Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit die heute im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlichte  Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die  Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte und Funkmeldeempfänger) nach §23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern

Mit freundlichen Grüßen

 

Uwe Peetz, Rechtsanwalt
Landesgeschäftsführer
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 388372-0
Fax: 089 388372-18
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