Vor Beginn der Festsaison bringe ich das Thema "GEMA" in Erinnerung. Es haben sich sogar Verbesserungen ergeben. Hier die aktuellen Regeln:
- Alle öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietung müssen vorher angemeldet werden. Egal ob die Darbietung mittels Tonträger oder Live-Musik geschieht. Auch solche "Brauchtumsveranstaltungen" wie eine Maifeier etc. Geht Online ganz gut.
- Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr, solange bis das, zwischen GEMA und Freistaat Bayern vereinbarte, Kontingent erreicht ist. Folgende Sonderregelungen gelten:
- Der Verein oder die Organisation muss ihren Sitz in Bayern haben
- Kein Eintritt. Freiwillige Spenden sind erlaubt.
- Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
- Maximale Veranstaltungsfläche: 500m²
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bzw. der Organisation müssen überwiegend ehrenamtlich tätig sein.
- Der Verein / die Organisation muss gemeinnützig tätig sein und einen entsprechenden Freistellungsbescheid vom Finanzamt haben.
Sollte Eure erste Veranstaltung, die diese Vorgaben erfüllt, erst im Herbst stattfinden, kann es trotzdem sein, dass Ihr eine Rechnung bekommt. Z.B. dann, wenn das Kontingent bereits aufgebracht ist. Es gibt also keinen "Rechtsanspruch" auf die Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern. Daher bitte bei allen Anmeldungen die Mitgliedschaft beim Deutschen Feuerwehrverband angeben, damit bei einer Rechnung zumindest der mit dem Verband ausgehandelte Rabatt zum Ansatz kommt.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Peter Kernhof
Stv. Verbandsvorsitzender
Kreisfeuerwehrverband Landkreis Aschaffenburg e.V.