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Am Montagvormittag (21.12.20, 10:46 Uhr) ist bei einem Verkehrsunfall auf der A3 bei Waldaschaff eine schwer Person verletzt worden.
Aus noch unbekannter Ursache geriet ein PKW auf der A3 bei Waldaschaff ins Schleudern und überschlug sich. Der Wagen kam auf dem rechten Grünstreifen zum stehen. Der Fahrer wurde in seinem Wrack eingeschlossen und durch die Feuerwehren Waldaschaff und Weibersbrunn mit technischem Gerät aus dem Fahrzeug gerettet. Nach einer kurzen Versorgung durch den Rettungsdienst / Notarzt vor Ort wurde der Fahrer in den Schockraum einer Aschaffenburger Klinik transportiert.
Zur Unfallursache, der Art der Verletzungen sowie die Höhe des entstandenen Schadens kann von Seiten der Feuerwehr keine Aussage getroffen werden.
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"Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen und Euch allen, ganz herzlich für das großartige Engagement, das Verständnis, und die - gleich in welcher Form geleistete Unterstützung – in diesem Jahr von Herzen zu danken."

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Ehrenmitglieder, sehr geehrte Mitglieder unseres Beirates, liebe Partner, Freunde, Sponsoren und Förderer unserer Feuerwehren und des LFV Bayern,

und ganz besonders:

liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden!

An erster Stelle ist es mir ein besonderes Anliegen, Ihnen und Euch allen, ganz herzlich für das großartige Engagement, das Verständnis, und die - gleich in welcher Form geleistete Unterstützung – in diesem Jahr von Herzen zu danken.

Ganz besonders danke ich allen aktiven Feuerwehrfrauen und -männer, für ihre herausragende, tadellose Einsatzbereitschaft, gerade in der heute mehr denn je schwierigen Zeit der Corona-Pandemie.

Vieles lief in diesem Jahr vollkommen anders als geplant.

Es zeichnet die Feuerwehren aber schon immer aus, dass wir schnell und strukturiert auch mit unvorhersehbaren Ereignissen umgehen können.

Doch der Verzicht auf wichtige Gewohnheiten und menschliche Nähe, aber auch die geschäftlichen Beeinträchtigungen haben viele von uns bis an die Grenzen geführt.

Besonders schwerwiegend waren auch der eingeschränkte Übungs- und Ausbildungsbetrieb, die hohe Anzahl abgesagter Veranstaltungen und die fehlenden Möglichkeiten zur Kameradschaftspflege.

Und nun steht Weihnachten und Sylvester vor der Tür und ab 16. Dezember gilt ein bundesweiter, verschärfter Lockdown.

Wie gehen wir damit um?

Haben wir uns in der Vergangenheit nicht immer wieder eine ruhige, wirklich staade Weihnachtszeit gewünscht?

Haben wir nicht tatsächlich jetzt die Chance, den eigentlichen Kern des Weihnachtsfestes, die sich geschichtlich vor über 2000 Jahren ereignende Geburt Jesu Christi, in Ruhe zu erspüren und auch heute - aktueller denn je - auf uns Wirken zu lassen?

Wir haben nicht nur diese Chance, wir haben alle Chancen die Erkenntnisse aus diesem schwierigen Jahr zu nutzen und darauf aufbauend mit Hoffnung und Zuversicht in das Neue Jahr 2021 zu starten.

Ich wünsche uns allen,

dass es uns gelingt, deshalb gerade aus diesem Weihnachtsfest Kraft für die Zukunft zu schöpfen

Ich wünsche uns allen,

eine ruhige, einsatzarme, unfallfreie, und besinnliche Weihnachtszeit

und ich wünsche Ihnen und Euch allen einen ebenso ruhigen Jahreswechsel und für das Neue Jahr: Glück, Kraft und Gesundheit!

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr !

Im Dezember 2020

Johann Eitzenberger Vorsitzender LFV Bayern e.V.

112 Newsletter - Weihnachtsausgabe vom 21. Dezember 2020

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, der Hilfs- und Rettungsor­ga­nisationen und des Technischen Hilfswerks,

die mährisch-österreichische Schriftstellerin Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach prägte einmal den Satz: „Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft.“ Und dieser Glaube war von uns allen im vergangenen Jahr im höchsten Maße gefordert. Denn mit der Corona-Pandemie brachte das Jahr 2020 für uns alle eine der größten je dagewesenen Herausforderungen.

Das rasant und weltweit um sich greifende neuartige Coronavirus und seine Folgen hat unser Leben dramatisch verändert und bestimmt unseren Arbeitsalltag in enormem Umfang. Durch ein anfänglich weitgehendes Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist es uns zwar gelungen, die Ausbreitung des Virus zunächst erheblich zu verlangsamen. Doch nahm das Infektionsgeschehen im Herbst leider wieder sukzessive zu. Um diese zweite Welle zu brechen, ist der derzeitige Lockdown leider unumgänglich.

Zur besseren Koordinierung und Unterstützung aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen haben wir zum 9. Dezember 2020 – zum zweiten Mal in diesem Jahr – den landesweiten Katastrophenfall festgestellt. Der bayerische Kurs der Vorsicht und Umsicht, der uns bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie geführt hat, bleibt dabei unsere oberste Maxime: Lieber frühzeitig und beherzt handeln als zögern und zum Getriebenen einer ungebremsten Entwicklung werden. Handeln wir jetzt entschlossen, so können wir die Schäden begrenzen und mit Optimismus in die Weihnachtstage und das Jahr 2021 gehen.

Liebe Angehörige der Feuerwehren, der Hilfs- und Rettungsor­ga­nisationen und des THW, mit einer Videobotschaft möchten wir uns persönlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie uns in der Krise so tatkräftig unterstützt haben. Denn trotz der außergewöhnlichen Belastung haben Sie alle mit großem Engagement, gewohnter Leistungsstärke und ausgesprochener Flexibilität in bewährter Weise die äußerst fordernden Aufgaben angepackt und mit vereinten Kräften stets bestmöglich gemeistert. Für diese enorme Einsatzbereitschaft in der Krise danken wir Ihnen allen aufs Herzlichste. Tatkräftig haben Sie einmal mehr Ihre enorme Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Das verdient größtes Lob und Anerkennung.

Besonders die Führungsgruppen Katastrophenschutz im Ministerium, bei den sieben Regierungen, 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten sind immer an vorderster Front mit dabei. Ihre informationssteuernde und koordinierende Aufgabe fordert den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu ihrer Belastungsgrenze und zum Teil auch darüber hinaus. Und doch haben alle an einem Strang gezogen, proaktiv mitgearbeitet und dabei Herausragendes geleistet.

Nutzen Sie die bald beginnenden Feiertage und die Zeit zwischen den Jahren so gut es geht zur Erholung, um die sprichwörtlichen Akkus wieder aufzuladen. Packen Sie bitte auch im nächsten Jahr wieder mit ungebrochener Einsatzbereitschaft und vereinten Kräften an. Denn auch 2021 wird uns wieder viel abverlangen. Und leider werden weiterhin auch noch einige Kraftakte in Sachen Corona zu vollbringen sein. Aber gemeinsam können wir viel erreichen. Das haben wir in der Vergangenheit schon oftmals unter Beweis gestellt und das soll auch unsere Devise für die Zukunft sein. Glauben also bitte auch Sie an Ihre zu Beginn erwähnte eigene Kraft!

Selbst wenn Weihnachten dieses Jahr etwas anders ausfallen muss: „Die Geburt Jesu in Bethlehem ist keine einmalige Geschichte, sondern ein Geschenk, das ewig bleibt.“ (Martin Luther). In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Fest, erholsame Feiertage und für das kommende Jahr alles erdenklich Gute: vor allem Gesundheit und Gottes Segen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Ihr Gerhard Eck, MdL Staatssekretär

Weihnachtsaktion: Testmöglichkeit für Personen, die als Angehörige Menschen in Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen über die Weihnachtsfeiertage besuchen wollen

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung, die diese an den Weihnachtstagen in der Einrichtung besuchen möchten und hierfür derzeit ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus benötigen, können sich im Rahmen der Weihnachtsaktion an Heilig Abend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf das Coronavirus mit einem Schnelltest testen lassen. Die Aktion wird unter der Federführung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) angeboten.

Sofern die Einrichtungen nicht selbst Testungen für Besucherinnen und Besucher anbieten, können an den folgenden Standorten Schnelltests durchgeführt werden:

  • BRK Lehrsaalgebäude, Efeuweg 2, 63741 Aschaffenburg
  • Sitzungssaal des Rathauses Großostheim, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim
  • BRK Bereitschaft Sailauf, Eichenberger Str. 1, 63877 Sailauf
  • Haus Effata Goldbach, Schulstr. 15, 63773 Goldbach
  • Festhalle Kahl am Main, Jahnstr. 7, 63796 Kahl am Main

Die Testzeiten sind am 24., 25., und 26.12.2020 jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Wer sich im Rahmen der Weihnachtsaktion testen lassen möchte, muss mit einer Bestätigung der entsprechenden Einrichtung vorweisen, dass ein Angehöriger dort untergebracht ist und an Weihnachten ein Besuch der pflegebedürftigen Person geplant ist.

Das Zeitfenster zwischen Testung und Besuch sollte aus infektiologischer Sicht möglichst eng sein.

112 Newsletter vom 17. Dezember 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch diese Woche hat sich die Corona-Lage wieder erheblich verschärft. Das zeigen die aktuellen Zahlen, mit denen ich auch diesen Newsletter beginnen möchte. Heute, Donnerstag, 17.12.2020, 08:00 Uhr, verzeichnen wir in Bayern 273.339 bestätigte COVID-19-Infektionen (Vorwoche 244.133). Das sind im Vergleich zum letzten Donnerstag 29.206 mehr (nach 25.468, 24.326, 25.243, 24.022, 25.177, 20.425, 15.074, 8.702, 4.561, 2.601 und 2.292 die Wochen davor). Dies bedeutet für die zurückliegenden sieben Tage einen rechnerischen Schnitt von ca. 4.172 Neuinfektionen. Für die 13 vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652, 372, 327, 375 bzw. 376. Es besteht kein Zweifel, wir befinden uns wieder im exponentiell ansteigenden Infektionsgeschehen.

Ganz ähnlich stehen die Dinge bundesweit. Hier haben sich ganz aktuell die täglichen Neuinfektionszahlen jenseits der 25.000er-Marke eingependelt. Das sind Dimensionen, die wir in dieser Größenordnung selbst während der ersten Welle im Frühjahr nicht kannten.

Im innerdeutschen Ranking steht Bayern weiterhin auf Platz 3, direkt hinter Sachsen, das eine 7-Tage-Inzidenz von 415 (Vorwoche 310) verzeichnen muss, und Thüringen mit einem Wert von 274 (Vorwoche 192). Mit der wieder gestiegenen Rate von jetzt 210 (Vorwoche 186) liegt Bayern nun vor Hessen (190), Berlin (178), NRW (177) und Rheinland-Pfalz (170). Am anderen Ende der Skala finden sich diese Woche die Küstenstaaten Schleswig-Holstein (92, Vorwoche 59) und Niedersachsen (91), die aber stark auf die 100er-Linie zusteuern.

Wie Sie wissen, schaue ich bei der Beurteilung der Lage nicht allein auf die Zahl der Neuinfektionen. Zwar bildet dieser Parameter das Kernelement, aber auch andere Kenngrößen liefern wichtige Hinweise, etwa die Positivrate. Sie setzt die Zahl der laborpositiven Tests ins Verhältnis zu deren Gesamtzahl. Die Positivrate lag in Bayern in den zurückliegenden Tagen bei Werten zwischen 7,6 und 9,1 Prozent (Vorwoche: 7,6 und 9,9 Prozent), was bei einer in etwa gleichbleibenden Zahl der täglichen Testungen leider weiterhin auf eine erhebliche innere Stabilität der zweiten Welle hindeutet und insoweit die eben aus dem Infektionsgeschehen hergeleitete Besorgnis nicht gerade zu entkräften vermag.

Weitere bedeutende Gradmesser sind für die Einschätzung der Corona-Situation die Kenngrößen „Sterbefallzahl“ und „Hospitalisierungssituation“. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Bayern mittlerweile 5.324 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zur Vorwoche 680 Sterbefälle mehr nach 562, 424, 344, 264, 198 bzw. 65 in den Vorwochen. Diese Entwicklung ist umso besorgniserregender, als die Tageszahlen aktuell stark angestiegen sind und über 150 liegen. Musste ich für die Vorwoche noch einen Tageshöchstwert von 108 Corona-bezogenen Sterbefällen binnen 24 Stunden in Bayern vermelden, liegt der korrespondierende Wert für diese Woche bei 155. Auch bundesweit ist ein All-time-high zu beklagen. Gestern lag die Zahl der Corona-Toten bei 952, der bisherige Höchstwert lag bei 590.

Aktuell sind in Bayern 65.720 Personen an COVID-19 erkrankt (Vorwochen 60.300, 58.600, 56.840, 52.970, 45.780, 34.420, 23.100 bzw. 13.190) und damit sage und schreibe 5.420 (Vorwoche: 1.700) mehr als letzten Donnerstag. Stand heute befinden sich von den 65.720 erkrankten Personen 5.065 in einer Klinik (in den Vorwochen 4.663, 4.015, 3.730, 2.626, 2.243, 1.751, 1.072, 614, 328, 243, 213, 215, 166, 215 bzw. 106). Von diesen wiederum befinden sich 4.205 auf einer Normalstation und 860 (Vorwochen: 791, 726, 683, 530, 491, 367, 151 bzw. 100) auf „Intensiv“.

Lassen Sie uns nun noch kurz das Augenmerk auf die lokalen Entwicklungen richten. Bei den absoluten Werten der 7-Tages-Inzidenz verzeichnet auch in dieser Woche der Landkreis Regen mit dem noch einmal angewachsenen Höchstwert von 670,5 (607,2) den höchsten Einzelwert. Dahinter folgt neuerlich die Stadt Hof mit im Vergleich zur Vorwoche leicht gesunkenen 386,3 (416,8) Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner. Auf Platz 3 findet sich die Stadt Schwabach (383,1) gefolgt von der Stadt Nürnberg (364,6 nach 310) und dem Landkreis Coburg (335,1) sowie der gleichnamigen oberfränkischen Stadt (331,1). Sollten Sie in dieser Aufzählung die Stadt Passau vermissen, so kann ich für diese vermelden, dass es „bergab geht“. Denn nach einer 7-Tage-Inzidenz von 312,5 letzte Woche liegt diese nun bei 234,8 und Platz 27. Die konsequenten Maßnahmen in den lokalen Hotspots, das sind vor allem Altenheime, wirken ganz offensichtlich.

Bildet man Cluster, dann liegt von den 96 Landkreisen und kreisfreien Städten heute allein der Landkreis Regen jenseits der Marke von 400 (2). In dem Segment zwischen 300 und 400 sind es nunmehr 8 (Vorwoche: 3) Gebietskörperschaften, bei Werten zwischen 200 und 300 liegen 42 (28) Gebietskörperschaften und in einem Korridor mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 finden sich weitere 42 (58) Kommunen. Den niedrigsten Wert verbucht nunmehr der Landkreis Würzburg mit 65,3, während das „Schlusslicht“ der letzten Woche, der Landkreis Bamberg binnen Wochenfrist von nach 64,6 auf 148,1 hochgeschnellt und auf Platz 77 gestiegen ist. Und das ehemalige Sorgenkind Berchtesgadener Land? Liegt nunmehr erfreulicherweise mit einer Inzidenz von 132,2 auf Platz 88 von 96. Insgesamt betrachtet hat es leider neuerlich eine deutliche Stärkung des Clusters „200-300“ gegeben, zu Lasten der darunterliegenden Cluster.

Liebe Leserinnen und Leser, entgegen der üblichen und meist ohnehin unzutreffenden Zuschreibung, die Adventszeit sei „a staade Zeit“, haben wir es heuer nicht nur mit dem traditionellen vorweihnachtlichen Stress zu tun, sondern pandemiebedingt mit einer enorm komplexen und fordernden, weil beispiellosen Lage. Diese hat es binnen Wochenfrist einmal mehr erforderlich gemacht, dass die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Format der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Lage beraten und wirksame Gegenmaßnahmen vereinbart hat. Auch wenn manche Ministerpräsidentin oder mancher Regierungschef gerade aus dem Norden der Republik die Sache bis vor Kurzem eher so gesehen hat, dass die Welle an ihnen und ihren Ländern vorbeilaufen wird und sie sich deshalb weitergehenden Regelungen verweigern müssten, so ist die Situation jetzt eine andere. Ganz Deutschland gerät zusehends in pandemisch schwere See und es kommt deshalb für die Einleitung von Gegenmaßnahmen auf jeden Tag an.

Die von der MPK unter dem Eindruck der Entwicklungen in großer Einmütigkeit politisch beschlossenen Beschränkungen hat der bayerische Ministerrat am Montag bestätigt. Zu dieser Beschlusslage hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder dann am Dienstag im Landtag eine Regierungserklärung abgegeben, ehe das Hohe Haus die Maßnahmen durchaus kontrovers diskutiert hat. Die meisten Abgeordneten haben sich zustimmend oder kritisch-konstruktiv geäußert und ein Beispiel für lebendigen Parlamentarismus in bestem Sinne gegeben.

Zusehends empörend finde ich aber die Ignoranz, mit der einige Abgeordnete einer bestimmten Fraktion sich beharrlich weigern, die Fakten um die Gefährlichkeit einer exponentiellen Welle zur Kenntnis zu nehmen. Wer nicht einmal dann zum Nachdenken kommt, wenn nach Medienberichten ein Parteifreund und führender Organisator der „Querdenken-Demo“ vom 7. November in Leipzig, der dort wie auf anderen Veranstaltungen ohne Maske aufgetreten ist, kurz darauf wegen einer COVID-19-Erkrankung künstlich beatmet werden muss und dann diese Woche verstirbt, der macht mich ob seiner Ignoranz nur fassungslos. Um eines politischen Vorteils willen den Menschen etwas vorzugaukeln und mit ihrem Leben zu spielen ist unverantwortlich.

Was hat nun die Gesundheitsministerin als Verordnungsgeber im Einzelnen mit der gestern in Kraft getretenen 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. IfSMV) angeordnet? Die schon bisher für Hotspot-Landkreise und -Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 geltende nächtliche Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt nunmehr für ganz Bayern unabhängig von einem Inzidenzwert. Das macht aktuell keinen großen Unterschied zur bisherigen Regelungslage, weil derzeit ohnehin nur vier von 96 Landkreisen einen Wert unter 200 aufweisen. Das wird sich aber hoffentlich bald wieder ändern und trotzdem wird es bis auf Weiteres bei dieser landesweiten Beschränkung bleiben. Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre sind auf wenige gravierende Fallgruppen beschränkt wie etwa medizinische Notfälle, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Handlungen zur Versorgung von Tieren, die Begleitung Sterbender oder ähnlich gravierende Fallgestaltungen. Sicher ist, dass das verspätete Antreten des Heimwegs nach einem Verwandtenbesuch kein hinreichender Grund ist, die generelle Ausgangssperre zu verletzten. In diesem Falle würde ein Bußgeld von 500 Euro fällig.  

Das Prinzip einer strikten Ausgangssperre mit wenigen gewichtigen Ausnahmen gilt nach den Ausführungen des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung ausdrücklich auch an den Weihnachtsfeiertagen. Dies hat zur Folge, dass die in vielen Pfarreien an Heilig Abend üblicherweise um 22:00 Uhr oder 23:00 Uhr beginnende und bis zu zwei Stunden dauernde Christmette jedenfalls nicht mit Kirchgängern stattfinden und womöglich auch nicht vorverlegt werden kann, weil in den Stunden zuvor bereits Gottesdienste stattfinden oder die Menschen die frühen Abendstunden bei der Familie im Rahmen der „Bescherung“ verbringen wollen. Aus zahlreichen Zuschriften weiß ich, dass viele Christinnen und Christen diese Beschränkung als erhebliche Belastung empfinden. Die damit verbundene Enttäuschung kann ich gut verstehen. Immerhin hat auch Papst Franziskus die Christmette im Petersdom auf 19:30 Uhr vorverlegt. Wer will, muss aber auch nicht ganz ohne spätabendliche Christmette bleiben. Denn im Internet, in Rundfunk und Fernsehen werden entsprechende Gottesdienste übertragen, die – wenn auch ohne Publikum – in prächtig geschmückten Gotteshäusern zelebriert werden. 

Damit kommen wir zur zweiten für die Menschen in diesen Tagen besonders wichtigen Kernvorschrift der 11. IfSMV, der „Weihnachtsklausel“ des § 4 Abs. 1 Satz 2. Danach dürfen sich vom 24. bis 26.12.2020 alle Angehörigen des eigenen Hausstands mit vier über diesen hinausgehenden, aber zum engsten Familienkreis gehörenden Personen zuzüglich zu deren Hausständen gehörenden Kindern unter 14 Jahren treffen. Was im Verordnungs-Deutsch sperrig klingt meint z.B. folgende „Klassiker“. Maria und Josef Mustermann haben drei kleine Kinder, deshalb soll die Bescherung bei Mustermanns stattfinden. Natürlich sollen auch die Eltern von Maria, Anna und Joachim, sowie von Josef, Jakob und Helga, also die Großeltern der Kinder, dabei sein. Das geht. Denn quantitativ betrachtet ergeben 2 x Oma und 2 x Opa in Summe genau die maximal vier über den Hausstand Mustermann zulässig hinausgehenden Personen. Und nachdem die Eltern/Großeltern Verwandte gerader Linie von Maria bzw. Josef sind, erfüllen die Special Guests des Abends auch dieses qualitative Kriterium.

Oder: Beispiel wie vor, nur, dass Helga und Jakob daheimbleiben. An ihrer Stelle kommen „Tante Liese“ und deren Lebensgefährte „Onkel Kevin“ auf Besuch zu den Mustermanns. Nachdem Liese die Schwester von Josef und somit privilegiert im Sinne der Verordnung ist, darf nicht nur sie mitfeiern, sondern auch der mit ihr zusammenlebende „Onkel Kevin“. Wäre ja auch wirklich hart, müsste Onkel Kevin allein zu Haus bleiben.

Anders verhielte es sich, wäre „Tante Liese“ eine von den Kindern zwar heiß geliebte „Nenn-Tante“, tatsächlich aber „nur“ die Bewohnerin der Nachbarwohnung. Dann würde „Tante Liese“ nicht zum engsten Familienkreis zählen und „Onkel Kevin“ schon gleich gar nicht.            

Leider können viele Menschen Weihnachten alters- oder krankheitsbedingt nicht in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen verbringen. Gerade für Menschen in Heimen oder Kliniken wäre es in dieser emotionalen Zeit besonders schmerzlich, keine Angehörigen sehen zu können. Das entspräche auch nicht einem menschenwürdigen Umgang mit diesen in vielerlei Hinsicht besonders verletzlichen Mitmenschen. Auf der anderen Seite ist die Gefahr aber enorm, dass der Besuch eines infizierten Angehörigen zum Desaster für den Besuchten und womöglich die gesamte Einrichtung wird. Deshalb ist der Besuch generell auf täglich eine Person limitiert und diese darf auch nur dann rein, wenn sie ein aktuell negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen kann. Anerkannt werden in diesem Zusammenhang sowohl die binnen max. einer halben Stunde auswertbaren Antigen-Schnelltests, als auch die im Labor zu untersuchenden PCR-Tests, die in punkto Genauigkeit den „Goldstandard“ bilden.

Was heißt nun „aktuell“? Grundsätzlich bedeutet dies, dass ein Antigen-Schnelltest höchstens 48 Stunden alt und die für einen PCR-Test erforderliche Probe höchstens drei Tage vor dem Besuchstermin entnommen worden sein darf. Nun zeigt der Blick in den Kalender, dass heuer auf den 2. Weihnachtsfeiertag ein Sonntag folgt und damit viele Arztpraxen und Labore mindestens vier Tage am Stück entweder geschlossen sein oder mit reduzierter Kapazität arbeiten werden. Das könnte bedeuten, dass die für einen Besuch im Heim erforderlichen Testergebnisse nicht rechtszeitig vorliegen, was zu Lasten der alten und kranken Menschen in den Einrichtungen ginge. Das darf aber nicht sein und deshalb habe ich darauf hingewirkt, dass speziell für die Zeit zwischen dem 25. und 27.12. die Verfallsfrist für derlei Testergebnisse moderat verlängert wird. Der Schnelltest darf höchstens 72 Stunden alt und die Probe für einen PCR-Test maximal vier Tage vor dem Besuch genommen worden sein.      

Auf die ruhige Zeit der Feiertage und zwischen den Jahren folgt üblicherweise an Silvester ein buntes, lautes und von großen Menschenansammlungen geprägtes Kontrastprogramm in den Wohnungen und auf der Straße – nur leider zum kommenden Jahreswechsel nicht. Denn auch an Silvester gelten nicht nur die sonst auch maßgeblichen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum, es sind auch Menschenansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Gleiches gilt für Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sowie den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Und das sonst so beliebte Abbrennen von Feuerwerkskörpern und – wohl gemerkt von zugelassenen – Böllern an zentralen oder üblicherweise belebten Plätzen der Orte und Städte, Stichworte sind „Marktplatz in Flammen“, „Dom im Rauchmantel“ o.ä., wird in der hergebrachten Form jedenfalls dann nicht stattfinden können, wenn dies die zuständige Kreisverwaltungsbehörde für die entsprechenden Örtlichkeiten festgelegt hat. Und das private Feierwerk auf der privaten Terrasse ist zwar nicht generell verboten, hat es aber auch nicht leicht, denn der Verkauf handelsüblicher pyrotechnischer Gegenstände ist sowohl über die Ladentheken der geöffneten Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs als auch über andere Vertriebswege wie das Internet untersagt.

Sie mögen sich fragen „warum das alles“? Jedenfalls nicht, weil die Staatsregierung den Menschen den Spaß am Böllern vermiesen möchte, sondern vor allem aus Sicherheitsgründen, weil die Notfallmediziner darum gebeten hatten, die Politik möge alles dafür tun, dass die ohnehin schon sehr stark belasteten Kliniken in ihren Notaufnahmen an Silvester nicht auch noch mit den Opfern von Pyro-Unfällen konfrontiert werden. Mein Appell lautet daher: Lassen Sie es bitte an diesem Jahreswechsel nicht krachen und lassen Sie erst recht Hände weg von unzulässig sprengstarken und wenig handhabungssicheren sog. „Polen-Böllern“, sonst könnten von besagten Händen zumindest Finger weg sein.     

Zum Abschluss will ich aber auch noch einen positiven und Hoffnung spendenden Gesichtspunkt zum Jahreswechsel vorstellen. Es mehren sich die Anzeichen, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mit Sitz in Amsterdam schon am Montag den Daumen für den von Biontech in Deutschland entwickelten und von Pfizer produzierten COVID-19-Impfstoff nach oben recken wird. Das ausschließlich wissenschaftlich begründete Urteil der EMA bildet die Grundlage für den rechtlich maßgeblichen Zulassungsbescheid der EU-Kommission. Anders, als etwa im Vereinigten Königreich, wo bereits derselbe Impfstoff seit einigen Tagen zur Anwendung kommt, wird es sich hierbei nicht um eine einzelstaatliche Not-, sondern um eine Regelzulassung handeln, die das gesamte reguläre Prüfverfahren in der entsprechenden Testtiefe abbildet. Und eben deshalb dauert es auf dem Kontinent etwas länger bis zur Freigabe als auf der „Insel“ und nicht, weil die EU oder ihre Mitgliedsstaaten schwerfälliger wären. Sobald der Bescheid der EU-Kommission vorliegt, das dürfte dann auch bereits kommende Woche der Fall sein, kann der Impfstoff umgehend verimpft werden. Der Bundesgesundheitsminister hat angedeutet, dass die ersten Impfungen bereits am 27.12. verabreicht werden könnten. Insoweit warten wir derzeit auch auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, welchen Personengruppen die Impfung mit welcher Priorität angeboten wird. Natürlich muss man die besonders Vulnerablen stark im Blick haben, bei ihnen geht es am Stärksten um Leben und Tod. Meines Erachtens geht es vor allem aber auch um die, die die Menschen in den Kliniken und Heimen behandeln und pflegen. Und in einer Zeit der breiten Verunsicherung ist für sehr viele Menschen entscheidend, dass die Innere Sicherheit im Sinne von Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz voll funktionsfähig bleiben. Deshalb bin ich – wie meine 15 Länderkollegen und der Bundesinnenminister – davon überzeugt, dass die einschlägigen Berufs- und Helfergruppen in der Priorisierung eines Impfangebotes – niemand wird zur Impfung gezwungen – nicht unter ferner liefen rangieren dürfen.

Die logistischen Voraussetzungen, namentlich die knapp 100 Impfzentren und mobile Einheiten, haben die 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden in kürzester Zeit mit enormem personellen und ressourcentechnischen Aufwand aus dem Boden gestampft. Ich danke allen von Herzen, die an den verschiedensten Stellen und in den unterschiedlichsten Funktionen an dieser Meisterleistung beteiligt waren. Auch wenn es noch ein langer Weg sein wird, bis genügend Menschen geimpft sind, um dem Virus den Garaus zu machen, so gibt doch allein die Möglichkeit einer Impfung vielen Menschen ein Stück Hoffnung, dass sich die Dinge bald zum Besseren wenden und wieder mehr Normalität in unser aller Leben Einzug halten wird.

Auch wenn diesmal alles anders ist!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

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Zehn Tipps für ein sicheres Weihnachtsfest: So bleibt die gemütliche Feier in kleinem Kreis von bösen Überraschungen verschont

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Kontaktbeschränkungen, Reisewarnungen, Abstandsgebote: Dieses Weihnachtsfest ist anders. Damit wenigstens die gemütliche Feier im kleinsten Familienkreis von bösen Überraschungen verschont bleibt, geben die Feuerwehren zehn Tipps für sichere Weihnachten:

  1. Auch wenn Sie das Weihnachtsfest durch die aktuelle Lage nicht im großen Kreise feiern können: Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen! Lassen Sie vor allem Kinder nicht mit offener Flamme alleine. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  2. Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  3. Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) auf. Auch beim zusätzlichen Lüften sollte der Standort der Kerzen sicher sein.
  4. Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
  5. Entzünden Sie Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten; löschen Sie sie in umgekehrter Reihenfolge ab. Arbeiten Sie vor allem aufmerksam, wenn Sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zum ersten Mal daheim den Baum mit echten Kerzen bestücken – nicht, dass aus Gemütlichkeit dann Panik wird.  
  6. Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und am Weihnachtsbaum rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  7. Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  8. Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  9. Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  10. Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter, falls noch nicht überall vorhanden, gibt es derzeit bei geschlossenen Geschäften auch kurzfristig im Online-Fachhandel.

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Unter Berücksichtigung der hohen Anzahl an Infektionen mit den neuartigen SARSCoV-2 Virus im Landkreis Aschaffenburg und der 11. BayIfSMV werden die nachfolgenden Anordnungen zu Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Virus für das Gebiet des Landkreis Aschaffenburg als neue Allgemeinverfügung erlassen.

Die neue Allgemeinverfügung löst die bisherige vom  11.12.2020 ab und kann hier heruntergeladen werden:

AV_LK_Aschaffenburg_vom_16.12.2020.pdf

Am Mittwochabend wurde die Feuerwehr Krombach gegen 18:10 Uhr mit dem Alarmstichwort "Geruch nach Erdgas/ Gas" in eine Krombacher Seitenstraße gerufen. Vor Ort war starker Erdgasgeruch wahrnehmbar, weshalb die dortigen Kräfte mithilfe eines Gasmessgeräts und Befragung der Anwohner versuchten, den Ursprung des Geruchs zu finden. Neben der Polizei war auch ein Mitarbeiter der Energieversorgung Main-Spessart mit geeigneteren Messgeräten vor Ort, welcher bei der Suche unterstützte.

Symbolbild FF Krombach web

Während diesen Sucharbeiten meldete sich ein Mitarbeiter eines Odorservice-Unternehmens, der berufsbedingt in einem nahegelegenen Hotel untergebracht war bei den Feuerwehrangehörigen. Seinem Hinweis, dass sein - in der Nähe geparkter - Transporter mit Odoriermittel (Zusatzmittel, um Gase geruchsintensiv zu machen) zu dem "Geruch nach Erdgas/ Gas" führen könnte, gingen die Kräfte daraufhin nach. Parallel hierzu überprüfte der Mitarbeiter des Energieversorgers, ob sich eine erhöhte Konzentration an Erdgas in der Umgebung befand.

Da keine stark erhöhte Gas-Konzentration festgestellt werden konnte und der Geruch an dem Fahrzeug stärker wurde, wurde der Fahrer des Transporters angewiesen, sein Fahrzeug außerhalb des Ortsbereichs auf einem Parkplatz abzustellen, um ein weiteres Austreten des Geruchsstoffes in den Ort zu verhindern. Nach einer nochmaligen Überprüfung danach konnte kein Gasgeruch mehr wahrgenommen werden und es mussten keine weiteren Kräfte zur näheren Überprüfung/ Evakuierung anrücken. Nach circa einer Stunde war der Einsatz beendet. Einsatzleiter Kommandant Wolfgang Bedel konnte auf drei Fahrzeuge und 15 Feuerwehrfrauen/-männer zurückgreifen.

Text: Dominik Korn, Feuerwehr Krombach
Bild: Symbolbild Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

Veranstaltung vom 20. bis 25. Juni 2022 parallel zur Interschutz / Sicherheit der Feuerwehrangehörigen hat Priorität

Berlin – Der 29. Deutsche Feuerwehrtag soll vom 20. bis 25. Juni 2022 stattfinden: „Eine Großveranstaltung mit der Zielgruppe systemrelevanter Angehöriger der Gefahrenabwehr kann nur stattfinden, wenn das System dadurch nicht gefährdet wird. Dies ist unter den aktuellen Voraussetzungen für 2021 nicht zu gewährleisten – und daher hat sich der Deutsche Feuerwehrverband entschieden, den 29. Deutschen Feuerwehrtag zu verlegen. Auch wenn die erneute Verschiebung schade ist: Entscheidend ist die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen!“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident und Ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Angesichts der Pandemie-Umstände hatte sich der DFV-Präsidialrat als Gremium der Vertreter der Ordentlichen Mitglieder in digitaler Sitzung einstimmig für die Verlegung ausgesprochen.

Zuvor war bereits die parallel stattfindende Weltleitmesse INTERSCHUTZ durch die Deutsche Messe AG für das Jahr 2022 neu terminiert worden. Der DFV ist auch einer der ideellen Partner der Messe. Der 29. Deutsche Feuerwehrtag findet unter dem Leitmotiv „Sicherheit.Leben“ in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen, dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen, der Stadt Hannover sowie der Feuerwehr Hannover in der niedersächsischen Landeshauptstadt statt.

Weitere Informationen werden auf www.feuerwehrtag.de zur Verfügung gestellt werden.

Am Dienstagmittag wurde die Feuerwehr Stockstadt um 13:04 Uhr zu einem LKW-Brand auf die B469 alarmiert. Zwischen der Auffahrt B26 und der Abfahrt zur BAB3 war in Fahrtrichtung Mainhausen ein Lastkraftwagen mit Anhänger in Brand geraten. Eine Rauchsäule war zum Zeitpunkt der Alarmierung bis nach Stockstadt zu sehen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte der Feuerwehr Stockstadt brannte der Lastwagen im Bereich des Motors und Unterbau. Eine außen liegende Gasflasche hatte ebenfalls Feuer gefangen und hatte brennend Gas abgeblasen. Das Feuer hatte gerade auf die Ladung aus Fertigmöbel übergegriffen.20201215 Brand LKW Stockstadt web

Sofort wurde mit Löschwasser aus den Tanks der Löschfahrzeuge und Schaummittel eine umfassender Löschangriff eingeleitet. Weiterhin wurden zeitgleich weitere Tanklöschfahrzeuge an die Einsatzstelle alarmiert. Da die Einsatzstelle auf der B469 wegen der Enge der Fahrbahn und dem brennenden Lastwagen nicht passierbar war, mussten die nachrückenden Kräfte entgegen der Fahrtrichtung auf der Gegenseite anfahren. In der Folge des Einsatzgeschehens musste die B469 in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden.20201215 Brand LKW Stockstadt web 2

Es bildete sich ein umfangreicher Rückstau in beide Fahrtrichtungen. Personen kamen nicht zu Schaden. Zum aktuellen Zeitpunkt (15:30 Uhr) wird der Lastwagen entladen und noch brennende Ladungsteile abgelöscht. Die Feuerwehr geht davon aus, dass sich die Nachlösch- und Bergungsarbeiten bis in die Abendstunden hinziehen werden. Auch ist davon auszugehen, dass die B469 in beide Richtungen bis in die Abendstunden voll gesperrt bleiben muss. Unter der Einsatzleitung von Dirk Ohler (stellvertretender Kommandant Feuerwehr Stockstadt) sind die Feuerwehreinheiten aus Stockstadt, Großostheim, Aschaffenburg, Kleinostheim und Karlstein mit 16 Fahrzeugen und 60 Frauen und Männern im Einsatz.

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Text: Armin Lerch, Pressesprecher FF Stockstadt
Bilder: Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

20201212 VU 2PKW Bessenbach 3 webSamstagmorgen (12.12.2020) gegen 3:45 Uhr wurde die Feuerwehr Bessenbach zu einem Verkehrsunfall auf die ST2307 alarmiert. Auf Höhe des Gewerbegebietes Am Bettacker war eine PKW-Fahrerin auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem SUV kollidiert. Sie und der Fahrer des SUV wurden dabei verletzt. Ihr Beifahrer und ein im Fahrzeug befindliches Kind zogen sich glücklicherweise nur leichte Verletzungen zu. Der SUV-Fahrer war infolgedessen in seinem Fahrzeug eingeschlossen und konnte durch die Feuerwehr rasch befreit werden. Alle kamen zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus. Die Straße war voll gesperrt. 20201212 VU 2PKW Bessenbach 2web

Die Feuerwehr befreite den Fahrer aus seinem SUV und nahm die Erstversorgung der verletzten vor. Sie sperrte die Straße und leuchtete die Unfallstelle aus. Des Weiteren reinigte sie die Fahrbahn und nahm ausgelaufene Betriebsmittel auf. Außerdem stellte sie den Brandschutz sicher. Einsatzleiter Kommandant Martin Gadau konnte dabei auf fünf Fahrzeuge und 28 Feuerwehrfrauen und -männer zurückgreifen. Unterstützt wurde er von Kreisbrandinspektor Otto Hofmann. Der Rettungsdienst war mit vier Rettungswagen und zwei Notärzten vor Ort. Einsatzende war gegen 5:15Uhr.

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gez. Tim Dedio

Pressesprecher Kreisbrandinspektion

Die 10. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum 11.12.2020 geändert.

Die aktuelle Version mit Stand 11.12.2020 kann hier herunter geladen werden:

10._BayIfSMV_Stand_11.12.2020.pdf

Da jetzt mit dieser Änderung der 10. BayIfSMV ein Alkoholverbot für den gesamten öffentlichen Raum besteht, wurde die Allgemeinverfügung des Landkreises dahin gehend geändert, dass die Ziffer 1 mit dem Alkoholverbot auf den in der Anlage 1 genannten öffentlichen Plätzen aufgehoben wurde. Ebenso ist damit die Anlage 1 der Allgemeinverfügung mit der Liste der vom Alkoholverbot betroffenen öffentlichen Plätzen entfallen.   

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Die Grundlage der Winterschulung 2020/2021 bildet die Anleitung zur Durchführung der Ausbildung in didaktisch-methodischer Hinsicht. Dieser Beitrag wird sowohl als Druckbeilage für die „brandwacht“ als auch in digitaler Form auf der Homepage „Feuerwehr-Lernbar Bayern“ den Ausbildern zur Verfügung gestellt. Die fachlichen Inhalte der Ausbildung stellt sich jeder Ausbilder eigenständig aus den Instruktions- und Übungsblättern sowie den Präsentationen und Filmen zusammen, die auf der Feuerwehr-Lernbar Bayern zu finden sind.
Feuerwehr-Lernbar Bayern 

Als Hintergrundwissen für die Ausbilder und Schulungsteilnehmer dient die eigens dafür erstellte
Lehrunterlage, die ebenfalls auf der Feuerwehr-Lernbar Bayern zu finden ist.
„Basisunterlage“

Die Schulung im Bereich des Einfachen Rettens und Sicherns gründet auf den aktuellen Methoden und Erkenntnissen sowie der erst kürzlich zur Einführung empfohlenen aktualisierten FwDV 10. Sie berücksichtigt außerdem die in Bayern gebräuchliche Ausstattung bzw. gibt den Feuerwehren Hinweise auf mögliche Erweiterung der Ausstattung, falls dies zum örtlichen Einsatzkonzept und Gefahrenpotenzial passt.

Alle Schulungsunterlagen eignen sich selbstverständlich als Grundlage für die regelmäßige Fortbildung der Feuerwehren, die zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden kann und soll.