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Auf Grund vermehrter Nachfragen sei auf das die aktualisierte Handhabe von Infektionsgeschehen in Schulen hingewiesen:

Wegen der am 2. Dezember erlassenen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gestaltet sich das Vorgehen im Falle der Coronainfektion eines Schulkindes nunmehr wie folgt:

Der gesamten Klasse des betroffenen Kindes wird eine sofortige und fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Schulkinder gelten dabei nicht als Kontaktpersonen der Kategorie I, sondern als kohortenisolierte Schüler*innen - unabhängig von der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen. Kohortenisolierte Schulkinder werden frühestens nach fünf Tagen auf den SARS-CoV-2 getestet. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, wird die Quarantäne beendet.

Nicht von der Kohortenisolierung betroffen sind die Haushaltsmitglieder der Schulkinder oder die Lehrkräfte. Bei Letzteren wird eine reguläre Prüfung vorgenommen, ob es sich um eine Kontaktperson I handelt.

Diese Regelung wird rückwirkend auch für diejenigen Schulkinder angewandt, welche sich bereits nach vorigem Vorgehen in Quarantäne befinden.

Nach bisherigem Vorgehen wurden Schulklassen als reguläre Kontaktpersonen der Kategorie I für 14 Tage in Quarantäne geschickt, welche sich auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht verkürzt wurde.

INFO LRA bearbeitet