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Betreff: Umgang mit geimpften Lehrgangsteilnehmern an den SFS

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Teilnahme an Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen ist abhängig von einem durchgehenden Testkonzept. Dabei wurde bislang nicht berücksichtigt, dass ein beachtlicher Teil der Angehörigen der Feuerwehren in Bayern bereits ein Impfangebot erhalten haben. Da nun vermehrt Anfragen an uns herangetragen wurden, ob sich auch geimpfte und genesene Lehrgangsteilnehmer „freitesten“ müssen, haben wir die Anforderungen angepasst.

Die Staatlichen Feuerwehrschulen haben die überarbeiteten Voraussetzungen auf Ihrer Homepage bereits veröffentlicht.
Den zugehörigen Link sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisahme und zur Weiteren Verwendung.

https://www.sfsg.de/aktuelles/detailansicht/achtung-geaenderte-voraussetzungen-zur-teilnahme-an-praesenzlehrgaengen-der-sfsg-1593.html?cHash=8db47a82c038df8b07cff1d4150d238e

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lidl
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration