Warnung und Information der Bevölkerung
-Konzept für den Landkreis Aschaffenburg-

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Es gibt viele Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Sachwerte in Sicherheit gebracht werden müssen. Wird rechtzeitig und gezielt gewarnt, können Schäden verhindert oder deren Ausmaß wesentlich reduziert werden.

Die Bevölkerung in unserem Landkreis muss bei Katastrophen- oder Großschadensfällen die Möglichkeit haben, jederzeit und an jedem Ort Warnungen wahrnehmen zu können. Diesbezüglich gibt es in Deutschland und gab es auch im Landkreis Aschaffenburg Nachholbedarf.

Mit Ende des Kalten Krieges war man überzeugt, dass die Zivilschutzwarnung über Sirenen für die Bevölkerung nicht mehr notwendig sein wird. In der Folge wurden die flächendeckenden Sirenensysteme massiv reduziert. Diese, ursprünglich für den Luftschutz gedachten Sirenen, wurden abgebaut und somit gleichzeitig auch die Möglichkeit, die Bürger rechtzeitig vor Überschwemmungen, Schadstoffwolken bei Bränden und Unfällen, oder Stürmen usw. zu warnen. Beispielsweise wurden die Bürger in Augsburg vom Pfingsthochwasser im Jahr 1999 regelrecht im Schlaf überrascht, als der Pegel der Donau mit ihren Nebenflüssen ungewöhnlich schnell anstieg. Ähnlich unvorbereitet traf es viele Bürger im Jahr 2002 beim Hochwasser von Elbe und Mulde.

Die Verwaltung des  Landkreises  Aschaffenburg  hat  in  Zusammenarbeit  mit  der  Feuerwehr  die Problematik erkannt und setzt auf ein abgestimmtes System  aus alten und neuen Elementen, um die Warnung und Information der Bürger in Zukunft effektiv sicherzustellen. Somit kommt der Landkreis seiner Fürsorge- und Vorsorgepflicht für seine Einwohner nach.

Die Zahl der Katastrophen wird, und da sind sich die Experten einig, in den nächsten Jahren eher zunehmen. Unsere Nachbarn in Belgien und den Niederlanden haben dies bereits erkannt. Sie setzen  schon seit längerem auf ein ausgefeiltes und abgestimmtes System, um rechtzeitig und gezielt eine situationsabhängige Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Das Konzept des Landkreises Aschaffenburg sieht die folgenden Bausteine vor.

Sirenen

WarnungBild2Sirenen sind hervorragend dazu geeignet, um die Bürger auf eine drohende Gefahr aufmerksam zu machen. Sirenen sind sehr schnell wirksam und erreichen viele Bürgerinnen und Bürger, der Informationsgehalt ist allerdings gering. Mit dem Sirenensignal „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten“, einem einminütigen Heulton, ausgelöst durch die Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg, erfolgt somit der erste, wichtige Schritt um die Bürger darauf aufmerksam zu machen, ihr Rundfunkgerät einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

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Insbesondere wurden im 10-km-Radius um Betriebe, die nach der Störfallverordnung erweiterte Pflichten haben, die Sirenen aufgerüstet bzw. aufgebaut. Hierzu erhielten alle noch vorhandenen Sirenen ein Zusatzempfangsmodul, welches die Ausstrahlung des Sirenensignals „Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsage achten“ bewirkt. In Betrieben, in denen aus technischen, arbeitsrechtlichen und sonstigen Gründen kein Rundfunkempfang für die Mitarbeiter möglich ist, sollten organisatorische und personelle Regelungen für Information und Warnung durch Vorgesetzte bestehen. Die Auslösung des Signals ist mit einem Tastendruck für den gesamten Landkreis möglich. Die Kosten trägt der Landkreis Aschaffenburg.  

 

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Für eine sofortige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen einer Großschadenslage stehen der örtlichen Einsatzleitung vor Ort jederzeit alarmierbare, ausgebildete Presse- betreuer der Feuerwehren des Landkreises zur Verfügung.

In der Pressestelle des Landratsamtes erfolgt die Koordination der gesamten Pressear- beit. In Zusammenarbeit mit den Pressebetreuern vor Ort werden die Informationen auf- bereitet und den Medien aktuell zur Verfügung gestellt.

Selbstverständlich ist es auch im Internet möglich, Warnungen und Verhaltensregeln für die Bevölkerung des Landkreises abzurufen.

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Auf der Homepage des Landratsamtes Aschaffenburg

www.landkreis-aschaffenburg.de  oder www.kats-ab.de

ist im Bedarfsfall eine Rubrik zur Warnung und Information der Bevölkerung eingestellt.

Rundfunk

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Gezielte und umfangreiche Informationen sind über den Rundfunk möglich. Nachdem die Bürger per Sirene das Signal „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten“ erhal- ten haben, können nun detaillierte Verhaltensmaßregeln über den Rundfunk ausgestrahlt werden.

Mit den ARD Rundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und den privaten Rundfunkanbietern bzw. deren Dachorganisationen wurden deshalb Vereinbarungen über die Durchsage von Warnungen und Hinweisen an die Bevölkerung über den Hörfunk und soweit möglich - gegebenenfalls in Form von Untertiteln - das Fernsehen getroffen.

Hierzu stehen der Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg fol- gende Möglichkeiten zur Verfügung:

Amtliche Gefahrendurchsage

Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn eine wörtliche Mitteilung der zuständigen Behörde an die Bevölkerung erforderlich ist.

Für Inhalt und Wortlaut ist das Landratsamt verantwortlich. Auf Anweisung des Landratsamtes ist die amtliche Gefahrendurchsage sofort und wiederholt zu senden.

Gefahrenmitteilung

Sie wird genutzt, wenn die Bevölkerung über zu erwartende Gefahren infor- miert werden soll und eine amtliche Gefahrendurchsage nicht erforderlich ist. Soweit keine festen Sendezeiten vereinbart sind, werden sie zum nächstmög- lichen Zeitpunkt gesendet. Die Art und Wiedergabe stehen, im Gegensatz zur amtlichen Gefahrendurchsage, im Ermessen und in der Verantwortung der Rundfunksender.

 

Smartphone-App oder SMS 

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Der Landkreis Aschaffenburg hat für seine Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Warnmöglichkeit geschaffen und unterhält diese auf eigene Kosten. Das System KATWARN wurde vom Fraunhofer Institut FOKUS in Berlin in Kooperation mit den öffent- lichen Versicherern der Länder entwickelt und wird den Katastrophenschutzbehörden in Deutschland angeboten.

Nach einmaliger Anmeldung über eine Smartphone-App oder SMS bekommen Bürgerin- nen und Bürger im Falle einer Warnung durch die Katastrophenschutzbehörde diese per- sönlich auf ihr Mobiltelefon.

Für Smartphones ist die Anmeldung und Nutzung des Systems KATWARN über eine App im entsprechenden Betriebssystem (iOS-Geräte, Android) völlig kostenlos. Für Bürger, die sich via SMS anmelden und per SMS gewarnt werden möchten, kostet dieser Service einmalig 0,06 €, sämtliche weitere Kosten trägt das Landratsamt.

Es besteht die Möglichkeit Teile des Landkreises nach Postleitzahlenbereichen oder den gesamten Landkreis zu warnen. Nähere Informationen über die Anmeldung und das Warnsystem für Handys im Landkreis Aschaffenburg erhalten Sie auf der Homepage

WarnungBildKatwarn WarnungBildKatwarnQR     www.katwarn.de

 

Katastrophen-Warn-Apps kooperieren bei den Gefahrenmeldungen:

Sämtliche Meldungen von KATWARN werden auch in der Warn-App Nina, welche vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betrieben wird, darge- stellt- und umgekehrt.

WarnungBildNINA WarnungBildNINAQR       www.bbk.bund.de

 

Gefahrenmeldung über den Mobilfunkdienst

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Cell Broadcast ermöglicht es, Warnungen einfach, schnell, zielgenau und datensparsam an eine große Anzahl von Menschen zu versenden und ist daher ideal für eine Alarmie- rung im Notfall.

Die Übersendung von Warnmeldungen über Cell Broadcast ist ein anonymes Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgerätes in einer Funkzelle des Mobilfunk- netzes nutzt.

So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte mit ei- ner Warnmeldung angefunkt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung oder An- gabe von personenbezogenen Daten notwendig ist.

 

Warnfahrzeuge

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Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit leistungsstarken Durchsagegeräten und entspre- chendem Personal werden unmittelbar in der betroffenen Region für die Bürger aktiv und fordern mit ihren Durchsagen zu in der Situation angepasstem Handeln auf.

Dieser sogenannte „Warnzug“ steht auch als Ansprechpartner für die Bürger vor Ort zur Verfügung. Derzeit stehen im Landkreis Aschaffenburg diverse Feuerwehren mit ihren speziell ausgerüsteten Fahrzeugen für diese Aufgabe bereit.

Bereits vorgefertigte Durchsagetexte und Ortspläne aller Gemeinden des Landkreises gehören zur Ausstattung dieser Fahrzeuge.

 

Bürgertelefon

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Für persönliche Anfragen und intensive telefonische Betreuung wurde im Landratsamt das Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer

06021 / 394-8484

stehen im Bedarfsfall Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Damit sollen die Notrufleitungen von Feuerwehr und Polizei freigehalten werden, damit diese noch „echte“ Notrufe aufnehmen können.

Hierzu ist jedoch eine Vorlaufzeit von ca. ein bis zwei Stunden nötig.

Im Rahmen von großflächigen Gefährdungslagen wird es zukünftig möglich sein, über eine in Bayern einheitliche Telefonnummer eingehende Anrufe zu bündeln und an eine geeignete Stelle weiterzuleiten. Dies entscheidet das Bayer. Staatsministerium des In- nern. Die Technik ermöglicht z. B., dass bis zu 96 Bürgertelefone der Kreisverwaltungs- behörden zusammengeschaltet werden können.

Die bayernweite Bürgertelefonnummer wird im Bedarfsfall frühzeitig bekannt gegeben.

 

Zusammenfassung:

Mit diesem Konzept soll erreicht werden, dass mittels Sirenenauslösung die Bevölkerung schnell darauf aufmerksam gemacht werden kann, den Rundfunk einzuschalten, um de- taillierte Informationen über richtiges Verhalten im Schadensfall zu erhalten. Zusätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger über Ihre Mobiltelefone direkt mit einer Warnnach- richt über Cell Broadcast oder mittels App oder SMS nach einer einmaligen Anmeldung im System KATWARN persönlich gewarnt.

Die Warnfahrzeuge der Feuerwehr sollen dann gezielt im bedrohten Gebiet eingesetzt werden, um präzise Warn- und Entwarnungshinweise zu geben.

Mit dem Bürgertelefon wird sichergestellt, dass bei einer Warnung die Notrufleitungen der Feuerwehr/Polizei nicht hoffnungslos überlastet werden.

Die Pressebetreuung ermöglicht, dass die Medien schnellstmöglich Informationen über eine Großschadenslage erhalten.

In gezielten Werbeaktionen bis hin zu Sirenen- und Handyprobeauslösungen ist die Be- völkerung über die einsetzbaren Warnmittel und das erwartete Verhalten aufzuklären.

Durch regelmäßige Veröffentlichungen in der Tagespresse und im Rundfunk, durch Zei- tungsbeilagen, Aufkleber sowie durch gezielte Aktionen, die jeden Haushalt unseres Landkreises erreichen, ist der Bekanntheitsgrad der Warn- und Informationsmittel auf den erforderlichen Stand zu bringen.

Als Termin für die nächste Sirenen- und Handyprobeauslösung im Landkreis Aschaffenburg wurde

Donnerstag, 12. September 2024, um 11.00 Uhr,

festgelegt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

LKR Wappen

Landratsamt Aschaffenburg

Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

 

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Tel. 06021/394-7331

Fax: 06021/394-996

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