In der Vergangenheit ist es immer wieder zu verheerenden Bränden nach dem Aufstieg von  Himmelslaternen/ Skylaternen gekommen.

In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten. 

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