„Rauchmelder retten leben und warnen frühzeitig vor der tödlichen Gefahr. Wenn der Melder alarmiert, bleiben bei einem Wohnungsbrand nur etwa 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“ (Forum Brandrauchprävention e.V.)

Warum einen Rauchwarnmelder?

Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät sind die häufigsten Ursachen. Nur selten kommen die Opfer dabei durch Verbrennungen ums Leben, zu 90 Prozent versterben sie an einer Rauchvergiftung. Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch dieser enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann. Besonders während des Schlafens besteht die größte Gefahr.

Sein lauter Signalton warnt Sie bei einem Brand. Dadurch gewinnen Sie wertvolle Zeit, um sich und andere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Anlässlich des diesjährigen Rauchmeldertages am 13. Dezember haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Rauchmelder“ für Sie zusammengestellt:

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden? 

Seit 2018 gilt in Bayern Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, Rauchwarnmelder angebracht sein müssen. In Küche und Bad lösen herkömmliche Rauchwarnmelder durch den Wasserdampf häufig Fehlalarme aus – für die Küche kann stattdessen die Anbringung eines Hitzewarnmelders Sinn machen.

Was gibt es zu beachten?

Beim Kauf eines Rauchwarnmelders ist auf das CE-Zeichen zu achten, das am Rauchwarnmelder angebracht sein muss – im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Fachhandel Ihres Vertrauens. Um die Funktionalität Ihres Geräts sicherzustellen, ist ein jährlicher Check notwendig, den Sie einfach zuhause durchführen können. Hierfür sollte es an jedem Gerät einen Testknopf geben.

Was mache ich, wenn es brennt?

  • Tür zum Brandraum schließen
  • wählen Sie die Notrufnummer 112
  • informieren sie Nachbar, helfen sie älteren und beeinträchtigten Menschen und bringen sie sich und diese in Sicherheit
  • bei Verrauchung nicht in/durch verrauchte Räume/Treppenhaus laufen
  • bleiben sie in der Wohnung/im Zimmer schließen sie die Tür und dichten diese mit einem Tuch o.ä. ab
  • machen sie sich am Fenster bemerkbar

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Text: Versicherungskammer Bayern / Katja Stenger, Leiterin FB 9

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(Foto: Deutscher Feuerwehrverband)

 

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