtfertiges Schuldenmachen zu verstehen sind, reihen sich in den Kanon weiterer Maßnahmen ein, mit denen der Freistaat den Kommunen insbesondere durch Zuschüsse finanzielle Unterstützung gewährt. Mittel- und langfristig bleibt es freilich das Ziel, wieder zu soliden Kommunalfinanzen, einem Markenzeichen des Freistaats Bayern, zurückzukehren.

Vorbeugend testen ist besser als heilen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister