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112 Newsletter vom 24. September 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jede Woche möchte ich auch heute an den Anfang dieses Newsletters eine Betrachtung der statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern stellen. Heute, Donnerstag, 24. September 2020, Stand 08:00 Uhr, verzeichnen wir 66.242 bestätigte COVID-19-Infektionen (Vorwoche 63.618). Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche 2.624 (nach 2.632 die Woche davor) mehr. Dies bedeutet einen rechnerischen Tagesschnitt von rund 375 Neuinfektionen. Die Vergleichswerte für die fünf vorangegangenen Wochen lagen bei 376, 392, 273, 312 bzw. 245.

Aus dieser nun Woche für Woche länger werdenden Zahlenreihe lässt sich zum einen herauslesen, dass sich offenbar eine einigermaßen stabile Plateaubildung bei knapp unter 400 Neuinfektionen pro Tag eingestellt hat. Zum anderen dass wir es nach wie vor – wenn auch im Vergleich zum Sommer bei deutlich erhöhtem Aufkommen – mit keiner exponentiellen, sondern nach wie vor mit einer linearen Steigerungsrate zu tun haben. Diese ist zwar auch nicht ungefährlich, lässt aber kein explosionsartiges Anschwellen der Infektions- und Erkrankungsfälle erwarten und ist insoweit mit den aktuell ergriffenen Maßnahmen beherrschbar.

Dass das so bleibt, dafür müssen wir auch weiterhin das Notwendige tun, und die Menschen in Bayern müssen tatkräftig mithelfen, die Lage im Griff zu behalten. Den Appell formuliere ich nicht ohne Grund. Denn nach allem, was wir aus der Analyse des aktuellen Infektionsgeschehens wissen, speist sich dieses kaum mehr aus einem berufsmäßigen Umfeld oder der Gruppe der Reiserückkehrer. Diese machen nur mehr etwas weniger als zehn Prozent der Neuansteckungen aus. Demgegenüber dominieren das Geschehen jetzt mit einem Anteil von deutlich über 50 Prozent vor allem Teilnehmerinnen und Teilnehmer privater Feiern.

In der Folge dieser Erkenntnis kann es kaum überraschen, dass vor allem die vergleichsweise stärker feieraffine jüngere Generation betroffen ist. Zieht man die heute verzeichneten Neuinfektionen heran, dann entfallen von diesen fast 44 Prozent auf die Altersgruppe der 15 bis 34-Jährigen und ein weiteres knappes Drittel auf die 35 bis 59-Jährigen. 

Ich kann also nur alle dringend aufrufen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Man kann und darf ja feiern, muss aber nicht gleich die sprichwörtliche „Sau rauslassen“. Werden die erforderlichen Abstände eingehalten und beschränkt sich der Alkoholkonsum auf ein Maß, das dem Konsumenten auch zu vorgerückter Stunde noch hinreichend vernunftgesteuertes Verhalten belässt, dann sollte das persönliche Infektionsrisiko überschaubar bleiben.

Für die Gesamtbeurteilung der Lage ist nicht zuletzt auch die Entwicklung der Positivrate wichtig. Sie setzt die Zahl der positiven Tests ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Tests und gibt insoweit unabhängig von der absoluten Zahl der erkannten Neuinfektionen einen Hinweis darauf, wie sich die Lage strukturell entwickelt. Diesbezüglich gibt es zum Glück auch heute keine Verschärfung der Lage zu vermelden. Auch in der vergangenen Woche waren im Schnitt 1,1 Prozent aller Tests positiv. Das entspricht den August- und frühen Septemberwerten, liegt aber freilich deutlich höher als im Juni, als die Quote der positiven Befunde aller an einem Tag untersuchten Proben zwischen 0,3 und 0,7 Prozent lag.

Wie Sie wissen sind für meine Einschätzung zur Corona-Situation seit jeher die Kenngrößen „Sterbefallzahl“ und „Hospitalisierungssituation“ von erheblicher Bedeutung. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Bayern mittlerweile 2.653 Personen verstorben, das sind im Vergleich zur Vorwoche acht Sterbefälle mehr. In den Vorwochen hatten wir jeweils drei Corona-Sterbefälle zu beklagen. Ich hoffe inständig, dass dieser Sprung von drei auf acht keine Trendwende andeutet, was aber so ein bisschen zu befürchten ist, nachdem sich auch auf Bundesebene die täglichen Corona-bedingten Sterbefallzahlen langsam wieder erhöhen.

Ein sich leicht eintrübendes Bild muss ich weiterhin für die Situation in den Kliniken konstatieren. Stand heute befinden sich in Bayern 215 Patienten wegen Corona in stationärer Behandlung (Vorwoche 166, in den beiden Wochen davor 215 bzw. 106). Von diesen liegen 51 auf einer Intensivstation, von denen wiederum 43 (47) künstlich beatmet werden. Auch wenn die absoluten Zahlen weiterhin niedrig sind, so verfestigt sich doch langsam aber sicher der Trend, dass die vormals über Wochen stabile Seitwärtsbewegung in einen noch flach verlaufenden Anstieg übergeht.

Die auf den Tag abstellende Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich heute entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) auf R=0,78 (nach R=0,89 in der Vorwoche). Der auf einen Betrachtungszeitraum von sieben Tagen abstellende „geglättete R-Wert“ beläuft sich auf R=0,92 nach R=0,97 in der Vorwoche. Beide Werte pendeln weiterhin um die entscheidende Marke von 1,0. Damit sind in dieser Woche statistisch gesehen in etwa so viele Menschen genesen, wie sich neu mit Corona infizieren.

Lassen Sie uns den Blick nun von der bayernweiten auf die regionale Perspektive schwenken.

Den höchsten Einzelwert verzeichnet aktuell der Landkreis Dingolfing-Landau mit einer 7-Tage-Inzidenz von 64,44. Zur Erinnerung: Demnach haben sich, statistisch bezogen auf 100.000 Einwohner, in den letzten sieben Tagen im Landkreis Dingolfing-Landau 64,44 Personen neu mit Corona infiziert. Sie werden sich vielleicht denken „oh nein, nicht schon wieder dieser bedauernswerte Landkreis“, der vor Wochen bereits nach einem Ausbruchsgeschehen in einem großen Gemüsehof sehr stark gebeutelt war. Dieses Mal ist hauptsächlich ein größerer Betrieb aus der Automobilzulieferindustrie betroffen und die Verantwortlichen vor Ort sind sehr zuversichtlich, dass sie den Infektionsherd auf diesen Betrieb begrenzen können. Es wird also hoffentlich dieses Mal für die tapferen Niederbayern nicht ganz so „dicke“ kommen wie vor ein paar Wochen.

Den zweiten Platz nimmt diese Woche die kreisfreie Stadt Würzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von 45,36 ein. Diese Entwicklung ist erfreulich, hat die Wein-, Bischofs- und Residenzstadt damit doch den ungeliebten Spitzenplatz abgeben können und, was wesentlich wichtiger ist, liegt sie doch wieder unterhalb der „roten Linie“ von 50. Dies ist ein sehr schöner Erfolg für die Verantwortlichen vor Ort und zeigt, dass konsequentes Einschreiten, das notfalls auch unpopuläre Maßnahmen wie Beschränkungen des öffentlichen Lebens umfasst, schnell Erfolge zeitigt.

Dicht dahinter auf Platz drei liegt heute die Landeshauptstadt München mit einer 7-Tage-Inzidenz von 42,77 ein. Auch München ist damit wieder unter 50. Diese schöne Entwicklung muss nun stabilisiert werden, und ich kann deshalb den Oberbürgermeister nur darin bestärken, die heute in Kraft getretene und zunächst bis zum 1. Oktober geltende Allgemeinverfügung, die unter anderem eine generelle Maskenpflicht auf bestimmten, sehr stark frequentierten Straßen und Plätzen vorschreibt, nicht überhastet wieder aufzuheben.

Im Vergleich zu letzter Woche haben wir damit nicht mehr vier, sondern nur mehr eine Gebietskörperschaft mit einer Inzidenzrate jenseits der „roten Linie“ von 50. Allerdings liegen mit den bereits genannten kreisfreien Städten Würzburg und München sowie dem Landkreis Rhön-Grabfeld, der auf einen Wert von 42,77 kommt, drei weitere Gebietskörperschaften in Schlagdistanz zur 50er-Linie, und wiederum fünf weitere Landkreise bzw. kreisfreie Städte sind hart an der Vorwarnstufe von 35. Insoweit schätze ich im Vergleich zur Vorwoche die regionale Lage allenfalls marginal günstiger ein. Jedes positivere Urteil wäre Augenwischerei.

Unter dem Strich kann ich also Folgendes festhalten: Wir dürfen weiter von einer sich in der Tendenz anspannenden, aber insgesamt noch stabilen Infektionslage ausgehen. Aber mehr denn je gilt: Der Druck im Kessel steigt tendenziell eher an, als dass er sinkt. Deshalb ist weiterhin höchste Vorsicht geboten und wir müssen wirklich auf der Hut sein, dass die Situation sich nicht zuspitzt.

Themenwechsel: Nicht nur die Polizistinnen und Polizisten unter Ihnen wissen, dass die Beurteilung der Lage eine Daueraufgabe ist. Das trifft für kaum eine Lage stärker zu als den Verlauf dieser COVID-19-Pandemie. Deshalb hat der Ministerrat am Dienstag einmal mehr unter dem Eindruck der aktuellen Zahlen zur Infektionslage und einer erkennbar geringer werdenden Achtsamkeit bei Teilen der Bevölkerung die Umsetzung der Bayerischen Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Prüfstand gestellt. Wie eingangs dargestellt, haben sich insbesondere die Infektionszahlen im Vergleich zum Frühsommer des Jahres deutlich erhöht. Deshalb ging es dem Kabinett darum, vor dem infektiologisch ohnehin schwieriger werdenden Herbst einer weiteren Erhöhung des Infektionsgeschehens frühzeitig entgegenzuwirken, um unter allen Umständen einen neuerlichen Shutdown zu vermeiden. Denn bleibt das Infektionsgeschehen in Bayern insgesamt einigermaßen überschaubar und kommt es nicht zu einer großflächigen oder gar flächendeckenden gravierenden Lageverschärfung, dann müssten dezentrale, flächenmäßig eng begrenzte, insoweit minimalinvasive Maßnahmen ausreichend sein, um Bayern auch in den nächsten Wochen und Monaten erfolgreich durch den weiteren Fortgang der Pandemie zu steuern. Deshalb bleibt zu hoffen, dass uns die Situation anderer EU-Staaten wie Spanien und auch Tschechien erspart bleibt, bei denen das Infektionsgeschehen kaum mehr Cluster zeigt, sondern in eine flächendeckend hoch problematische Lage übergesprungen ist. In so einer Situation ist die Gefahr groß, dass die Situation den Verantwortlichen entgleitet und sich ungleich gravierendere wirtschaftliche und gesellschaftliche Problemberge auftürmen.

Regional oder örtlich begrenzte Maßnahmen gehören zuallererst in die Hände der in der Fläche zuständigen Behörden. Diese kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können deshalb schnell und in der Sache passgenau handeln. Deshalb war es das Anliegen des Ministerrates, noch einmal ganz gezielt zu prüfen, ob gleichsam der Instrumentenkasten für die Behörden vor Ort ausreichend bestückt ist oder ob es hilfreich sein kann, im Rahmen des geltenden Rechts „von München aus“ bestimmte Möglichkeiten aufzuzeigen und insoweit den Verantwortlichen in den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte Hilfestellungen zu geben.

Ausgehend von dieser Intention sollen die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden insbesondere bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 zügig und entschlossen mit verschärften, aber passgenauen Maßnahmen reagieren. Diesem Ansatz entsprechen nach der Überzeugung des Ministerrates insbesondere folgende Regelmaßnahmen, die in die entsprechenden Vorschriften der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayInfSMV) als Möglichkeit eingefügt werden sollen. Ganz wichtig: Mit dem Beschluss des Ministerrates verbindet sich somit nicht eine generell und unmittelbar wirkende Änderung der 6. BayInfSMV, sondern eine Option, von der die zuständigen Gesundheitsbehörden bei Bedarf Gebrauch machen sollen. Regelungstechnisch wird dies regelmäßig durch eine Allgemeinverfügung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geschehen, die u.a. den örtlichen Geltungsbereich und die Dauer der konkreten Einzelmaßnahmen anordnet. Die Allgemeinverfügungen sind im jeweiligen Amtsblatt bekannt zu machen und binden insoweit alle im Geltungsbereich der Anordnung aufhältigen Personen oder ansässigen Unternehmen etc. Praktische Beispiele gibt es hierfür bereits, so etwa die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München vom 23. September 2020 über Maßnahmen für die Landeshauptstadt München aufgrund erhöhter Infektionszahlen (Überschreiten des Schwellenwertes am 18.09.2020), mit der die Stadt München auf eine seit Tagen anhaltend um den Wert 50 pendelnde 7-Tage-Inzidenz reagiert hat.

Folgende mögliche Maßnahmen hat der Ministerrat vorgezeichnet:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen. Diese Beschlussziffer zielt primär auf § 2 6. BayInfSMV, der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum regelt, darüber hinaus aber auch auf weitere Vorschriften, die auf § 2 verweisen und hierbei z.B. auf den erlaubten Personenkreis für eine spezielle Regelungsmaterie übernehmen. Im Kern erfasst diese Maßgabe nach der seit heute in Kraft befindlichen und zunächst bis zum 1. Oktober 2020 geltenden entsprechenden rechtlichen Umsetzung durch die Landeshauptstadt München auch die sog. Wirte-Wiesn. Nicht nur, aber auch für diese gilt, dass sich die Besetzung des von einem Kabinettskollegen sehr bildhaft so bezeichneten „Tisches, an dem zehn Kumpel sitzen dürfen“ unter den verschärften Anforderungen auf fünf Kumpel reduziert.
  • Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Diese Beschlussziffer findet seine Referenz in § 3 der 6. BayInfSMV, der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum regelt.
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel. Den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett war sehr bewusst, dass diese Empfehlung, so sie vor Ort umgesetzt werden muss, viele Menschen schmerzlich treffen wird. Hier geht es vor allem um die vielleicht schon einmal Corona-bedingt verschobene Hochzeitsfeier, um den 85. Geburtstag der Oma oder um das Firmenjubiläum langjährig verdienter Mitarbeiter. Aber es hilft nichts, der Gesundheitsschutz muss im Vordergrund stehen und immerhin bleiben derlei Feiern auch dann noch zulässig, wenn sie auf einen kleineren Kreis beschränkt sind.
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Vor allem dieses Thema bewegt momentan die Menschen und die Medien sehr und macht für die breite Masse der Bevölkerung eine eventuelle Verschärfung der Lage besonders plastisch sichtbar. Auch hier darf ich wieder das Beispiel der Landeshauptstadt anführen, in deren Mauern seit heute u.a. auf dem gesamten Viktualienmarkt, dem Marienplatz, der Kaufinger- und der Neuhauser Straße, dem Stachus und quasi vor „meiner“ Haustüre am Innenministerium auf dem Odeonsplatz eine generelle Maskentragepflicht gilt.
  • Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs nach § 13 Abs. 4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Damit kann auf verschiedentlich zu beobachtende Unsitten reagiert werden, dass sich viele Menschen in Feierlaune an bestimmten Plätzen wie dem Gärtnerplatz in München eng zusammenstellen und bis spät in die Nacht in erheblicher Menge selbst mitgebrachte alkoholische Getränke konsumieren, wodurch sie mit fortschreitender Dauer immer „anlehnungsbedürftiger“ werden und den Mindestabstand immer weniger einhalten.
  • Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“).
  • Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit. Diese Überlegung ist nicht neu, sie hatte bereits während der ersten Welle generelle Geltung. Im Kern geht es um den Schutz besonders vulnerabler Personen, wie es die Bewohner der genannten Einrichtungen regelmäßig sind. Natürlich sind wir uns im Klaren, dass gerade dieser Personenkreis besonders darunter leidet, wenn nur wenig Besuch kommen darf. Aber mit Blick darauf, dass diese Beschränkungen ja nicht langfristig angelegt sind, sondern sich regelmäßig erledigen, wenn die 7-Tage-Inzidenz am Ort wieder stabil unter 50 gesunken ist, halte ich die mit der Besuchseinschränkung verbundene Belastung für vertretbar.

Der Ministerrat hält auch eine Verschärfung der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung für erforderlich. Auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten besteht eine erhebliche Infektionsgefahr, insbesondere beim Besuch von Großveranstaltungen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses wie zum Beispiel das heute Abend in Budapest stattfindende UEFA-Supercup-Spiels zwischen dem FC Bayern München und Sevilla oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.

Im Kontext der Einreisequarantäneverordnung erfährt zunehmend der Umstand Bedeutung, dass u.a. in Tschechien und in einzelnen Regionen Österreichs, wie etwa im Bundesland Vorarlberg, die Infektionszahlen so stark angestiegen sind, dass das Robert Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Dies löst dann automatisch die in der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung vorgesehenen Beschränkungen aus, die übrigens nach dem Vorbild einer bundesweit abgestimmten Muster-Quarantäneverordnung in allen Bundesländern nahezu identisch geregelt sind und wirft die Frage auf, wie sich dies auf die grenznachbarlichen Berufspendler auswirkt, die etwa täglich in der Früh von Bregenz nach Lindau zur Arbeit fahren und jeweils am Abend wieder heimkehren.

Natürlich geht es mit der EQV darum, möglichst den Eintrag von Infektionsrisiken aus dem Ausland zu vermeiden. Insofern ist es kaum zu vermeiden, dass eine solche Vorschrift grenzüberschreitenden Personenverkehr auch ein Stück weit unterbindet, was für die Betroffenen immer schmerzhaft ist.

Umgekehrt kann es aber auch nicht darum gehen, das Arbeitsleben in den Grenzgebieten massiv zu stören. Deshalb beinhaltet die EQV ausreichend Instrumente, die eine flexible Handhabung ermöglichen. Diese sind im § 2 EQV aufgeführt und ich darf mich hier auf die wichtigsten Punkte beschränken.

So nimmt § 2 Abs. 2 Nr. 1 Personen aus, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, Schiene per Schiff oder per Flugzeug transportieren, also z. B. Bus- und LKW-Fahrer.

Ausgenommen sind nach Nr. 4 der genannten Vorschrift Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen. Der Clou ist hierbei, dass Erforderlichkeit und Unaufschiebbarkeit nicht etwa einem Genehmigungsvorbehalt o.ä. unterliegen, sondern allein vom Arbeitgeber beurteilt werden. Kommt dieser also bei der Beurteilung seiner Arbeits- und Produktionsabläufe zu der Einschätzung, dass er die in Vorarlberg wohnenden Mitarbeiter entsprechend dringlich benötigt, dann reicht es, dem Mitarbeiter eine feststellende Bestätigung auszustellen.

Und schließlich bietet auch Nr. 5 der genannten Vorschrift Möglichkeiten. Diese nimmt beim Vorliegen eines triftigen Grundes, zu dem die Berufsausübung sicherlich gehört, Personen aus, wenn der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 48 Stunden dauert. Diese Möglichkeiten sollten gerade für Tagespendler hinreichend flexible und infektiologisch ausreichend sichere Handhabungen möglich machen.

Etwas anders sieht es aus, wenn jemand nicht berufsbedingt täglich wiederkehrend aus einem Risikogebiet einreist, sondern dies tut, um für längere Zeit zu bleiben. Der klassische Fall sind Bauarbeiter oder Saisonarbeiter, deren Aufenthalt üblicherweise einige Wochen dauert. In derlei Fällen ist die vom Gesundheitsministerium verfügte Maßgabe überzeugend, dass diese Personen sich zunächst testen lassen und bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses in Quarantäne bleiben. Insoweit ist in diesen Fällen die unmittelbare Arbeitsaufnahme im Lichte der Gesamtsituation nicht unaufschiebbar, das Testergebnis kann abgewartet werden. Derlei Maßgaben sind aber bei Tagespendlern schon dem Grunde nach nicht praktikabel und insoweit auch nicht einschlägig.

Und schließlich hat das Kabinett einmal mehr auf die zentrale Bedeutung der sogenannten AHA-Formel hingewiesen. Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken dämmen die Infektionsgefahr ein und sind Grundlage für die eigene Gesunderhaltung und den Schutz der Mitmenschen.

Immer sauber bleiben!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister