Vor einiger Zeit wurde zufälligerweise Brandgeruch und eine Rauchentwicklung aus der Warnleuchte festgestellt, welche bei der betroffenen Feuerwehr in einer fahrbaren Einpersonen-Haspel zur Verkehrsabsicherung am HLF 20 gelagert und dort permanent geladen wird. Die Einpersonen-Haspel war mit allen darauf gelagerten Geräten und Anschlüssen Bestandteil einer Fahrzeugausschreibung.
Ein Bauteil in der Warnleuchte war stark verschmort und der Akku aufgebläht (siehe beigefügte Bilder).
Die Warnleuchte war aus 2017 und somit gut 6 Jahre alt.
Die Warnleuchte wurde zum Hersteller eingeschickt und dort überprüft – als Ursache wurde ein technischer Defekt am Akku festgestellt und die Betriebsanleitung daraufhin überarbeitet. Auf Seite 3 der aktuellen Betriebsanleitung wurde der Passus „Bei sachgemäßer Handhabung beträgt die Lebensdauer des Akkus ca. 3 Jahre“ eingefügt.
Auszug_aus_der_Betriebsanleitung.pdf
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass alle Hinweise zum bestimmungsgemäßen Betrieb in der vom Hersteller herausgegebenen Betriebsanleitung bei den akkubetriebenen Einsatzgeräten unbedingt zu beachten sind.
(Quelle und Bilder FF Krombach)