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112 Newsletter vom 17. September 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jede Woche möchte ich auch heute an den Anfang dieses Newsletters eine Betrachtung der statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern stellen. Heute, Donnerstag, 17. September 2020, Stand 08:00 Uhr, verzeichnen wir 63.618 bestätigte COVID-19-Infektionen (Vorwoche 60.986). Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche 2.632 (nach 2.745 die Woche davor) mehr. Dies bedeutet einen rechnerischen Tagesschnitt von rund 376 Neuinfektionen. Die Vergleichswerte für die vier vorangegangenen Wochen lagen bei 392, 273, 312 bzw. 245.

Auch mit den Zahlen weisen die jüngsten Werte der Zahlenreihe leider über das in den zurückliegenden Wochen entstandene statistische Plateau von ca. 300 Neuinfektionen pro Tag hinaus, es deutet sich aber eine neue Plateaubildung knapp unter 400 Neuinfektionen pro Tag an. Nach allem, was wir aus den Regionen gemeldet bekommen, sind es weiterhin vor allem die aus Südosteuropa heimkommenden Reiserückkehrer, die das Geschehen deutlich beeinflussen. Allerdings geht deren Bedeutung für das Gesamtgeschehen zurück. Waren es letzte Woche noch etwa acht von zehn Neuinfizierten, die aus dem Ausland zurückkamen, so sind es jetzt knapp fünf. Stattdessen mehren sich in Bezug auf Infektionen innerhalb Bayerns die Zeichen, dass vor allem Feiern im familiären Umfeld, größere Zusammenkünfte sowie Privatveranstaltungen verstärkt als Treiber des Infektionsgeschehens wirken.

In Anbetracht der aktuellen Zahlen hege ich zwar weiter die Hoffnung, dass es sich bei dem Peak von letzter Woche im Wesentlichen um einen saisonal bedingten Effekt handeln könnte, der vor allem auf der Reiserückkehrerthematik und der Inbetriebnahme der regionalen Testzentren fußt. Aber man darf sich nichts vormachen: Die Lage kann sich schnell zuspitzen, wie der Blick in unsere Nachbarländer zeigt. Österreich, Tschechien und Frankreich verzeichnen eine deutliche Zunahme der Infektionszahlen und einzelne Regionen dort gelten mittlerweile sogar als Risikogebiete.

Für die Gesamtbeurteilung der Lage ist nicht zuletzt auch die Entwicklung der Positivrate wichtig. Sie setzt die Zahl der positiven Tests ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Tests und gibt insoweit unabhängig von der absoluten Zahl der erkannten Neuinfektionen einen Hinweis darauf, wie sich die Lage strukturell entwickelt. Diesbezüglich gibt es momentan zum Glück keine Verschärfung der Lage zu vermelden. Auch in der vergangenen Woche waren im Schnitt 1,1 Prozent aller Tests positiv. Das entspricht den August- und frühen Septemberwerten, liegt aber freilich deutlich höher als im Juni, als die Quote der positiven Befunde aller an einem Tag untersuchten Proben zwischen 0,3 und 0,7 Prozent lag.

Wie Sie wissen sind für meine Einschätzung zur Corona-Situation seit jeher die Kenngrößen „Sterbefallzahl“ und „Hospitalisierungssituation“ von erheblicher Bedeutung. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Bayern mittlerweile 2.645 Personen verstorben, das sind im Vergleich zur Vorwoche drei Sterbefälle mehr. Auch wenn jeder einzelne Fall einer zu viel ist, so bleibt doch festzuhalten, dass Gott sei Dank die Fallzahlen auf einem extrem niedrigen Niveau verharren.

Ein leicht eingetrübtes Bild muss ich dagegen für die Situation in den Kliniken konstatieren. Stand heute befinden sich in Bayern 166 Patienten wegen Corona in stationärer Behandlung (Vorwoche 121, Woche davor 106). Von diesen liegen 51 auf einer Intensivstation, von denen wiederum 47 (28) künstlich beatmet werden. Das Gesundheitssystem ist also weiterhin meilenweit davon entfernt, von einem Massenanfall schwer COVID-19-erkrankter Patienten überrollt zu werden. Aber: Auch wenn die absoluten Zahlen weiterhin niedrig sind, so deutet sich doch in den letzten drei Wochen an, dass die vormals über Wochen stabile Seitwärtsbewegung zu Ende geht und von einem aktuell flach verlaufenden Anstieg abgelöst wird. Dies gilt sowohl für die Zahl der Hospitalisierungen als auch der intensivpflegepflichtigen Patientinnen und Patienten.

Die auf den Tag abstellende Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich heute entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) auf R=0,89 (nach R=0,99 in der Vorwoche). Der auf einen Betrachtungszeitraum von sieben Tagen abstellende „geglättete R-Wert“ beläuft sich auf R=0,97 nach R=1,05 in der Vorwoche. Beide Werte pendeln weiterhin um die entscheidende Marke von 1,0. Damit sind in dieser Woche statistisch gesehen in etwa so viele Menschen genesen, wie sich neu mit Corona infizieren.

Die bayernweiten Zahlen sind also über die verschiedenen Kategorien hinweg etwas diffus. Mal gleichbleibend, wie die Wochendurchschnittszahl der Neuinfektionen, der R-Wert oder die Positivrate, mal tendenziell nach oben weisend wie die Hospitalisierungen. Umso interessanter ist der regional fokussierte Blick auf die Hotspot-Lage.

Den höchsten Einzelwert verzeichnet aktuell die kreisfreie Stadt Würzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von 66,47. Zur Erinnerung: Demnach haben sich, statistisch bezogen auf 100.000 Einwohner, in den letzten sieben Tagen in Würzburg 66,47 Personen neu mit Corona infiziert.

Die nächstniedrigeren Werte wurden insbesondere als Folge des Auftretens der in der Presse etwas reißerisch so bezeichneten sog. „amerikanischen Superspreaderin“ für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen (56,52), die oberfränkische Bierstadt Kulmbach (52,89) und die Stadt Kaufbeuren (52,40) gemeldet. In der Stadt im Allgäu ist das Hochschnellen der 7-Tage-Inzidenz im Wesentlichen auf das Infektionsgeschehen in einem Alten- und Pflegeheim zurückzuführen und insoweit gut kontrollierbar.

Im Vergleich zu letzter Woche haben wir damit nicht mehr nur eine, sondern vier Gebietskörperschaften mit einer Inzidenzrate jenseits der „roten Linie“ von 50. Das ist keine gute Nachricht und bedingt, dass vor Ort jeweils auf die konkrete Situation abstellende Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Diese beziehen sich in Kaufbeuren zu aller erst auf die Isolierung des besonders betroffenen Heimes, an den anderen Orten mit diffusem Infektionsgeschehen geht es vor allem um Quarantäne für Reiserückkehrer und Kontaktbeschränkungen an neuralgischen öffentlichen Plätzen.

In diesem Zusammenhang erfährt aktuell die auf Platz fünf der Inzidenzrangliste stehende Landeshauptstadt München eine besondere Aufmerksamkeit, nachdem sich die 7-Tage-Inzidenz seit zwei Wochen hartnäckig um die Vorwarnstufe 35 bewegt und heute bei 47,64 liegt. Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt München heute die erst gestern erteilte Zusage wieder zurückgenommen, dass der Deutsche Fußballmeister FC Bayern München morgen Abend sein Saisonauftaktspiel in der Allianz-Arena vor 7.500 Zuschauern austragen darf. Nunmehr kann damit dieses Spiel nur als sog. „Geisterspiel“ stattfinden.

Aber natürlich gilt in München das Augenmerk der Verantwortlichen auch einem halben Dutzend anderer neuralgischer Punkte wie etwa dem Gärtnerplatz, wo erfahrungsgemäß viele junge Menschen an den Wochenenden, vor allem abends und nachts, dicht gedrängt Party machen. Die Stadt hat hierauf in der Vergangenheit mit zeitlich befristeten Alkoholverkaufs- und -konsumverboten reagiert und wird dies aller Voraussicht nach auch weiter tun. Hierfür hat sie meine volle Unterstützung.

Und man wundert sich immer wieder, auf was die Leute alles kommen. Nach den ursprünglichen Plänen wäre das abgesagte Oktoberfest eigentlich am Samstag eröffnet worden. Unter Hinweis auf diesen Termin wurde nun in sozialen Netzwerken zur „Virtuellen Wiesn-Eröffnung“ aufgerufen. Die Menschen mögen, am besten ausgestattet mit Bier, Brotzeit und Bierbänken, zur Münchner Theresienwiese kommen und dort, wo üblicherweise „ihr“ Zelt steht, die Plätze einnehmen. Die Idee klingt ja im ersten Moment kreativ und pfiffig. Sie verkennt aber völlig das Infektionsrisiko. Die Landeshauptstadt wird mit geeigneten Maßnahmen, insbesondere mit temporären Alkoholkonsumverboten für eine geordnete Situation sorgen und auch die Polizei ist vorbereitet, die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften durchzusetzen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und an die Vernunft der Menschen appellieren, sich nicht unnötig in Infektionsgefahren zu begeben. Eine „Virtuelle Wiesn-Eröffnung“ ist definitiv unnötig.

Insgesamt gesehen breitet sich das Infektionsgeschehen in der Fläche Bayerns weiter aus und verstärkt sich leicht. Die Masse der kreisfreien Städte und Landkreise bewegt sich bei der 7-Tage-Inzidenz in einer Größenordnung zwischen 10 und 30 – bei leicht steigender Tendenz. Ohne positiv Getestete sind in den letzten sieben Tagen lediglich der Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim sowie die Stadt Schwabach geblieben.

Unter dem Strich kann ich also Folgendes festhalten: Wir dürfen weiter von einer sich in der Tendenz anspannenden, aber insgesamt noch stabilen Infektionslage ausgehen. Aber mehr denn je gilt: Der Druck im Kessel steigt tendenziell eher an, als dass er sinkt. Deshalb ist weiterhin höchste Vorsicht geboten und wir müssen wirklich auf der Hut sein, dass die Situation sich nicht zuspitzt.

Themenwechsel: Letzte Woche hatte ich Sie an dieser Stelle über die aktuelle Beschlusslage des Ministerrates zur Durchführung sportlicher Wettbewerbe mit Zuschauern in den sog. Kontaktsportarten im Amateurbereich informiert. Heute nun geht es um die Zulassung von Zuschauern in den deutschen Profiligen bzw. Pokalwettbewerben, also insbesondere der Deutschen Fußballliga, die u.a. die 1. Fußball-Bundesliga veranstaltet, sowie die Mitgliederverbände der Interessengemeinschaft Teamsport (IGT).

Ein zentrales Interesse dieser Verbände und Ligen war seit Langem, von den sog. „Geisterspielen“ weg zu kommen und zu den Spielen wieder Zuschauer in den Stadien und Hallen begrüßen zu können. Dem stand aber das infektions- und gesundheitsschutzschutzspezifische Erfordernis entgegen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, über die das Virus eine starke Verbreitung finden kann. Die bisher erreichten Erfolge bei der Pandemiebekämpfung und die durchweg positiven Erfahrungen in Bezug auf die Verlässlichkeit der Vereine und Verbände bei der Einhaltung der bisher geltenden Regularien haben die Voraussetzungen geschaffen, um nun diesen bedeutenden Schritt der Öffnung im Sport zu gehen.

Freilich gilt auch hier, dass die Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist. Deshalb erfolgt die Zulassung von Zuschauern in einer Art Probebetrieb, der zunächst bis zum Ende Oktober angelegt ist. Dann wird wiederum auf bundespolitischer Ebene zu entscheiden sein, wie es weitergeht. Und wie volatil sich die Situation darstellt, illustriert das bereits erwähnte Beispiel des Eröffnungsspiels zur Fußballbundesliga eindrücklich.

Weil es bei den hier in Rede stehenden Profi-Ligabetrieben um bundesweit ausgetragene Wettbewerbe mit im Vergleich zu den Amateurligen ungleich größeren Zuschauerzahlen geht, mit denen dann natürlich auch ein potentiell größeres Infektionsrisiko einhergehen kann, hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) beauftragt, eine bundesweit einheitliche Linie abzustecken. Die politische Einigung hierzu war am Dienstag dieser Woche zu Stande gekommen. Die entsprechende Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird das Gesundheitsministerium spätestens am morgigen Freitag im Bayerischen Ministerialamtsblatt veröffentlichen.

Die Kerninhalte der neuen Regelungen darf ich Ihnen schon jetzt kurz skizzieren. Von zentraler Bedeutung ist zunächst eine Legaldefinition, die festlegt, welche Spiele durch die von den CdS so bezeichneten „bundesweiten Sportveranstaltungen“ begrifflich umfasst sind. Das sind sämtliche Ligen und Wettbewerbe, an denen Sportlerinnen/Sportler bzw. Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können, wie Bundesligen, nationale Pokalwettbewerbe, europäische Vereinswettbewerbe und Wettkämpfe der Nationalmannschaften.

Im Mittelpunkt des Interesses der veranstaltenden Vereine, der Spieler, der Zuschauer und natürlich auch der breiten Öffentlichkeit steht die Frage, wie viele Zuschauer ins Stadion dürfen. Zwar ergeben sich aus der Einigung der CdS zahlenmäßig bestimmte Eckwerte, die von einer Zahl von 1.000 Zuschauern ausgehen, oberhalb derer eine Belegung mit max. 20 Prozent der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität empfohlen ist. Nach dem Verlauf der Verhandlungen der CdS sind beide Größenordnungen nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. Das bedeutet nicht etwa 1000 plus 20 Prozent der Stadionkapazität, sondern 1.000 Personen oder 20 Prozent der Stadionkapazität. Daraus resultiert letztlich eine Privilegierung kleinerer Stadien mit einem Fassungsvermögen bis zu 5000 Zuschauern, denn für diese greift primär die 1.000er Grenze und diese ist insoweit günstiger als die 20-Prozent-Regel.

Freilich bilden die genannten Grenzwerte den maximalen Rahmen. Was im konkreten Einzelfall tatsächlich möglich ist, hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten und den daraus resultierenden Möglichkeiten ab, weitere zentrale Anforderungen zu erfüllen. Diese können stadion-, personen- oder lagebezogen sein.

So ist im Stadion bzw. in der Halle grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Zuschauern einzuhalten. Dies betrifft nicht nur den Abstand zwischen den Sitz- oder Stehplätzen, sondern z. B. auch die entzerrende Steuerung der zu- oder abströmenden Zuschauer, den Sanitärbereich oder eine eventuell vorhandene „Stadiongastronomie“. Diesbezüglich müssen sich die Vereine vertiefte Gedanken machen, die dann ihren Niederschlag in dem verpflichtend auszuarbeitenden Schutz- und Hygienekonzept finden. Ist es also insbesondere aus baulichen Gründen nicht möglich, diesen Anforderungen zu genügen, dann wird dies zu einer Reduzierung der zulässigen Zuschauerzahl führen. Ich kann nur allen Verantwortlichen raten, den Kontakt zur örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu suchen und sich mit dieser abzustimmen.

Personenbezogen besteht für die Zuschauer Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Es werden ausschließlich personalisierte Eintrittskarten verkauft, d.h. der Veranstalter kennt alle Zuschauer mit Namen, Adresse und Erreichbarkeit. Denn ohne diese Daten wäre eine Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten nicht zu gewährleisten.

Mit Blick auf die jeweils aktuelle Infektionslage wird die Verordnung auf die vom RKI festgestellte 7-Tage-Inzidenz für diejenige kreisfreie Stadt oder den Landkreis Bezug nehmen, auf deren bzw. dessen Gebiet die Spielstätte liegt. Wird der Wert von 35 überschritten, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde anordnen, dass zum Spiel weniger als grundsätzlich zulässig oder gar keine Zuschauer zugelassen werden.

Im Interesse der Sportlerinnen und Sportler, der Vereine und Veranstalter und vor allem der vielen Sportfans hoffe ich sehr, dass der Probebetrieb gelingt und wir in allen tangierten Ligen möglichst viele reibungslos durchgeführte Spiele erleben werden.

Schließen möchte ich auch heute mit der Freude und dem Ärger der Woche. Letzterer bezieht sich auf viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beiden Versammlungen, die vergangenes Wochenende in München gegen die von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie stattgefunden haben. Ich wiederhole mich gebetsmühlenartig: Ich kritisiere ausdrücklich nicht die Wahrnehmung des Demonstrationsgrundrechts. Dieses wahrzunehmen und seine Meinung öffentlich kundzutun, und sei diese auch noch so skurril, verbürgt das Grundgesetz. Dieses zu wahren ist als Verfassungsminister mein höchster Anspruch.

Was mich aber nervt ist der Umstand, dass zahlreiche Versammlungsteilnehmer – wie ich höre auch schon auf der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln – bewusst das behördlich verfügte und von den Gerichten ausdrücklich bestätigte Gebot zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen ignoriert und so vorsätzlich erhebliche Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Das ist eine Missachtung rechtsstaatlich einwandfreier Auflagen und eine bewusste Inkaufnahme gravierender gesundheitlicher Risiken, denen zahllose Menschen ausgesetzt sind. Solchermaßen verantwortungsloses Verhalten gefährdet nicht nur die Versammlungsteilnehmer selbst, sondern auch Passanten und die polizeilichen Einsatzkräfte. Deshalb hatte die Einsatzleitung keine andere Wahl, als den Aufzug nach knapp einem halben Kilometer Wegstrecke anzuhalten und die Einhaltung der Auflagen nachdrücklich einzufordern. Nachdem die Versammlungsteilnehmer den polizeilichen Anordnungen offenkundig keine Folge leisten wollten und der Aufzug etwa eineinhalb Stunden verharrt hatte, brach der Versammlungsleiter den Aufzug ab und kam so einer polizeilichen Auflösung der Versammlung zuvor.

Meine Freude der Woche bezieht sich darauf, dass die von zahlreichen Einsatzkräften aus ganz Bayern unterstützte Münchner Polizei die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und den ebenfalls von Verfassungs wegen verbürgten Schutz der Gesundheit gleichermaßen gewährleisten konnte. Das polizeiliche Einsatzkonzept war absolut angemessen und ist voll aufgegangen. Ich danke der Einsatzleitung und allen eingesetzten Beamtinnen und Beamten für ihr ausgesprochen umsichtiges Agieren.

Probieren geht über Studieren!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister