Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 23. Dezember 2024, Az.: D1-2244-1-207, bekannt gegeben.

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ersetzen die Bekanntmachung der FwZR vom 17. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 46), geändert durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 337).

Download der neuen Richtlinien mit den Anlagen:
Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie_ab_01.01.2025_mit_Anlagen.pdf

Recht und Gesetz 1

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