Newsletter des Bayerischen Innenministeriums – Neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Liebe Leserinnen und Leser,
wir treiben die Modernisierung der Bayerischen Feuerwehr weiter voran.
Mit den neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien, die um weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2027 verlängert und inhaltlich überarbeitet wurden, setzen wir ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehren. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket ein jährliches Volumen von mehr als 22 Millionen Euro.
Die neuen Richtlinien bringen eine Vielzahl von Verbesserungen mit sich:
Besonders hervorzuheben ist die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei Feuerwehrhäusern. Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau möglich. Damit setzen wir einen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen und leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Zudem werden erstmals geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern förderfähig. So beseitigen wir mögliche Hemmnisse und schaffen wichtige Voraussetzungen, um noch mehr Frauen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen.
Kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum profitieren besonders von einer neuen Regelung: Der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses wird von 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben – eine enorme Unterstützung für Feuerwehren, die gerade in ländlichen Regionen eine unverzichtbare Rolle im Katastrophen- und Brandschutz spielen!
Auch bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen setzen die überarbeiteten Richtlinien neue Maßstäbe. Die Förderfestbeträge für die vier Standardfahrzeugtypen wurden um jeweils 25 Prozent angehoben. Besonders belastete Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße erhalten ebenfalls um 25 Prozent höhere Festbeträge für die hierfür erforderlichen Spezial-Fahrzeuge. Damit stellen wir sicher, dass unsere Einsatzkräfte stets mit modernster Technik ausgestattet sind.
Eine weitere, wichtige Neuerung ist die Einführung einer Förderung von 250.000 Euro für die Errichtung eines Übungshauses. Diese Anlagen ermöglichen praxisnahe Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten direkt vor Ort. Hierzu erarbeiten die Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit eine modulare Musterplanung.
Die Maßnahmen sind Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen, den Brandschutz in Bayern zu stärken. Mit den Neuerungen schaffen wir nicht nur die besten Voraussetzungen für die Arbeit unserer Feuerwehren, sondern senden auch ein klares Signal: Der Schutz und die Sicherheit der Menschen in Bayern stehen für uns an erster Stelle – heute und in Zukunft!
Mit besten Grüßen
Ihr Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister
Ihr Sandro Kirchner, MdL
Staatssekretär
Neue Förderrichtlinie mit Anlagen: Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie_ab_01.01.2025_mit_Anlagen.pdf