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112 Newsletter vom 15. April 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

beginnen möchte ich auch heute mit den aktuellen pandemischen Kerndaten. Im Unterschied zum Zahlenmaterial der Vorwoche, das feiertags- und ferienbedingten Verzerrungen unterlag, wächst dieser Effekt aus den Daten dieser Woche zusehends heraus. Im Lichte dessen verzeichnen wir heute, Donnerstag, 15. April, 08:00 Uhr, in Bayern insgesamt 542.439 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 517.517 Infektionen gezählt worden waren, sind dies 24.922 mehr. Für die zurückliegenden sieben Tage ergibt sich daraus ein rechnerischer Schnitt von 3.560 Neuinfektionen. Für die vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372. Dies zeigt die enorme Infektionsdynamik, die sich gerade wieder einstellt und in mindestens gleicher Weise auch das Bundeslagebild prägt. Dieses wies in der vergangenen Woche im Schnitt 20.370 Neuinfektionen pro Tag aus. Nach der „Osterdelle“ von 13.946 letzte Woche ist dies eine Größenordnung, die wir zuletzt vor 11 Wochen verzeichnen mussten, wie die Zeitreihe zeigt (16.566, 14.416, 11.332, 8.715, 8.189, 7.725, 7.220, 8.290, 10.450, 12.900, 15.700 und 21.000). Dieser Befund wird bestätigt, wenn man den Ostereffekt „überbrückt“ und jeweils wochentaggleich für Bayern und Bund die Werte einer 14-Tage-Betrachtung unterzieht. Beginnend am vergangenen Sonntag war bis heute der aktuelle Tageswert jeweils deutlich höher als zwei Wochen davor, in Bayern bis zu 2.046 und im Bund bis zu 5.126.

Nun zum Ländervergleich. Bayern liegt auch heute mit einer 7-Tage-Inzidenz von 178 – nach 119, 142, 114, 96, 77, 68, 58, 55 an den vorangegangenen Donnerstagen – auf Platz 4 des Negativ-Rankings. Insgesamt 15 Länder verzeichnen nun eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Den höchsten Wert muss weiterhin Thüringen mit deutlich verschlechterten 259 hinnehmen, den günstigsten verbucht wieder Schleswig-Holstein mit 77 (63). Der Durchschnittswert aller Bundesländer liegt heute bei 160, nach 106, 134, 113 und 90 in den Vorwochen.

Die Positivrate – also die Zahl der laborpositiven PCR-Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl – als ein weiteres Kernelement der Lagebeurteilung lag in Bayern in den zurückliegenden Tagen zwischen 5,0 und 6,9 Prozent (Vorwoche: 5,0 und 6,3) bei einem 7-Tage-Mittel von 5,71 und ist damit neuerlich gestiegen. Bundesweit gesehen liegt die Positivrate übrigens bei über 11 Prozent. Dies ist Ausfluss dessen, dass in keinem Bundesland auch nur annähernd so intensiv mit PCR-Tests gearbeitet wird, wie das in Bayern der Fall ist. Zum Testgeschehen in Bayern gleich noch mehr im zweiten Teil dieses Newsletters.

Ich darf zunächst zum Blick in die bayerischen Regionen kommen. Der Blick auf eine nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliederte Bayern-Karte, in der die jeweiligen Infektionsbelastungen nach der 7-Tage-Inzidenz farblich dargestellt sind, lässt einen für Bayern sprichwörtlich „rot“ sehen, denn aktuell weist kein einziger Landkreis und keine kreisfreie Stadt mehr eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 aus, die in einer freundlicheren Farbe darzustellen wäre. Stand heute ist für die Stadt Hof ein Wert von 567 zu verzeichnen und für den sie umschließenden Landkreis Hof sieht es leider mit einer 7-Tage-Inzidenz von 475 nicht viel besser aus. Im Segment zwischen 400 und 300 finden sich mit Dingolfing-Landau, Mühldorf am Inn, Kronach und Deggendorf vier weitere Landkreise, die auch im bundeweiten Vergleich sehr stark mit Neuinfektionen belastet sind. Im Fenster mit Werten zwischen 300 und 200 reihen sich
26 Gebietskörperschaften ein und in einem Korridor mit Werten zwischen 200 und 100 weitere
59 Landkreise und kreisfreie Städte. Damit bleibt in dem Bereich unter 100, der gerade den Handel noch einigermaßen frei agieren lässt, kaum mehr ein Anwendungsbereich übrig. Allein fünf Gebietskörperschaften unterschreiten heute die magische Grenze, wobei der Landkreis Tirschenreuth mit 76,3 bayernweit am günstigsten liegt. Das ist auch eines der Mirakel dieser Pandemie, das ich mir nicht so recht erklären kann, warum der letztes Jahr extrem gebeutelte Landkreis Tirschenreuth heute den besten Wert in ganz Bayern hat, während es in seiner unmittelbaren tschechischen, oberfränkischen und oberpfälzischen Nachbarschaft zum Teil geradezu brodelt. Möglicherweise liegt dies an einer deutlich überdurchschnittlichen Impfquote, vielleicht an einer deutlich größeren Immunität der Bevölkerung nach dem katastrophalen Geschehen des letzten Jahres. Vielleicht sind die Menschen in Tirschenreuth in Anbetracht ihrer besonders schmerzlichen Erfahrungen der Vergangenheit jetzt aber auch besonders diszipliniert. Vielleicht ist es eine Mischung aus allen Gesichtspunkten. Hoffentlich haben wir bald mehr Tirschenreuths in Bayern.

In Bayern sind an oder mit einer Corona-Infektion mittlerweile 13.658 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zum vorigen Donnerstag 241 (157) oder pro Tag ca. 34,4 Fälle mehr, nach 24,4, 25,9, 24,0, 26,9, 39,1, 42,0, 73,7, 82,6, 111,7, 117,9, 125,1, 134,4 bzw. 107,7 in den Wochen davor. Diese Werte sind zum Glück weit von dem entfernt, was wir um den Jahreswechsel hinnehmen mussten. Der Anstieg auf einen Wert, der um mehr als 10 Corona-bezogene Sterbefälle pro Tag über dem liegt, was vor Ostern galt, kann aber auch nicht wirklich Anlass zur Entwarnung geben. Aber immerhin verläuft zum Glück die Kurve der steigenden Sterbefallzahlen wesentlich flacher als die der Neuinfektionen und ich bin angesichts der enorm leistungsfähigen Klinikmedizin in Deutschland sehr hoffnungsfroh, dass das so bleibt.

Angespannt, aber stabil ist auch in dieser Woche die Corona-Lage in den bayerischen Kliniken. Die Gesamtzahl der hospitalisierten Corona-Patientinnen und -Patienten pendelt weiterhin in einem engen Korridor um die Marke von 3.000, heute bei 2.979. Entsprechend spiegelbildlich sieht es auf den Intensivstationen aus, für die der statistische Ankerpunkt momentan bei 800 Patienten liegt. Heute sind es genau 790 schwer Kranke, die wegen Corona auf „Intensiv“ liegen. In diesem System ist Gott sei Dank nach wie vor so viel Luft, dass Freiraum für grenzüberschreitende Solidarität bleibt. So hat gerade heute Thüringen angesichts völlig überlasteter Kapazitäten um die Übernahme von fünf Intensivpatienten gebeten. Dem ist Bayern nachgekommen, drei der Thüringer Patienten kommen in nordbayerische Kliniken, zwei nach Südbayern.

Interessant finde ich Berichte über die Beobachtung eines leitenden Intensivmediziners des Uniklinikums München-Großhadern, wonach das Durchschnittsalter der intensivpflichtigen COVID-Patienten weiter sinkt und Angehörige einfacher sozialer Schichten überproportional betroffen sind. Theoretisch sind viele Ursachen denkbar, etwa eine geringere Rate beim Homeoffice in weniger gut bezahlten Berufen, in vergleichsweise beengte(re)n Wohnverhältnissen oder in einem gruppenbezogen geringeren Problembewusstsein. Alles Gründe, die das individuelle Infektionsrisiko steigern können. Es wäre sicherlich eine genauere Untersuchung wert, wo dieser Befund herrühren könnte, denn darin könnte womöglich der Schlüssel für eine zielgenauere Prävention liegen.

Liebe Leserinnen und Leser, angesichts der bundesweiten Entwicklungen bei den Neuinfektionen und auf den Intensivstationen und einem teils sehr unterschiedlichen Vollzug dessen, was die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin zum Vollzug der sog. „Notbremse“ vereinbart hatte, ist nun der Bund auf den Plan getreten und erarbeitet aktuell eine Ergänzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Diese Novelle sieht im Kern vor, dass kraft (Bundes-)Gesetzes für Landkreise oder kreisfreie Städte automatisch bestimmte Beschränkungen eintreten, wenn nach den vom RKI für die jeweilige Gebietskörperschaft festgestellten Infektionszahlen bestimmte Grenzwerte mit einer gewissen Stabilität überschritten sind. Den zentralen Grenzwert, die sog. „Bundes-Notbremse“, wird aller Voraussicht nach eine 7-Tage-Inzidenz von 100 bilden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstag beschlossen, der Bundestag wird hierüber am morgigen Freitag beraten, sodann ist der Bundesrat als sog. Länderkammer am Zug. Nach der schon zu Bonner Zeiten geprägten und auch in Berlin geltenden Binsenweisheit, dass kein Gesetz aus dem Bundestag herausgeht, wie es als Entwurf hineingegangen ist, will ich an dieser Stelle noch nicht vertieft Detailregelungen ausführen, darüber wird dann nächste Woche zu reden sein, sondern es bei ein paar grundsätzlichen Anmerkungen belassen. Die Bundesregierung hat die Inhalte des Gesetzentwurfes so gefasst, dass es sich um ein sog. „Einspruchsgesetz“ handelt, was im Übrigen nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen den Regelfall darstellt. „Einspruchsgesetz“ bedeutet im Ergebnis, dass das Gesetz auch ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten kann. Allerdings hat der Bundesrat in mehreren Eskalationsstufen die Möglichkeit, sich einzubringen. In der ersten Stufe entscheidet der Bundesrat mit Mehrheit, ob er ein Vermittlungsverfahren verlangt. Ist dies nicht der Fall, kann der Bundespräsident das Gesetz zeitnah ausfertigen und es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt umgehend in Kraft.

Derzeit zeichnet sich folgender Zeitplan ab: Der Bundestag wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits morgen, Freitag, in erster Lesung behandeln und an den federführenden Gesundheitsausschuss überweisen, der bereits morgen eine Expertenanhörung durchführen wird. Am Montag befassen sich die mitberatenden Ausschüsse des Bundestages mit dem dann vorliegenden Beratungsstand und auch der federführende Gesundheitsausschuss wird noch einmal tagen, um im Lichte aller Voten eine Beschlussempfehlung abzugeben. Am Mittwoch, den 21. April soll in 2. und 3. Lesung die abschließende Plenarbefassung erfolgen und der Beschluss des Bundestages dem Bundesrat zugeleitet werden. Dieser wird sich noch am selben Tag in einer Sondersitzung mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Dann wird sich zeigen, ob die Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren lässt oder Einspruch erhebt. Wenn es zu keinen Verzögerungen kommt, dann ist der 26. April ein realistisches Datum für das Inkrafttreten der neuen Regelungen.

Bleibt zu klären, in welchem Verhältnis die neuen Vorschriften des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes und die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, derzeit die 12., zueinander stehen werden. Klar ist, dass die Landesregelungen die Bundesregelungen in ihrer Wirkrichtung nicht unterlaufen dürfen. Deshalb werden die Landesverordnungsgeber ggf. konfligierende Vorschriften umgehend anpassen, so das Bundesgesetz nicht ohnehin Vorrang hat. Die bundesgesetzlichen Regelungen sind als Mindeststandards zu verstehen und sind so angelegt, dass strengere landesrechtliche Vorschriften möglich bleiben.

Mit Blick auf die bayerische Regelungslage hat der Ministerrat am Dienstag zunächst beschlossen, die 12. BayIfSMV sowie die Einreisequarantäneverordnung (EQV) bis einschließlich 9. Mai 2021 zu verlängern. Zudem wird das zuständige Gesundheitsministerium auf Beschluss des Ministerrates demnächst die 12. BayIfSMV punktuell ändern. Hierbei wird klargestellt, dass Schulkinder an Angeboten der Tagesbetreuung nur dann teilnehmen dürfen, wenn sie sich entsprechend der für den Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.

Handlungsbedarf bestand auch im Hinblick auf die Durchführung von Versammlungen in geschlossenen Räumen, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die bisherige Vorschrift, die eine generelle Höchstgrenze von 100 Versammlungsteilnehmern vorsah, außer Vollzug gesetzt hat. Künftig wird sich die zulässige Teilnehmerzahl – analog der Regelung für Gottesdienste – nach der Zahl der vorhandenen Plätze richten. Diese ergibt sich aus der Maßgabe, dass zwischen den in nächster Nähe zueinander befindlichen Versammlungsteilnehmern in jede Richtung ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten sein muss.

Und schließlich erhalten die Kreisverwaltungsbehörden die Befugnis, ab einer Inzidenz größer 200 anzuordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen, wenn sie über ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis verfügen. Die Befugnis wird als „Kann-Vorschrift“ ausgestaltet werden.

Liebe Leserinnen und Leser, nach der doch recht tristen Beschreibung der Infektionslage möchte ich mich deutlich positiver besetzten und im Ergebnis Hoffnung gebenden Materien zuwenden, dem Testen und dem Impfen. Testen kann zwar die Corona-Viren nicht abwehren, es hilft aber, bestehende Infektionen zu erkennen und auf diese Weise weitere Ansteckungsfälle zu vermeiden. Zudem eröffnet qualitativ hochwertiges Testen in vielen Bereichen die Möglichkeit, Ausnahmen von Beschränkungen zuzulassen, so etwa nach der 12. BayIfSMV den Einkauf über „Click & Meet“ in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200. Testen ist aber auch ein Kernelement, um einen ausreichend sicheren Schul- und Kita-Betrieb in Präsenz sicherzustellen, wo immer dies nach den Inzidenzen möglich ist. Und gerade der symptomunabhängige Bürgertest verleiht vielen latent besorgten Menschen ein besseres Gefühl, weil sie dann wissen, jedenfalls zum Zeitpunkt des Tests höchstwahrscheinlich nicht ansteckend und damit keine Gefahr für die Gesundheit eines nahen Angehörigen zu sein, den man z.B. besuchen oder dem man bei Besorgungen behilflich sein will. Testen kann deshalb auch in diesen aufgewühlten Zeiten einen wichtigen Beitrag für etwas mehr Lebensqualität leisten.

Trotz all dieser positiven Effekte schafft es das Testgeschehen meist nur im Kontext von Befürchtungen, vermeintlichen oder im Einzelfall auch mal tatsächlich bestehenden Unzulänglichkeiten in die Schlagzeilen. Das ist aber weder sachlich richtig, noch wird es der Leistung derer gerecht, die mit enormer Innovationskraft mittlerweile eine hoch leistungsfähige Maschinerie ins Werk gesetzt haben, deren Eckdaten einen staunen lassen und die vor einem Jahr niemand für möglich gehalten hätte. Was würden Sie antworten, wenn ich Sie frage, wie viele PCR-Tests mittlerweile in Bayern seit Beginn der Pandemie durchgeführt wurden? Die Antwort lautet achtzehnmillionenachthundertsechsundvierzigtausendeinhunderteinundzwanzig (18.846.121), eine wahrlich beeindruckende Zahl. Die Proben hierfür wurden und werden insbesondere in kommunalen Testzentren der Landkreise und kreisfreien Städte genommen, aber auch in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie in privat betriebenen Testzentren. Die Zahl ist umso eindrucksvoller, wenn man bedenkt, dass der PCR-Test, bei dem die Analyse in einem Labor durchgeführt wird und der hierbei auf das Erbgut eventuell in der Probe vorhandener Viren zielt, das technisch mit Abstand aufwändigste Testverfahren ist und gleichsam den „Goldstandard“ mit einer Genauigkeit von nahezu 100 Prozent bildet. Die Fehlertoleranz liegt irgendwo bei der dritten Stelle hinter dem Komma. An Spitzentagen hatten wir jüngst nahezu 100.000 PCR-Tests pro Tag verzeichnet, das 7-Tage-Mittel bewegte sich in den letzten Wochen um die Marke von 60.000 bis 65.000 PCR-Tests.

Des Weiteren kommen Antigen-Schnelltests zum Einsatz. Auch hier werden wie bei den PCR-Tests die Proben durch entsprechend medizinisch geschultes Personal genommen, dann aber nicht durch ein zertifiziertes Labor untersucht, sondern vor Ort mit Reagenzien versetzt, die regelmäßig binnen 15 bis 20 Minuten ein Ergebnis bringen. Von diesen hat die Staatsregierung ca. 53 Millionen Stück beschafft oder sich eine Option gesichert und bereits ca. 20,7 Millionen an die Kreisverwaltungsbehörden verteilt.

Die dritte Kategorie bilden die sog. Selbsttests u.a. für Schulen und Kitas. Bei den Selbsttests streicht der Proband selbst den vorderen Bereich des Naseninnenraumes ab, auch bei diesen wird die Probe mit einem Reagenz versetzt, das dann in kürzester Zeit das Testergebnis anzeigt. Diese vom Volksmund flapsig als „Nasenbohrertests“ bezeichneten Testsets sind so einfach zu handhaben, dass unter entsprechender Anleitung selbst Grundschüler damit zurechtkommen und so die Schul- (und Kita-)familie für die in Präsenz anwesenden Kinder, Lehrkräfte und das Betreuungspersonal die notwendige Sicherheit schaffen, um durch mehrmalige Tests pro Woche einen geordneten Betrieb zu gewährleisten, wobei ein eventuell positives Schnell- bzw. Selbsttestergebnis umgehend durch einen PCR-Test evaluiert wird. Was hat es da alles für Befürchtungen gerade in der Lehrerschaft gegeben! Heute nach vier Tagen Praxisbetrieb berichtet das Kultusministerium, dass die bayerischen Schulen über keinerlei Durchführungsprobleme berichten und sich die Zahl der Testverweigerer regional unterschiedlich, aber überall in sehr engen Grenzen hält.

Von den Selbsttests hat sich das Gesundheitsministerium ca. 85,5 Millionen Stück gesichert, die seit März laufend bis Ende Juli ausgeliefert werden. Allein für diese Woche sprechen wir hier von rund 2,3 Millionen Stück.

Diese Dimensionen machen die enorme logistische Leistung deutlich, die hinter solchen Massentestungen von der Beschaffung bis zur Benachrichtigung des Probanden steht. Ich darf zunächst all denen ganz besonders danken, die die enormen Mengen an Testmaterialien beschaffen und diese den in ganz Bayern befindlichen Bedarfsträgern zuteilen. Denn was so banal klingt, „halt mal ausreichend Testkits zu den Schulen, Kitas oder Behörden zu bringen, zumal das doch nicht so schwer sein kann“, ist tatsächlich eine enorm herausfordernde Aufgabe. Von leicht entflammbaren Animositäten ganz zu schweigen, warum „die einen“ vermeintlich so viel mehr bekommen „als die anderen“. Ein ganz großer Dank geht darum in Richtung des Gesundheitsministeriums und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Nicht minder zu danken ist dem THW, das mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks je nach Transportgut die jeweiligen Chargen teilweise mehrfach pro Woche zu den sieben Bezirksregierungen und/oder den 96 Kreisverwaltungsbehörden transportiert. Diese wiederum fungieren für die zahlreichen Bedarfsträger wie etwa Schulen und Behörden als „Auslieferungslager“, wo diese die ihnen zustehenden Waren übernehmen können. Das alles bindet erhebliche Ressourcen der Landratsämter, kreisfreien Städte und Regierungen und ist dabei von zentraler Bedeutung für das Funktionieren der Schlüsselthematik „Testen“. Gerade weil das alles mit erheblichen Zusatzbelastungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhergeht, ist deren Einsatz gar nicht hoch genug einzuschätzen. Und auch wenn diese nicht unmittelbar zuständig sind, so begleiten auch die Kommunen und deren Spitzenverbände das Geschehen sehr wohlwollend und konstruktiv, wofür ich ein herzliches Vergelt`s Gott sage.

Thema Impfen. Auch wenn leider immer wieder Stolpersteine in den Weg rollen wie die Debatten um AstraZeneca oder jüngst die Verschiebung der Auslieferung des Impfstoffes von Johnson & Johnson, so geht es doch mit Macht vorwärts, wie auch an dieser Stelle die Zahlen des Gesundheitsministeriums belegen. Demnach sind, Stand heute, in Bayern ca. 3.113.000 Impfungen verabreicht, davon ca. 2.242.000 als Erstimpfungen, was knapp 17 Prozent der Bevölkerung entspricht. Gestern war wieder „Rekordtag“. Mit fast 123.000 Impfungen, die allein am Mittwoch jeweils etwa zur Hälfte in den Impfzentren sowie den teilnehmenden Arztpraxen verabreicht wurden, konnte die bisherige Bestmarke von ca. 110.000 Impfungen deutlich übertroffen werden. Ein weiterer Indikator für den Impffortschritt ist das zusehends sinkende Alter derer, die einen Impftermin bekommen. Je nach Impfzentrum liegt dies zwischen 74 und 67 Lebensjahren. Damit verlassen wir langsam die Prioritätsstufe 2, die vom hohen Alter her gesehen beim 70. Lebensjahr endet und treten routinemäßig in die Priorität 3 ein. Mein Eindruck ist, dass dieser Fortschritt die vormals vorherrschende Aufgeregtheit „wann komm ich endlich dran, ich habe mich doch schon vor sechs Wochen registriert“ zusehends dämpft und diese einem souveräneren Umgang mit der Thematik weicht.

Natürlich haben wir bis zu einer infektiologisch entscheidenden Quote von ca. 70 Prozent noch eine ordentliche Wegstrecke zurückzulegen, aber mit jedem Tag sind es zwischen 70.000 und über 100.000 Menschen mehr, die einen Grundimpfschutz erhalten haben. Zu diesen gehöre seit vergangenen Freitag auch ich, nachdem in der Altersgruppe Ü60 bei AstraZeneca die Priorisierung aufgehoben und nach den Beratungen im Ministerrat letzte Woche ausdrücklich gewünscht wurde, dass auch Kabinettmitglieder dieser Altersgruppe mit gutem Beispiel vorangehen. Auch Staatssekretär Eck und der Amtschef des Innenministeriums, die beide Ü60 sind, haben bereits ihre Dosis AstraZeneca erhalten. Und in Absprache mit der Landtagspräsidentin bieten wir aktuell allen Landtagsabgeordneten Ü60 und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parlaments an, sich in einer der vom polizeiärztlichen Dienst betriebenen Impfstellen mit AstraZeneca immunisieren zu lassen. Denn gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, dass der Landtag als Ort der demokratischen Kontrolle und parlamentarischer Debatte zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt.

Viel Sticheln kann auch mal beruhigend wirken!

Mit besten Grüßen
Ihr


Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister