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Ab dem 21. Mai gelten im Landkreis weitere Öffnungsschritte:

  • An der Sportausübung unter freiem Himmel dürfen bis zu 25 Personen teilnehmen.
  • Fitnessstudios dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung öffnen.
  • Freibäder dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung öffnen.
  • Sportveranstaltungen dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Zuschauer*innen auf festen Sitzplätzen stattfinden.
  • Kulturveranstaltungen wie Theater, Oper, Kino, Konzerte und Bühnen dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Besucher*innen auf festen Sitzplätzen stattfinden.

Voraussetzung ist bei allen vorgenannten Punkten, dass sämtliche Teilnehmenden bzw. Kund*innen ein negatives Testergebnis vorweisen können, vollständig geimpft sind oder als genesen gelten.

Diese weiteren Lockerungen umzusetzen, wurde möglich, weil das Bayerische Gesundheitsministerium am 19. Mai mit Wirkung ab heute die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert hatte. Das Landratsamt Aschaffenburg hat hiervon umgehend Gebrauch gemacht und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem 21. Mai in Kraft tritt.