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112 Newsletter vom 6. Mai 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jede Woche steht auch heute die Daten- und Faktenlage am Beginn meines Corona-Newsletters. Heute, Donnerstag, 6. Mai, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt
607.087 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 589.832 Infektionen gezählt worden waren, sind dies 17.255 mehr. Für die zurückliegenden sieben Tage ergibt sich daraus über die Woche hinweg ein rechnerischer Schnitt von
2.465 Neuinfektionen pro Tag, nachdem dieser Wert vergangenen Donnerstag bei 3.212 und in den Wochen davor bei 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Der leichte Optimismus der Vorwoche ist damit deutlich gewachsen und ich hege die Hoffnung, dass die dritte Welle im Abschwung begriffen ist. Das ist aber kein Selbstläufer! Das haben wir uns hart erarbeitet und dürfen den Erfolg über die kommenden Öffnungsschritte, auf die ich noch genauer zu sprechen komme, nicht aufs Spiel setzen. Diese Einschätzung gilt auch für das Bundeslagebild. Dieses wies in der vergangenen Woche im Tagesdurchschnitt 16.598 und damit gut 3.300 Neuinfektionen weniger als vor einer Woche aus. Aber auch an dieser Stelle lehrt der Blick auf die Zeitreihe, dass Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist. Denn mit dem heutigen Wert von ca. 16.600 sind wir nur auf die Lage von vor vier Wochen zurückgefallen.

Im Vergleich der Bundesländer liegt Bayern heute mit einer 7-Tage-Inzidenz von 124 – nach 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77, 68, 58 und 55 an den vorangegangenen Donnerstagen – weiterhin auf Platz 7 des Negativ-Rankings. Auch bei diesem Parameter zeigt sich die mittlerweile bundesweit eingetretene Entspannung der Lage. Zum einen stimmen die in absoluten Zahlen deutlich gesunkenen Werte hoffnungsfroh, zumal dies für das nach wie vor am stärksten belastete Thüringen (207, nach 215) ebenso gilt wie für den Top-Performer Schleswig-Holstein (55, nach 67 letzten Donnerstag) sowie den Bundesschnitt, der heute bei 129 liegt. Zum anderen ermutigt aber auch der Umstand, dass nunmehr wieder vier Bundeländer unter der 100er-Marke liegen. So kann es gerne weitergehen.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, schwankt die letzten Tage zwischen 0,74 und 0,83. Damit sind auf die Woche gesehen statistisch täglich mehr Menschen aus dem Infektionsgeschehen ausgeschieden, als neu dazukommen. Auch das ein schöner Lichtblick.

Die Positivrate – also die Zahl der laborpositiven PCR-Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl – schwankte in Bayern in den zurückliegenden Tagen zwischen 4,8 und 5,8 Prozent (Vorwoche: 5,3 und 6,5) bei einem 7-Tages-Mittel von 5,04 (6,16) und sinkt damit neuerlich, diese Woche sogar deutlich. Die Nachfrage nach PCR-Tests bleibt weiterhin hoch und bewegt sich im 7-Tages-Mittel bei ca. 61.200 Tests. Insoweit ist der Rückgang der Positivrate nicht nur einem statistischen Effekt geschuldet, sondern zeigt eine „echte“ strukturelle Entlastung an. Im Vergleich dazu liegt die bundesweite Positivrate nunmehr bei 11,20 Prozent (12,41), was die Entwicklung in Bayern umso wertvoller macht.

Ich komme nun zum Blick in die bayerischen Regionen und auch auf diesem Feld entwickeln sich die Kerndaten positiv. Zwar verzeichnet mit dem Landkreis Coburg, für den eine 7-Tage-Inzidenz von 302 zu Buche steht, wieder eine bayerische Gebietskörperschaft ein Wert jenseits der 300er-Marke. Aber in allen darunterliegenden Korridoren setzt sich der erfreuliche Trend fort, dass immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte in ein niedrigeres Segment absteigen. Im Einzelnen heißt dies: Im Korridor zwischen 300 und 200 reihen sich aktuell noch 7 Landkreise bzw. kreisfreie Städte ein, vor einer Woche waren das noch satte 26.

Zwischen 200 und 100 finden sich aktuell 52 Gebietskörperschaften, vergangenen Donnerstag waren es noch 59. Und unterhalb der magischen Marke von 100 rangieren heute 37 Kommunen, nach nur 11 in der letzten Woche und gar nur vier vor zwei Wochen. Den besten Wert darf sich heute die Stadt Passau auf die Fahnen schreiben mit einer 7-Tage-Inzidenz von lediglich 34,1. Der Drei-Flüsse-Universitäts-Bischofs-Euregio-Stadt kann man zu diesem Erfolg nur von Herzen gratulieren, sah es doch dort vor einigen Wochen extrem düster aus. Aber mit einer Kombination aus einem sehr diszipliniert-konsequenten kommunalen Vorgehen und massiver staatlicher Unterstützung beim Impfen konnte die Lage gedreht werden.

Der positive Gesamttrend scheint nun – endlich – auch in den Kliniken anzukommen. Denn die Gesamtzahl der hospitalisierten Corona-Patientinnen und -Patienten entfernt sich langsam von der über Wochen wie zementiert starren Marke von 3.000, heute auf 2.716 (3.030). Entsprechendes spiegelt sich auf den Intensivstationen, für die der bisherige statistische Fixpunkt von 800 Patienten sich mit dem heutigen Wert von 728 nun langsam in Richtung 700 verschiebt. Ich hoffe also, dass es bald der Vergangenheit angehört, dass planbare Operationen verschoben werden, um für Corona-Intensivpatienten Kapazitäten freizuschaufeln.

Ein echter Quell der Freude ist die aktuelle Impflage. Gestern gab es einen neuen bayerischen Tagesrekord von 181.036 verabreichten Injektionen, mit denen die Gesamtzahl auf knapp
5,15 Millionen „Nadelstichen gegen Corona“ angestiegen ist. Diese verteilen sich auf ca. 4,1 Millionen Erst- und ca. 1,06 Millionen Zweitimpfungen. Das entspricht einer Impfquote von 31,1 (26,7) Prozent der Bevölkerung bei den Erst- und 8,0 (7,1) Prozent bei den Zweitimpfungen.
Ca. 1,1 Millionen Impfungen wurden in Arztpraxen verabreicht, gut vier Millionen in den kommunalen Impfzentren, deren Dienste wir sicherlich noch einige Zeit benötigen werden, um die Impfmaschinerie auf Höchstleistung zu trimmen.

Liebe Leserinnen und Leser, endlich mal seit Langem wieder eine Woche, von der man mit Fug und Recht sagen kann, dass die Entwicklung der Pandemie-Lage einen größeren Schritt in die richtige Richtung genommen hat! Oft genug war man schon froh, wenn man von einer „stabilen Seitwärtsbewegung“ auf noch irgendwie beherrschbarem Niveau ausgehen durfte, weil dann jedenfalls kein exponentielles Wachstum und damit auch nicht der Schritt in den klinischen Abgrund zu befürchten war. Jetzt aber gehen die Neuinfektionen deutlich zurück und das freut mich sehr!! Natürlich dürfen persönliche Befindlichkeiten keinen entscheidenden Einfluss auf die Erledigung der Aufgaben haben, das gilt für den Minister ebenso wie für die mit der Pandemiebekämpfung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: was zu tun ist, muss getan werden. Aber glauben Sie mir, auch mir hängt die Corona-Thematik gelegentlich gründlich zum Hals heraus. Und auch wenn wir längst noch nicht Entwarnung geben können, so macht es mir heute doch eine umso größere Freude, von einer sich bessernden Lage und möglich werdenden Erleichterungen zu berichten.

Die politischen Weichenstellungen wurden sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene vollzogen. Dreh- und Angelpunkt für die Lockerungsentscheidungen ist hier wie dort neben der Entwicklung der Neuinfektionen vor allem auch der sehr beachtliche Impffortschritt. Entscheidend ist auch die Kernaussage eines RKI-Gutachtens, wonach vollständig Geimpfte nicht nur selbst sehr gut vor einer ernsten Corona-Erkrankung geschützt sind, sondern das mittels Impfung ertüchtigte Immunsystem auch die Virenlast so weit eindämmt, dass Geimpfte nur noch unter sehr ungünstigen Umständen zur gefährlichen Virenschleuder werden.

Vor diesem Hintergrund hat der bayerische Ministerrat am Dienstag weitreichende Lockerungen beschlossen, ohne darüber den Blick für die nach wie vor lauernden Corona-Gefahren zu verlieren. Eines der zentralen Besorgnisse ist die Möglichkeit des Auftretens neuer, womöglich gegen die verfügbaren Impfstoffe weitgehend immuner Mutationen. Das wäre großes Pech und in der Wirkung fatal, denn dann ginge das ganze Elend von vorne los. Die Gefahr ist real. So sagen uns namhafte Virologen, dass wir die Pandemie in ihren schweren Auswirkungen längst hinter uns hätten und es keine dritte Welle gegeben hätte, wäre es beim Wildtyp des Corona-Virus geblieben. Dann aber kam die britische Mutation B.1.1.7, das Ergebnis ist bekannt. Die Gefahr des Auftretens schwer problematischer Mutationen ist umso größer, je mehr Infektionen stattfinden, weil dann die statistische Wahrscheinlichkeit steigt, dass rein zufällig ein solches Ungetüm entsteht. Dem Pech-Rad kann man jedoch durch weniger Ansteckungen in die Speichen greifen. Das ist der Grund, warum die Fallzahlen trotz Impffortschritt und stabiler Lage auf den Intensivstationen gerade JETZT weiter runter müssen. Deshalb beobachte ich auch den Pandemieverlauf in Indien mit Sorge. Neben dem unendlichen Elend, das dort gerade Millionen Menschen erleiden und zu dessen Linderung es völlig richtig ist, dass die Bundeswehr und die EU große Mengen an Beatmungsgeräten, Sauerstoffaufbereitungsanlagen und auch Medikamenten auf den Subkontinent schaffen, ist es vor allem auch die Mutationsgefahr, die die Fachleute bekümmert. Zwar scheinen die in der EU zugelassenen Impfstoffe gegen die indische Variante gut zu wirken. Aber sehr schnell würde es sehr problematisch, entstünde bei den täglich millionenfachen Ansteckungen in Indien eine „Supermutation“, gegen die unsere verfügbaren Mittel nicht helfen. Deshalb ist es richtig, Indien als Virusvariantengebiet einzustufen und den Flugverkehr zwischen Indien und Europa mit einem generellen Personenbeförderungsverbot zu belegen.

Wegen all dieser Zusammenhänge hat bei aller Euphorie, die da und dort ob der verbesserten Situation zu verspüren ist, der Ministerrat selbstverständlich nicht die beschränkenden Maßnahmen tutto completo aufheben können. Deshalb ist allen Lockerungsschritten die Kernbotschaft vorangestellt, dass sowohl die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV) als auch die Einreisequarantäneverordnung (EQV) zunächst bis zum 6. Juni verlängert werden. Damit bleibt es bei vielen bekannten Grundsätzen wie der „roten Linie“, die viele Kontakt- und Mobilitätseinschränkungen einschließlich einer vom Bundesverfassungsgericht gestern in einem Eilverfahren gehaltenen nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr bei stabilen 7-Tage-Inzidenzen jenseits der 100, dass bestimmte Dienste der Vorlage eines aktuellen Testergebnisses bedürfen oder dass bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet der unterschiedlichen Kategorien im Grundsatz eine zeitlich befristete Quarantäne fällig wird und anderes mehr.

Allerdings hat der Verordnungsgeber diese Vorschriften mit Wirkung ab heute so verändert, dass unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlich gestaffelt deutliche Erleichterungen eintreten. Einen zentralen Fortschritt bringt der Grundsatz „vollständig Geimpfte sowie von Corona Genesene werden negativ getesteten Personen gleichgestellt“. Ab sofort gilt, dass fast überall dort, wo die 12. BayIfSMV oder die EQV eine bestimmte Ausnahme von der Regel an die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses knüpfen, voller Impfschutz oder eine überstandene Corona-Infektion den Test ersetzen. „Fast“ deshalb, weil Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen, für die spezielle Besuchs- und Schutzregelungen gelten, ausgenommen sind. Zudem finden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, etwa im Zuge der zulässigen Ausübung von Sport auf vollständig Geimpfte und Genesene keine Anwendung. So einfach die Faustformel klingt, so sehr kommt es doch auf die Details an. Beispielsweise besteht der volle Impfschutz im Sinne der Verordnung nicht bereits im Moment der abschließenden Injektion, sondern erst mindestens 14 Tage danach. Denn zunächst muss der Körper auf die hoffentlich möglichst nebenwirkungsfreie und damit „milde Gabe“ reagieren, ehe das Immunsystem entsprechend ertüchtigt ist. Zudem liegt der Teufel im Detail. So bedarf es bei der Mehrzahl der in der EU zugelassenen Impfstoffe – und nur für diese gelten die Erleichterungen, nicht jedoch für die noch nicht zugelassenen chinesischen Präparate bzw. den russischen „Sputnix V“ – für den vollen Impfschutz einer zweiten Dosis. Demgegenüber entfaltet das Serum von Johnson & Johnson bereits nach einer Injektion die volle Wirkung, sodass hier die Formel nicht I+I+14 Tage = Erleichterung, sondern J&J+14 Tage = Erleichterung lautet. Und nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, was für unter 60-Jährige gilt, die zunächst eine Impfung mit AstraZeneca erhalten haben, das aber für diese Altersgruppe nicht mehr empfohlen ist.

Ähnlich vielschichtig ist die Situation in Bezug auf Genesene. Denn behaupten kann man eine durchgemachte COVID-Erkrankung ja leicht, aber wie wird sie nachgewiesen? Der Verordnungsgeber lässt den Nachweis über einen POSITIVEN PCR-Test genügen, der mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die genannten Fristen stützen sich auf den aktuellen Erkenntnisstand der Wissenschaft. So wirkt nach einer überstandenen Erkrankung der ausschließlich körpereigene Schutz wohl nur dann längerfristig ausreichend fort, wenn dieser durch eine einmalige Impfung aufgefrischt wird.

Die Impfungen müssen nicht zwingend in Deutschland verabreicht und die relevanten Bescheinigungen auch nicht hier ausgestellt sein. Es kommt allein auf die qualitativen Anforderungen wie die EU-Zulassung des Impfstoffs, eines im Labor vorgenommenen PCR-Tests – POC-Antigen-Schnell- oder Selbsttests genügen nicht – und die Abfassung der Belege in einer der weit verbreiteten Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch an.

Ich hoffe sehr, dass diese Regelungen ausreichend klar sind. Denn viele Zuschriften, die mich im Kontext der längst laufenden Gerechtigkeitsdebatte erreicht haben, lassen geradezu verbissene Diskussionen und damit auch schwierige Kontrollsituationen für die Polizei erwarten, wenn es vor Ort etwa darum geht, ob dieser oder jener Nachweis ausreichend oder eine Frist richtig berechnet sind. Ich verstehe ja, dass viele nach Monaten des Verzichts einfach nicht mehr warten wollen. Ich möchte aber dennoch an alle appellieren, sich in dieser positiven Zwischenphase nicht in missgünstigen Debatten zu verfangen. Denn alle auf einmal zu impfen ist objektiv unmöglich, Warten ist also unausweichlich. Zudem reden wir nur noch über einige Wochen, ehe jeder, der es möchte, die erste Impfung haben kann.

Ich möchte aber nicht nur mit Fakten an den Verstand, sondern auch an unser aller Herz appellieren, Geduld und Contenance zu bewahren. Welche Menschen sind denn aktuell überhaupt in der Situation, doppelt geimpft zu sein? Es sind im Wesentlichen Menschen der Prioritätsgruppen 1 und 2. Das sind zum einen besonders vulnerable, also alte und/oder kranke Menschen, zum anderen ärztliches Personal, Pflegekräfte. Wer bitte wollte um des kurzfristigen Vorteils willen, vielleicht vier Wochen früher als andere ohne Test in den Biergarten zu dürfen, mit den besonders Gefährdeten und ihrer speziellen Lebenssituation tauschen? Und wer wollte gerade denen, die den Corona-Kranken Tag und Nacht beigestanden sind, bis zur totalen Erschöpfung gearbeitet haben und oft genug Schwerkranken hilflos beim Sterben zusehen mussten, den ihnen nun zuwachsenden „Vorteil“ absprechen, um ihn auf sich selbst zu lenken? Und so wird es nach und nach weitergehen. Wer möchte den in einigen Wochen mit einer zweiten Impfung versehenen Polizistinnen und Polizisten, die sich oft gerade mit gefahrenvergessenen Corona-Leugnern herumschlagen müssen und dabei einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind, ihr Recht absprechen? Oder den Feuerwehrfrauen und -männern, den Dienstkräften des THW und der Rettungsdienste, die trotz Corona auch als Ehrenamtliche im Alarmfall alles liegen und stehen lassen, um blutende Unfallopfer zu bergen?

Es wäre schön, wenn diejenigen, die jetzt in eine leicht günstigere Lage kommen, sich dafür nicht auch noch rechtfertigen oder gar schief anschauen lassen müssten. Dies umso mehr, als auch viele andere Erleichterungen in Aussicht haben. Denn glücklicherweise steigt die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte zusehends an, die eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 aufweisen. Heute sind dies, wie erwähnt, 37 von 96 Gebietskörperschaften, Tendenz stark steigend. In diesen Kommunen können die Kreisverwaltungsbehörden ab kommendem Montag, 10. Mai, unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen die Außengastronomie, den Betrieb von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern sowie sportliche Betätigungen wieder zulassen, soweit das Gesundheitsministerium sein Einvernehmen erteilt hat. Mit einem solchen Neustart wird im Gastgarten, im Lichtspielhaus oder im Konzertsaal noch längst nicht alles wie früher sein, denn es wird erhebliche zahlenmäßige Begrenzungen, Hygieneregularien und Testerfordernisse geben. Es ist aber ein Anfang, der den Anbietern wie ihren Gästen und Kunden Mut macht, dass es auch unter den nach wie vor herrschenden Bedingungen der Pandemie Schritt für Schritt vorwärts gehen kann.

Bayern ist nicht nur High-Tech-Standort, sondern Deutschlands Tourismusland Nr. 1. Das ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Segen und in der pandemischen Betrachtung eine Herausforderung, weil Tourismus sehr viel Mobilität erzeugt, die mit einer Vielzahl von Kontakten einhergeht, über die sich Ansteckungen ereignen können. Um diesen Spannungsbogen aufzulösen, hat der Ministerrat beschlossen, dass ab dem 21. Mai in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 touristische Angebote insbesondere in Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Campingplätzen wieder zugelassen werden. Aber auch hier gilt: Das ist noch längst nicht das ersehnte Zurück auf Anfang, sondern eine pandemiebezogene Zwischenphase. Deshalb sind das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium beauftragt, bis zur Kabinettsitzung am kommenden Montag ein tragfähiges Konzept vorzulegen, das die infektiologische Gesamtlage berücksichtigt und ausdrücklich eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzlage vorsieht.

Mit diesen Regelungen hat die Staatsregierung für Bayern vieles von dem bereits aufgegriffen, was die morgen im Bundesrat abschließend zu beratende COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sowie die ebenfalls in der bundesgesetzgeberischen Pipeline befindliche Neufassung der Corona-Einreiseverordnung bringen werden. Letztere wird als wesentliche Neuerung bringen, dass die Einreisequarantäneregeln auf bundesrechtliche Beine gestellt und insoweit die 16 Einreisequarantäneverordnungen der Länder ersetzen werden. Sollten sich in diesen Verfahren quasi auf den letzten Metern noch überraschende Wendungen ergeben, werde ich hierüber im nächsten Newsletter berichten.

Zum Schluss möchte ich noch ein Thema aufgreifen, das ich letztes Wochenende gesetzt habe, das einige mediale und politische Aufmerksamkeit erlangt hat und ausweislich vieler Zuschriften die Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen bewegt. Aus den Beratungen der Integrationsministerkonferenz, deren Mitglied ich als Bayerischer Integrationsminister bin, hatte ich mitgenommen, dass auch bundesweit das gilt, was wir in Bayern beobachten und uns viele Ärzte bestätigen. Auf den Intensivstationen der Kliniken liegen überproportional viele Menschen mit niedrigem sozio-ökonomischem Status, zudem längst nicht nur, aber überdurchschnittlich oft mit Migrationshintergrund, sei es als vergleichsweise kurz aufhältiger Asylbewerber oder sei es nach oft langjährigem Aufenthalt in Deutschland. Zudem belegen die Kontrollerfahrungen der Polizei, dass sich Menschen aus eben jenen Milieus ebenfalls überdurchschnittlich oft nicht an infektionsschutzrechtliche Vorschriften halten. Und wir wissen, dass es wiederum oft Menschen aus den genannten Kreisen sind, die die Infektionen als solche weniger ernst nehmen und gleichzeitig in überdurchschnittlichem Maße die größten Vorbehalte gegen das Impfen haben. Dies auch, weil teilweise ausgehend von den Ursprungsländern wirre Theorien verbreitet werden. Eine gängige, die Menschen aber umso stärker verunsichernde Märchengeschichte behauptet, die Impfung mache Männer und Frauen gleichermaßen unfruchtbar, diene der Implantierung von Mikrochips oder solle die Menschen manipulierbar machen. Welch ein Blödsinn! Aber derlei Behauptungen sind in der Welt und die skizzierte Situation der Kliniken, die geringere Akzeptanz von Einschränkungen oder die Impfvorbehalte sind nun mal Tatsachen. Das hat mich bewogen, die hier in Rede stehenden Personengruppen anzusprechen und sie zu motivieren, sich impfen zu lassen.

Die Kritiker von der einen Seite halten einen solchen Aufruf für rassistisch, jedenfalls stigmatisierend. Die von der anderen Seite halten ihn für ungeheuerlich, weil er Migranten gegenüber „Inländern“ oder sozial Schwächere gegenüber „fleißigen Steuerzahlern“ in einen ungerechten Impfvorteil bringen würde. Unrecht haben beide Seiten. Fakten zu benennen, ist nicht stigmatisierend, sondern notwendig, um die Dinge zum Besseren zu wenden. Zum Besseren für die Menschen, die nach einer Impfung nicht mehr auf die Intensivstation oder gar sterben müssen. Zum Besseren für das Gesundheitssystem, das nach einer Entlastung der Kliniken von COVID-Patienten eher zum Normalbetrieb zurückkehren kann. Ich habe ausdrücklich nicht verlangt, Migranten oder sozial Schwache in irgendeiner Weise zu bevorzugen. Ich habe dazu aufgerufen, dass sich die Adressaten meines Appells mit ihren individuellen Kriterien, die für alle und unabhängig von der Nationalität, Herkunft oder der Steuerlast gelten, überhaupt erst mal registrieren, damit sie geimpft werden, wenn sie nach dem allgemeingültigen System dran sind.

Wir können sicherlich noch mehr tun, um gerade die hier in Rede stehenden Gruppen besser und intensiver aufzuklären, daran arbeiten wir bereits. Aber die Mehrheitsgesellschaft muss schon auch aufpassen, nicht in vorurteilsgetriebene Stereotype zu verfallen, die den Blick auf den Kern eines Anliegens verstellen und stattdessen die Gesellschaft spalten.

Immer schön die Kirche im Dorf lassen!

Mit besten Grüßen
Ihr


Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister