Am Samstagmorgen (29.04.2023) kam es um 05:22 Uhr auf dem BAB3 - Parkplatz „Kohlsberg Süd“ in Fahrtrichtung Würzburg zu einem LKW-Brand. Der Fahrer bemerkte den entstehenden Brand im Bereich des Aufliegers frühzeitig und konnte den Auflieger noch rechtzeitig absatteln und somit die Zugmaschine unversehrt in Sicherheit bringen. Verletzt wurde niemand.
Bis zum Eintreffen der Feuerwehren stand der Auflieger im Vollbrand. Das Feuer wurde mit zwei Schaum-Rohren und insgesamt vier Trupps unter Atemschutz abgelöscht. Der mit Bananen beladene Kühlauflieger musste im weiteren Verlauf zu Nachlöscharbeiten mittels eines Schalengreifers des Rüstwagen-Kran der Feuerwehr Waldaschaff leergeräumt werden, um die letzten Glutnester zu lokalisieren und abzulöschen.
Dem Einsatzleiter Michael Edelmann (Kommandant der Feuerwehr Weibersbrunn) standen ca. 55 Einsatzkräfte und 13 Fahrzeuge der Feuerwehren aus Weibersbrunn, Waldaschaff und Marktheidenfeld zur Verfügung. Seitens der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg stand Kreisbrandinspektor Otto Hoffmann dem Einsatzleiter zur Seite. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen der Malteser Rettungswache Weibersbrunn zur Absicherung der Einsatzkräfte vor Ort.
Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Ein Bergeunternehmen kümmert sich in Absprache mit der Autobahnmeisterei um an Abtransport des ausgebrannten Wracks.
Der Parkplatz Kohlsberg Süd war während des Einsatzes für die Zufahrt voll gesperrt.
Stand 07:00 Uhr:
Die Bergemaßnahmen werden noch bis mindestens 09:00 Uhr andauern.
Fotos: Kreisbrandinspektion Aschaffenburg
Am Freitagabend (Alarmzeit: 28.04.23, 21:08 Uhr) kam es auf der Autobahn A3 zwischen Weibersbrunn und Waldaschaff zu einem Verkehrsunfall, an dem ein PKW und ein LKW beteiligt waren.
Durch das Unfallgeschehen wurden zwei Personen verletzt und der Dieseltank des LKW stark beschädigt. Die zwei verletzten PKW-Insassen wurden mit dem Rettungsdienst, der mit zwei Rettungswagen anwesend war, in umliegende Krankenhäuser eingeliefert.
Die Feuerwehr fing auslaufenden Kraftstoff auf, dichtete den Tank provisorisch ab und pumpte im weiteren Einsatzverlauf den Diesel um. Parallel zu diesen Maßnahmen wurde der Brandschutz sichergestellt und die Unfallstelle ausgeleuchtet. Bereits ausgelaufener Kraftstoff musste mit Bindemittel abgestreut werden. Nach der Unfallaufnahme durch die Verkehrspolizei wurde die Unfallstelle in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma geräumt und gereinigt.
Während der Einsatztätigkeiten der Feuerwehr musste die Autobahn in Fahrtrichtung Frankfurt voll gesperrt werden. Für die Vollsperrung kam unter anderem auch der Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr Waldaschaff zum Einsatz.
Dem Einsatzleiter Felix Roth (stellv. Kommandant der FF Weibersbrunn) stand Kreisbrandinspektor Otto Hofmann beratend zur Seite. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Waldaschaff und Weibersbrunn waren mit 30 Einsatzkräften, sieben Fahrzeugen und einem Verkehrssicherungsanhänger vor Ort.
Am Freitag, den 28.04.2023 haben insgesamt 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Feuerwehren aus dem Landkreis Aschaffenburg nach einem zweiwöchigen MTA-Basismodul in einem Vollzeitlehrgang in den Räumen und Einrichtungen in unserem Atemschutzzentrum und im Gerätehaus Goldbach die Zwischenprüfung zur Modularen Truppausbildung (MTA) mit Erfolg abgelegt.
Mit Bestehen des Basismoduls wurden ihnen in einem ersten Ausbildungsabschnitt der MTA die Grundlagen der Feuerwehrarbeit erfolgreich vermittelt und sie sind jetzt bereit am Einsatz- und Übungsdienst in ihrer Feuerwehr teilzunehmen und ihre Truppausbildung weiter fortzusetzen.
In den nächsten 2 Jahren folgen nun noch weitere eintägige Zusatzmodule auf Kreisebene und der Ausbildungs- und Übungsdienst in der jeweils eigenen Feuerwehr.
Während des zweijährigen Ausbildungs- und Übungsdienstes können sie bei ihrer Feuerwehr unter Anleitung und Aufsicht im Rahmen ihres bereits erworbenen Wissens als Auszubildende erste Erfahrungen bei Einsätzen sammeln.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen von den Freiwilligen Feuerwehren Dammbach, Geiselbach-Omersbach, Glattbach, Großostheim, Heimbuchenthal, Hösbach, Königshofen, Mainaschaff, Rothenbuch, Waldaschaff, Winzenhohl und von der Werkfeuerwehr Sappi Stockstadt.
Wir danken den Ausbildern und den Helfern für die Durchführung und Organisation dieses zweiwöchigen MTA Basismoduls als Vollzeitlehrgang. Dank an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihr Engagement und herzliche Gratulation zur bestandenen Zwischenprüfung.
Wir hoffen, dass alle 17 Kameradinnen und Kameraden in Laufe des Jahres 2025 ihre begonnene Ausbildung zur Feuerwehrfrau, zum Feuerwehrmann mit einer erfolgreichen MTA-Abschlussprüfung beenden.
Der Erfolg eines Einsatzes hängt neben einer richtig gewählten Taktik und deren technisch korrekter Ausführung nicht zuletzt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit der beteiligten Fachdienste ab.
Dies sind in der Regel die Feuerwehr, der Rettungsdienst, die Polizei, aber eben auch die Integrierte Leitstelle (ILS).
Ohne eine zumindest grobe Kenntnis der jeweiligen Arbeitsweisen und Bedürfnisse kann es zu einem ineffektiven Arbeiten und im ungünstigsten Fall sogar zu Missverständnissen und Konflikten kommen.
Der Lehrfilm "Zusammenarbeit von Feuerwehr und Integrierter Leitstelle (ILS) im Einsatz" zeigt anhand eines Einsatzbeispiels die üblichen Vorgänge in der ILS bei der Begleitung eines Feuerwehreinsatzes sowie den Ablauf einer erfolgreichen Kommunikation zwischen Einsatzstelle und Integrierter Leitstelle.
Hier geht es direkt zum Video: https://youtu.be/VJoZ2gztA_g
Feuerwehrverbände wenden sich an Bundeskanzler Olaf Scholz: Einsparungen gefährden wichtige Demokratiearbeit
„Helfen Sie uns, die demokratischen Grundwerte in den Feuerwehren in Deutschland zu erhalten und zu festigen!“ Mit diesem Appell haben sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Landesfeuerwehrverbände (LFV) an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt.
Hintergrund sind die geplanten Einsparungen am Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, in dem elf Landesfeuerwehrverbände und der DFV aktiv in der Extremismusprävention und der Demokratiebildung sind. Auf Initiative des LFV Brandenburg wurde dem Bundeskanzler im Rahmen einer Veranstaltung in Potsdam ein gemeinsamer Appell von betroffenen bzw. solidarischen Feuerwehrverbänden überreicht.
„Die Landesfeuerwehrverbände und der Deutsche Feuerwehrverband stehen klar hinter den Zielen des Bundesprogramms Z:T.
Die Einsparungen müssen zurückgenommen und eine entsprechende Anschlussfinanzierung muss gesichert und verstetigt werden! Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass unsere wichtige Arbeit für die Gesellschaft weitergehen kann.“, heißt es im Schreiben. Seit mehr als zehn Jahren sind die Verbände mit Projekten im Bundesprogramm Z:T engagiert, um Konfliktmanagement, Vielfalt und Extremismusprävention in den Feuerwehren zu ermöglichen.
Die durch Haushaltsverschiebungen auf Bundesebene geplanten Kürzungen an mehreren Landesprojekten gefährden nach Ansicht der Unterzeichner wichtige Demokratiearbeit. Daher hatten sie sich bereits an den Bundestag und das Bundesinnenministerium gewandt.
Der Erstunterzeichner, DFV-Präsident Karl-Heinz Banse, bekräftigt: „Wir haben ein gut funktionierendes System aus Projekten in allen beteiligten Ländern aufgebaut. Wir als koordinierender Dachverband sind froh darüber, dass wir Hilfe leisten, Prävention betreiben und verhindern können, dass wir rechtsextrem unterwandert werden. Es ist äußerst kontraproduktiv, wenn Geldmittel beschnitten werden und dadurch alles, was durch Z:T aufgebaut wurde, gefährdet wird.“
Der Appell an den Bundeskanzler steht unter https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/faktor-112/ zum Download zur Verfügung. Dort gibt es auch Informationen zum Projekt und den beteiligten Landesfeuerwehrverbänden.
Bei vielen Einsätzen kommt heute zur Unterstützung der Einsatzleitung Hilfe aus der Luft. Insbesondere für die Erkundung von besonderen Einsatzstellen wird Luftunterstützung angefordert, was auch die Einsatzzahlen unserer Feuerwehr-Drohnen deutlich belegen. Regelmäßig kommen folgende Luftfahrzeuge für die Erkundung und Führungsunterstützung bei uns zum Einsatz:
1. Unbemannte Drohnen:
Die vorstehenden zwei Bilder sind vom landkreiseigenen Mess- und Erkundungsfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Karlstein. Die Drohnenbilder können auch live per Datenübertragung an andere Stellen, auch außerhalb der Einsatzstelle, übertragen werden.
Auch das bundeseigene Mess- und Erkundungsfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Stockstadt wurde mittlerweile mit einer weiteren Landkreisdrohne für Erkundungsaufgaben ausgestattet.
2. Hubschrauber der Polizei und des Zivilschutzes
3. Flächenflugzeuge der Luftrettungsstaffel Bayern
Damit es bei jeder Erkundung aus der Luft, auch schon bei einem Einsatz unserer Drohnen, für alle Beteiligten möglich ist, Feuerwehrfahrzeuge aus der Luft eindeutig im Bild für die konkrete Lage zu zuordnen und Fahrzeuge gezielt und direkten über Funk anzusprechen, müssen die Feuerwehrfahrzeuge aus der Luft identifizierbar sein. Sie müssen hierfür alle mit einer eindeutigen Dachkennzeichnung ausgestattet sein.
Wir bitte insbesondere im Zuge der Vorbereitungen auf die Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung zeitnah noch fehlende Dachkennzeichnungen an den Feuerwehrfahrzeugen anzubringen.
In dem Rahmen weißen wir darauf hin, dass für die vom Staat geförderten Fahrzeuge die DIN 14502 - Feuerwehrfahrzeuge verbindlich einzuhalten ist, die im Teil 3 - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen eine Dachkennzeichnung für alle Feuerwehrfahrzeuge vorschreibt.
Die DIN 14502 Teil 3 führt hierzu aus, dass vor der Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen der Feuerwehr das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs als Dachkennzeichnung nach DIN 14035 angebracht und gut sichtbar im Fahrerraum in geeigneter Weise angegeben werden muss.
Die DIN 14035 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge konkretisiert nochmals die konkrete Ausführung der Dachkennzeichnung:
Als Schrift muss fette Mittelschrift oder fette Engschrift nach DIN 1451-2 in der Schriftgröße mindestens 400 mm verwendet werden.
Falls es aus räumlichen Gründen (zum Beispiel bei Drehleitern) nicht möglich ist, die Beschriftung in der geforderten Größe anzubringen, muss die größtmögliche Ausführung angestrebt werden.
Als Farben müssen weiße Schrift bei rotem oder dunklem Untergrund bzw. schwarze Schrift bei weißem oder hellem Untergrund verwendet werden.
Buchstaben und Ziffern dürfen aus Klebefolie bestehen, aufgemalt oder als Schild angebracht sein.
Beispielbilder von Dachkennzeichnungen:
„Rette mich, wer kann“
Tierheimleiter Lukas Kneisel spricht darüber, wie es nach der Rettung weitergeht und wie Tierheimmitarbeiter auch regelmäßig die Feuerwehr schulen. Und obendrauf gibt es Tipps für alle, die ein Tier in Not finden.
Mit knapp 100 anderen Feuerwehrangehörigen besuchten von unserem KFV-Fachreferat Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung Katja Griebel (FF Mömbris -Hutzelgrund) und Elisa Herzing (FF Großostheim) am 22.04.2023 in Hanau das 2. Forum „Feuerwehr und Menschen mit Behinderung“. Der Veranstalter war der Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) gemeinsam mit der Feuerwehr Hanau.
„Diese Veranstaltung dient der Verbesserung der Integration in der Feuerwehr und der Gesellschaft“, sagte DFV-Vizepräsident Lars Oschmann und ergänzte: „Wir wollen Inklusion in der Feuerwehr leben!“ Auch dank der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) seien die Feuerwehren seit Jahren Vorreiter und Initiatoren. So gibt es bereits seit dem Jahr 2017 ein gemeinsames Positionspapier von DFV und DJF zur Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Jugendfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr.
Die Referentinnen und Referenten boten verschiedene Perspektiven auf das Thema „Feuerwehr und Menschen mit Behinderung“. Sophie Corpataux von der Freiwilligen Feuerwehr Wabern-Unshausen fehlt durch Dysmelie von Geburt an eine Hand. Sie berichtete in einem Impulsvortrag von ihren Erfahrungen mit der „Gelebten Inklusion bei der Feuerwehr“, in der ermöglicht wird, alles auszuprobieren. Corpataux appellierte, Strukturen zu schaffen, damit jeder ein Teil der Gesellschaft sein könne.
Lea Weiß, Mitglied im Fachausschuss BE/BA des LFV Saarland, informierte über den Umgang mit Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen in der Brandschutzerziehung. Sie identifizierte mögliche schwierige Situationen und gab Tipps für die Gestaltung des Unterrichts: Etwa die bildliche Darstellung von Abläufen für die zeitliche Orientierung, Klebeband-Markierungen für Ablagebereiche zur räumlichen Orientierung oder auch die Vermeidung von Hintergrundgeräuschen und direkte Ansprache bei Aufforderungen (statt „man könnte“) als Regeln für soziale Situationen.
Feuerwehrfrau Franziska Herd (Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.) gab Impulse für die Durchführung eines Projekttages zur Brandschutzaufklärung bei jungen erwachsenen Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, Ängste abzubauen und ein Gefühl dafür zu bekommen, was passiert, wenn ein Feueralarm ausgelöst wird und wie dann zu reagieren ist. Wo sind die Flucht- und Rettungswege? Wie kommt man beispielsweise mit einem Rollstuhl aus einem Obergeschoss sicher nach draußen? Herd empfahl erwachsenengerechte, aber kurze Sätze in einfacher Sprache und die direkte Verbindung der Theorie mit der Praxis.
Mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum befasste sich der Vortrag von Michaela Kusal vom Akademischen Förderungswerk Bochum. Sie nannte Beispiele, wie die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft im Bereich der Feuerwehr umgesetzt werden könne – etwa durch Brandschutzverordnungen in leichter Sprache oder einen taktilen Grundrissplan mit Kennzeichnung der Notausgänge. Durch ein universelles Design könnten Produkte, Dienstleistungen und Infrastrukturen von allen Menschen ohne individuelle Anpassung oder besondere Assistenz genutzt werden.
Die Bewegung von nicht homogenen Menschengruppen stand im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Paul Geoerg (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes). Auch Fachplaner müssen sich damit beschäftigen, wie Flucht- und Rettungswege für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gestaltet werden. Geoerg bedauerte, dass im Alltag der Feuerwehren die personalintensiven Ressourcen für das notwendige Üben oft nicht vorhanden seien. Um Vertrauen aufzubauen, sei etwa ein Vorbereitungstag notwendig und Evakuierungsübungen seien mindestens jährlich durchzuführen: „Jedes Mal ist es ein Gewinn für beide Seiten – sowohl für die Feuerwehr als auch die Behinderteneinrichtung.“
Den bunten Abschluss bildete die „Feuerwehrmodenschau“ von Kindern der Maintaler Friedrich-Fröbel-Schule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie der Hanauer Kinderfeuerwehren Mittelbuchen und Klein-Auheim. Die Kinder hatten seit Januar für ihren Auftritt geübt, bei dem sie Schutzkleidung aus verschiedenen Jahrzehnten und für unterschiedliche Einsatzszenarien vorstellten.
Die Vorträge sind unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/forum-feuerwehr-und-menschen-mit-behinderung/ zum Herunterladen verfügbar.
Viele der für die "großen" Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr notwendige Fahrerlaubnisse gelten nur noch für einen befristeten Zeitraum. Sie müssen in gewissen Abständen mit einer damit verbundenen verkehrsmedizinischen Untersuchung immer wieder neu verlängert werden. Übersieht eine Fahrerin oder ein Fahrer, dass die Fahrerlaubnis für "große" Dienst- und Einsatzfahrzeuge die Gültigkeit verloren hat und eine Verlängerung noch aussteht, dann sind stattfindende Fahrten, auch wenn kein Vorsatz dabei unterstellt wird, leider ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Dies hat ernsthafte Konsequenzen für die Fahrerin oder den Fahrer aber auch für den Halter des Dienst- und Einsatzfahrzeuges. Nachfolgend sind insbesondere die Regeln für den Halter von Dienst- und Einsatzfahrzeugen erläutert.
Als Träger der Freiwilligen Feuerwehr und als Unternehmer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt oder Gemeinde für die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften verantwortlich. Dazu zählt neben den Unfallverhütungsvorschriften auch das Straßenverkehrsrecht. Beide Rechtsnormen stellen Anforderungen an den Betrieb der Dienst- und Einsatzfahrzeuge und an die Personen, die Fahrzeuge bei der Feuerwehr führen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 71) sowie das Straßenverkehrsgesetz besagen vor allem, dass die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer
- befähigt sein müssen, die Dienst- und Einsatzfahrzeuge zu fahren,
- einen gültigen Führerschein besitzen,
- körperlich und geistig zum Führen von Fahrzeugen geeignet,
- zuverlässig für die vorgesehene Aufgabe sein müssen und
- zum Fahren beauftragt sind.
Von all diesen Punkten muss sich die Stadt oder Gemeinde regelmäßig überzeugen. Wird dies unterlassen, können daraus rechtliche Konsequenzen für die Verantwortungsträger, im Regelfall für den 1. Bürgermeister, entstehen. Die Stadt oder Gemeinde können diese und andere Pflichten eines Fahrzeughalters bei Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr aber auch schriftlich an den Kommandanten übertragen. Der Kommandant muss diese Übertragung von zusätzlichen Aufgaben und Pflichten aber auch zustimmend annehmen. Bei der Delegation von zusätzlichen Aufgaben und Pflichten, die zunächst dem Träger der Feuerwehr obliegen, muss durch die Stadt oder Gemeinde geprüft werden, in wie weit der Kommandant bzw. sein Stellvertreter diese Aufgaben und Pflichten aufgrund des ehrenamtlichen Dienstverhältnisses überhaupt ausführen kann.
In der Praxis bedeutet das, dass die Eignung von Feuerwehrangehörigen, die Dienst- und Einsatzfahrzeuge fahren müssen, regelmäßig durch die dafür verantwortliche Stelle zu prüfen ist. Bestehen Zweifel, muss der Fahrerin oder dem Fahrer die Erlaubnis zum Fahren von Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr entzogen werden.
Wie oft muss der Führerschein kontrolliert werden?
Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5.1.1968, VRS 34, 354) ist eine Kontrolle des Führerscheins verpflichtend. Es wird eine zweimalige Kontrolle pro Jahr als angemessen und ausreichend angesehen. Der Führerschein sollte häufiger eingesehen werden bei bevorstehendem Ablauf einer Fahrerlaubnisklasse oder Schlüsselzahl oder bei einem Verdacht auf ein bestehendes Fahrverbot.
Es wird empfohlen ein Kataster mit den Führerscheindaten, insbesondere den Ablauf- und Überprüfungsterminen, zu führen.
Was ist, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die Einsicht verweigert?
Wenn die Feuerwehrangehörige die Kontrolle des Führerscheins verweigern, muss unverzüglich reagiert werden. Letztes Mittel ist hierbei der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge.
Auf Grund der gesetzlichen Regelungen liegt die Haftung beim Fahren ohne Führerschein in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Die in diesem Rahmen notwendige Kontrolle des Führerscheins unterliegt daher nicht dem Datenschutz, auch wenn persönliche Daten wie zum Beispiel das Geburtsdatum des Fahrers oder der Fahrerin bekannt werden.
Die Einsatzkräfte sollten darüber hinaus mindestens einmal im Jahr darüber unterwiesen werden, dass sie Veränderungen in den Führerscheineintragungen oder den Verlust des Führerscheins eigenständig und unverzüglich zu melden haben.
Die maßgeblichen Bestimmungen im Überblick:
§ 2 StVG: Fahrerlaubnis und Führerschein(Auszug)
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
§ 21 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“(Auszug)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
- das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
- als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war.
§ 31 StVZO„Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge“(Auszug)
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Zusätzlich stellen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die UVV Fahrzeuge § 35 folgende Anforderungen an die Fahrenden:
§ 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
(5) Befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer
- ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat,
- mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist,
- die zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, erforderlichen technischen Kenntnisse besitzt und zu ihrer praktischen Anwendung in der Lage ist und
- über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung in der Lage ist.
§ 35 UVV Fahrzeuge
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen
- zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.
(Quelle FUK Nord)
Die Freiwillige Feuerwehr Stockstadt stellt auf Ihrer Homepage den von ihr betreuten holzbefeuerten Brandübungscontainer auf unserem Übungsplatz in Staatshafen Aschaffenburg unter folgendem LINK vor.
Wir freuen uns über jede Feuerwehrfrau und über jeden Feuerwehrmann, die unsere Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Landkreis nutzen. Feuerwehren können unter diesem Link Ausbildungstermine auf unserer Homepage buchen.
Vielen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Stockstadt mit ihren Ausbildern für die Übernahme dieser überörtlichen Aufgabe.
Für Dienstag, den 25. April 2023, hatte die Kreisbrandinspektion unter der Federführung von KBM Markus Rohmann die neu gewählten Kommandantinnen und Kommandanten zu einem Infoabend nach Bessenbach ins dortige Feuerwehrhaus eingeladen. Dieser Infoabend ist im Landkreis ein Novum und soll den neuen Wehrführungen dabei helfen, in ihr Amt hineinzufinden, oder auch manch „altem Hasen“, das vorhandene Wissen etwas aufzufrischen.
Prinzipiell sind für die Übernahme des Kommandantenamtes verschiedene Lehrgänge nötig: Ein Gruppen- bzw. Zugführerlehrgang ist je nach Größe der Wehr obligatorisch, aber auch ein Lehrgang für Kommandanten an einer der drei bayerischen Feuerwehrschulen ist Voraussetzung. Doch diese Lehrgänge richten sich an alle Kommandanten in Bayern und können nicht die individuellen Besonderheiten aller bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte widerspiegeln.
Deshalb wurde an diesem Informationsabend noch ein Augenmerk auf einige lokalen Schwerpunkte gerichtet: So stand die Einsatznachbearbeitung auf dem Programm, da alle Einsätze im Nachgang noch digital erfasst bzw. bearbeitet werden müssen. Ebenso wurden die Landkreisstrukturen sowie die Zuständigkeiten bei der Kreisbrandinspektion thematisiert, ein weiterer wichtiger Informationsbereich befasste sich mit der Alarmierungsplanung oder dem Einsatzablauf bei einer Flächenlage.
Zusätzlich zu den bereits angekündigten Tagesordnungspunkten standen von Seiten der Kreisbrandinspektion Kreisbrandinspektor Otto Hofmann sowie die Kreisbrandmeister Markus Rohmann, Marco Eich, Marco Laske und Andreas Ullrich für Fragen und Diskussionen zur Verfügung, um konkrete Anliegen und Rückfragen direkt vor Ort besprechen und ggf. klären zu können.
Knapp 30 Kommandantinnen und Kommandanten machten von dem Angebot der Kreisbrandinspektion Gebrauch und erlebten diesen Informationsabend als gewinnbringend.
Bei entsprechender Nachfrage soll ein derartiger Infoabend jährlich angeboten werden.
Wir haben folgende freie Lehrgangsplätze für euch im Angebot:
Lehrgangsart: Zugführer
Lehrgangsdauer: 26.06. - 07.07.2023
Schulungsort: SFS Geretsried
Anzahl der Plätze: 2
Interessierte melden sich bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die ersten warmen Sonnenstrahlen des Frühlings laden allerorts zum ersten Grillen ein. Spätestens zur Feier in den Mai oder an Christi-Himmelfahrt mit dem Vatertag stehen Grillen und Feiern mit Familie und Freunden fast überall auf dem Programm.
Immer wieder wird leider beim Grillen zu Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern gegriffen, weil es ja schnell gehen soll. Das kann sehr fatale Folgen haben. Im Falle einer Verpuffung kann es zu meterhohen Stichflammen kommen, die schwerste Verbrennungen zur Folge haben. Oft verletzen sich auch Kinder am heißen Grill.
Die Feuerwehr gibt zum sicheren Grillen ein paar nützliche Tipps, damit für alle die nächste Grillfeier ein schönes und unterhaltendes Erlebnis ist und bleibt:
• Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
• Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
• Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
• Grill stets beaufsichtigen.
• Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
• Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
• Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
• Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
• Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
• Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
• Heiße Glut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß! Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen.
• Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!
Wenn alle Tipps der Feuerwehr zur Sicherheit beachtet wurden, dann wünscht ihnen ihre Feuerwehr eine schöne Feier und sagt GUTEN APPETIT.
Am Samstag, den 22.04.2023 fand die erste Abschlussprüfung zur Modularen Truppausbildung (MTA) des Jahres 2023 in Schimborn statt.
Zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung teil und mussten als angehende Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern den Prüfern zeigen, dass Sie auf Ihre Aufgaben innerhalb einer taktischen Einheit bei einem Feuerwehreinsatz ausreichend vorbereitet und in der Lage sind, Einsatzaufträge ihres Einheitsführers in einem Trupp selbständig abzuarbeiten.
Der Abschlussprüfung sind rund 110 Stunden Basisausbildung mit einer Zwischenprüfung, anschließend ein zweijähriger Ausbildungs- und Übungsdienst innerhalb der jeweiligen Ortsfeuerwehr und mehrere eintägige Zusatzmodule auf Kreisebene vorausgegangen. Hier erlernten Sie z. B. den Umgang und die Handhabung verschiedenster feuerwehrtechnischer Geräte, die Vorgehensweise bei Bränden, Rettungstechniken zum Retten verunglückter Personen oder das Aufstellen tragbarer Leitern. Während des zweijährigen Ausbildungs- und Übungsdienstes konnten sie bei ihrer Feuerwehr unter Anleitung und Aufsicht im Rahmen ihres bereits erworbenen Wissens als Auszubildendende erste Erfahrungen bei Einsätzen sammeln.
Mit der vorstehenden Ausbildung und erst mit dieser erfolgreichen Abschlussprüfung haben sie ihre Ausbildung zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann abgeschlossen und sind nun mit der damit erworbenen Truppführerqualifikation auch zur Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen berechtigt.
Kreisbrandmeister Timo Krimm dankte den Teilnehmern und konnte allen zwölf Feuerwehrleuten aus den Freiwilligen Feuerwehren Schimborn, Daxberg, Geiselbach-Omersbach, Kleinostheim, und Westerngrund ihr wohlverdientes Zeugnis übergeben.
Wir gratulieren allen Teilnehmern zur bestandenen Prüfung.
Am Montagmittag (Alarmzeit: 24.04.23, 13:16 Uhr) kam es in der Schubertstraße in Alzenau zu einem Brand. Bereits auf der Anfahrt konnten die Einsatzkräfte den Rauch aus einem Fenster der Wohnung entweichen sehen. Aus derzeit noch ungeklärter Ursache fing die Einrichtung eines Badezimmers im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses Feuer. Es wurde niemand dabei verletzt. Ein Trupp unter Atemschutz löschte den Brand mit einem C-Rohr ab. Anschließend wurde der giftige Brandrauch mit einem Hochleistungslüfter aus dem Gebäude geblasen.
Einsatzleiter Timo Elsesser (Kommandant Feuerwehr Alzenau) konnte auf sechs Fahrzeuge und 30 Einsatzkräfte der Feuerwehren Alzenau und Kälberau zurückgreifen. Kreisbrandinspektor Georg Thoma machte sich ebenfalls vor Ort ein Bild vom Geschehen. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen (BRK Rettungswache Mömbris) zur Absicherung der Einsatzkräfte in Bereitschaft, musste aber glücklicherweise nicht eingesetzt werden. Die Polizei war ebenfalls vor Ort und hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Am Freitag, den 21.04.2023 wurde in einem und am 22.04.2023 wurden in zwei jeweils dreistündigen Praxisseminaren insgesamt 27 Feuerwehrdienstleistende aus verschiedenen Wehren des Landkreises Aschaffenburg in der Handhabung des "Halligan-Tool" in Feuerwehrhaus in Sailauf geschult.
Die beiden Referenten der Firma I.F.R.T. (International Fire and Rescue Training) aus Külsheim zeigten in den drei sehr kurzweiligen Seminaren welche vielfältigen Möglichkeiten dieses multifunktionale Brechwerkzeug bietet. Viele Feuerwehren führen dieses Gerät mit sich, kennen aber die damit möglichen Einsatztaktiken nur zum Teil.
Im Feuerwehrgerätehaus Sailauf wurden die Einsatzmöglichkeiten dieses Brechwerkzeuges bei der technischen Hilfeleistung an einem Schrott-PKW demonstriert. Das Hauptaugenmerk der Seminare lag auf der Technik einer schnellen Haus- und Wohnungstüröffnung. In Einzel- und auch Trupp-Übungen wurden von den Teilnehmern die verschiedenen Möglichkeiten unter fachkundlicher Anleitung in die Praxis umgesetzt.
Dank an die Referenten und Dank an die Freiwillige Feuerwehr Sailauf für die Organisation der drei Praxisseminare.
(Fotos: FF Sailauf)
𝗛𝗲𝗹𝗳𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗧𝗿𝘂𝗺𝗽𝗳 - 𝗧𝗮𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁!
Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr
Das Erklärvideo der Staatlichen Feuerwehrschule erläutert die Einsatzgrundsätze auf Straßen mit Fahrgeschwindigkeiten über 100 km/h und geht auch auf die Prüfgrundsätze nach dem Einsatz ein.
Es ergänzt und bereichert die bereits veröffentlichten Medien der Winterschulung 2022/2023.
Hier geht es direkt zum Video: https://youtu.be/YDbeHNS01NI
LINK zur Deutschen Feuerwehrzeitung Ausgabe Mai 2023