Der Art. 6 Abs. 2 im Bayer. Feuerwehrgesetz regelt, wer in Bayern in einer gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich aktiven Feuerwehrdienst leisten kann. Hinzu kommen noch die Regelungen für die Mitgliedschaft in den Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen, die in anderen Artikeln des Gesetzes zu finden sind.
Art. 6 Abs. 2 BayFwG
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Schon seit längerer Zeit wird regelmäßig immer wieder über eine Lockerung oder Anhebung der Altersgrenze im Bayer. Feuerwehrgesetz intensiv diskutiert.
Über viele Jahrzehnte endete der Feuerwehrdienst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. 2008 wurde das Gesetz dahin gehend geändert, dass nicht mit dem 60. sondern mit dem 63. Geburtstag Schluss bei der Freiwilligen Feuerwehr ist. 2017 wurde die Grenze dann nochmals weiter auf den 65. Geburtstag angehoben.
Jetzt ist aktuell wieder eine Debatte über eine weitere Anhebung zum 67. Geburtstag im Gange.
Befürworter für eine erneute Gesetzesänderung führen an, dass die jetzige Regelung mit der Altersgrenze bei 65 dem fortschreitenden demografischen Wandel bei den Feuerwehren entgegenläuft und ohne weiteres auf 67 angehoben werden könnte. Menschen über dem 65. Lebensjahr wären oft noch in einer gesundheitlichen Verfassung, die einem weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nicht im Wege steht.
Der Bayer. Gemeindetag, als Interessenvertretung der Gemeinden, und der Bayer. Feuerwehrverband, als Interessenvertretung der bayerischen Feuerwehrleute, stehen diesem erneuten Vorstoß zur Änderung der Altersgrenze auf nun 67 positiv gegenüber.
Neben dem Zuwachs im Kinder- und Jugendbereich und auch der Steigerung des Frauenanteils in den Freiwilligen Feuerwehren, wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67, und damit auf das aktuelle Niveau des gesetzlichen Renteneintrittsalters, als ein weiterer Baustein in der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gesehen.
Dem Bayer. Innenministerium ist eine weiterhin hohe Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern ein wichtiges Anliegen.
Der größte Teil der Feuerwehrleute in Bayern ist ehrenamtlich im Einsatz. Berufsfeuerwehren gibt es nur in den sieben Großstädten, dazu kommen etwa 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren. Nach der letzten Stärkemeldung zum 1. Januar 2024 gibt es knapp 330.000 aktive Mitglieder in den 7.476 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Das Innenministerium prüft derzeit die mögliche Erhöhung der Altersgrenze, die dafür notwendigen Abstimmungen sollen möglichst bis zum Jahresende zu einem Ergebnis führen.
Die unterfränkischen Stadt- und Kreisbrandräte haben sich auf einer Sitzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Unterfranken bereits für eine Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgesprochen..