Ab 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen bei der „LKW-Maut“: Auch Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM) sind dann auf Bundesstraßen und -autobahnen mautpflichtig. Da unter diese Gewichtsgrenze nun auch kleinere Feuerwehrfahrzeuge wie MTF oder ELW fallen und zusätzlich die LKW-Maut ohnehin stets ein Thema mit vielen Fragen ist, sind hier die aus unserer Sicht die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für die Feuerwehr zusammengefasst.

- Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht eine Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste vor.

- Eine Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr ergibt sich aus dem Gesetz und nicht erst aus der Bearbeitung und Bestätigung eines Mautbefreiungsantrags bei Toll Collect.

- Im Falle einer äußerlich guten Erkennbarkeit (zum Beispiel Fahrzeuge mit der Aufschrift „Feuerwehr“ mit Signalhorn und Blaulicht) ist die Registrierung als mautbefreites Feuerwehrfahrzeug bei Toll Collect nicht notwendig, da solche Fahrzeuge bei der Kontrollfallbearbeitung erkannt und aussortiert werden. Damit dürfte im Regelfall keine Veranlassungen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer äußerlichen Erkennbarkeit notwendig sein. 

- Im Falle einer ausnahmsweise fehlender äußerlicher Erkennbarkeit eines Feuerwehrfahrzeuges empfiehlt Toll Collect die Registrierung als mautbefreites Feuerwehrfahrzeug, um unnötige Kontrollen und Anhörungsverfahren hinsichtlich einer Mautpflicht zu vermeiden. Es ist hierfür kein Antrag im PDF-Format oder Papierform mehr notwendig, sondern die Mautbefreiung kann unter folgendem Link online durchgeführt werden.

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