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Die Geschichte des Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg e.V.

 

Seit 1867:

Die Anfänge des Kreisfeuerwehrverbandes sind auf das Jahr 1867 zurückzuführen. Bevor der damalige Kreisfeuerwehrverband von Unterfranken und Aschaffenburg am 18. August 1867 in Würzburg gegründet wurde, schlossen sich die Feuerwehren der damaligen Landfeuerwehrbezirke Alzenau und Aschaffenburg zu einzelnen Bezirksfeuerwehrverbänden zusammen. Das ungeordnete Nebeneinander der großen Zahl von Freiwilligen Feuerwehren weckte das Bedürfnis nach gegenseitigem Erfahrungsaustausch und der Gründung einer Verbandsstruktur.

Einen größeren Eingriff in Aufbau und Struktur der Feuerwehren sowie ihrer Verbände gab es in der Zeit des Nationalsozialismus mit dem "Gesetz über das Feuerlöschwesen". Die Feuerwehrverbände und -vereine alter Prägung, so auch die damaligen Bezirksfeuerwehrverbände Alzenau und Aschaffenburg, wurden aufgelöst. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 befand sich Bayern unter Amerikanischer Verwaltung. Eine Wiedergründung des Landesfeuerwehrverbandes mit seinen Kreis- und Bezirksfeuerwehrverbänden wurde nicht zugelassen. Durch das von den Amerikanern mit initierte "Bayer. Feuerlöschgesetz" traten an die Stelle des Landesverbandsausschusses die Sprecher der Feuerwehren in den Regierungsbezirken. Diese Struktur wurde auch im neuen "Bayer. Feuerwehrgesetz" vom 23.12.1981 beibehalten.

Die im Laufe der Jahre gewachsenen Aufgaben sind so umfangreich, schwierig und vielfältig geworden, daß sie durch die Struktur mit zwei ehrenamtlichen Sprechern je Regierungsbezirk nicht mehr in dem für die Feuerwehren notwendigen Umfang erfüllt werden konnten. Auch bestand ein Defizit in den Bereichen Ausbildung und Information der Feuerwehren.

 

Der Neuanfang 1993:

Am 30. März 1993 nach einigen Vorgespraechen und Versammlungen sowie darüber hinausgehende laufende Informationen über die Wiedergründung eines Bayer. Landesfeuerwehrverbandes wurde der "Kreisfeuerwehrverband Landkreis Aschaffenburg e.V." als der ERSTE IN BAYERN (nach dem 2. Weltkrieg) in Haibach bei Aschaffenburg wiedergegründet.

Diese Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes hat ein sehr starkes Echo auf den Landkreis Aschaffenburg ausgelöst und hatte Signalwirkung auf das gesamte Bundesland Bayern.

Zum 1. Mai 1996 wurde das Bayer. Feuerwehrgesetz geändert und somit der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als offizielle Interessensvertretung der Feuerwehren in Bayern anerkannt und das Sprechergremium aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt sind wir die offizielle Interessensvertretung der Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg.

1998 wurde unsere Satzung überarbeitet und auf einen aktuellen rechtssicheren Stand gebracht. Die Feuerwehrvereine des Landkreises Aschaffenburg bilden nunmehr den Kreisfeuerwehrverband.

30.03.1993 – 30.04.1998    1. Vorsitzender Benno Geis

01.05.1998 – 28.10.2020    1. Vorsitzender Karl-Heinz Ostheimer

29.10.2020 – bis heute    1. Vorsitzender Frank Wissel

 

Ansprechpartner und Vertretung der Feuerwehren mit ihren Mitgliedern:

Der Kreisfeuerwehrverband ist:

  • Partner der Gemeinden/Märkte/Städte des Landkreises in allen Fragen des Feuerwehrwesens,
  • die Vertretung der Feuerwehren und Feuerwehrvereine im Landkreis Aschaffenburg,
  • die gesellschaftspolitische Vertretung der Feuerwehrangehörigen,
  • die Vertretung der Feuerwehren bei gesetzlichen Regelungen, die die Feuerwehren berühren,
  • die Vertretung der Feuerwehren in Brandschutzfragen und im Katastrophenschutz,
  • der Fachverband in Fragen der Brandschutztechnik und im vorbeugenden Brandschutz,
  • der Fachverband für Umweltschutz, Strahlenschutz,
  • die Vertretung der Feuerwehrangehörigen in allen sozialen Belangen und des Unfallschutzes,
  • und die Vertretung in Fragen der Ausbildung in den Feuerwehren.

 

Unsere Aufgaben:

  • Förderung der Aus- und Fortbildung,
  • Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen sowie Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrungen,
  • Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren und -feuerwehrvereine sowie ihrer Jugend- und Altersgruppen,
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit den am Brand- und Katastrophenschutz beteiligten, interessierten und dafür verantwortlichen Stellen,
  • Förderung der Einsatzbereitschaft innerhalb der Feuerwehren und mit allen im Brand- und Katastrophenschutz tätigen Organisationen,
  • Mitwirkung bei der Unfallverhütung, Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen,
  • Unterstützung und Förderung sozialer Einrichtungen der Feuerwehren, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen,
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Feuerwehrgedankens,
  • Unterstützung bei der Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen (mit Ausnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs).