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Die Feuerwehr-Feldküche sucht weitere Hobby-Köchinnen und Hobby-Köche, die auch was mit Blaulicht machen wollen!

Feldkuechenpersonal

Haben Sie Spaß am Kochen und an der Küchenarbeit und können Sie sich vorstellen, als Feuerwehrhelferin oder Feuerwehrhelfer gelegentlich unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner bei größeren Aktionen der Feuerwehr oder bei Großeinsätzen mit Getränken und Verpflegung zu versorgen, dann sind Sie im Team unserer Feldküche genau richtig.

Vielleicht interessieren Sie sich schon immer für die Feuerwehrarbeit oder Sie haben schon eine familiäre Verbindung zur Freiwilligen Feuerwehr und können oder wollen aber keinen aktiven Einsatzdienst als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann leisten, dann könnten Sie als Feuerwehrhelferin oder Feuerwehrhelfer im Team der Feldküche im Hintergrund mit ausschließlich logistischen Aufgaben die Arbeit der Feuerwehr unterstützen und leisten damit auch Ihren solidarischen Beitrag bei der Hilfe für die in Not und Gefahr geratenen Bürgerinnen und Bürger.

So war unser Feldküchen-Team z. B. bei den Katastrophenhilfen 2013 in Passau, 2021 im Ahrtal und auch wieder 2024 im Landkreis Aichach-Friedberg oder auch 2016 bei einer Katstrophenschutzübung im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Versorgung unserer Einsatzkräfte mit dabei.

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Jeder kann mitmachen, jeder ist willkommen in unserem Feldküchen-Team – sei Teil dieser tollen Truppe, die sich im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach je nach Bedarf trifft. Die Termine für die Treffen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Ansprechpartner für weitere Informationen und für die Absprache für ein ersten Treffen mit dem Team der Feldküche ist der Leiter der Feldküche:

Rolf Heeg 0171/5130100 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 19. Juni 2024

Ideen und Angebote zur Mitgliedergewinnung: Infos vom Bayerischen Innenministerium und LFV Bayern

Ideen, Giveaways und Leihmaterialien für die Mitgliedergewinnung - Wo finde ich was?

Eine Übersicht über die verfügbaren Angebote des Bayerischen Innenministeriums und des LFV Bayern findet ihr in beiliegendem Infozettel:

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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 19. Juni 2024

Im August startet die nächste Ukrainehilfe des LFV Bayern - Spenden bis 15. Juli online anmelden

Im August startet der nächste durch den LFV Bayern organisierte Hilfskonvoi für die Feuerwehren in der Ukraine.

Feuerwehren, die mit Sachspenden aus dem Bereich Feuerwehrbedarf helfen möchten, können diese noch bis 15. Juli online melden.

Spendenmeldungen und mehr Informationen - auch für Unternehmen und Gemeinden - unter:
https://www.lfv-bayern.de/angebote/feuerwehrhilfe-ukraine/

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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 19. Juni 2024

Korbeinweisung für die Drehleiter bei der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim

Die Korbeinweisung für die Drehleiter ist nicht zu verwechseln mit der Ausbildung zum Drehleitermaschinisten. Der Drehleitermaschinist fährt nicht nur das Fahrzeug, sondern muss es wirklich vollumfänglich kennen. Er beurteilt mit dem Einheitsführer wie das Drehleiterfahrzeug sinnvoll eingesetzt werden kann, wo die Grenzen liegen und wie reagiert werden muss, wenn einmal etwas Unvorhergesehenes eintritt. Nach dem Eintreffen am Einsatzort ist der Drehleitermaschinist zunächst mit der Abstützung des Fahrzeugs beschäftigt. Er ist während des Einsatzes um das Drehleiterfahrzeug am Boden und am priorisierten Hauptsteuerstand am Drehkranz der Leiter tätig.

Eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann mit einer sogenannten "Korbeinweisung" kann den Drehleitermaschinisten aber umfangreich und zielführend vom Drehleiterkorb an der Leiterspitze unterstützen und auch selbst mit der Korbsteuerung Leiterbewegungen vornehmen. Die Einsatzkraft im Drehleiterkorb muss über die zusätzliche im Korb eingebaute Steuerung die Drehleiterbewegungen des Leiterparks sicher und kollisionsfrei fahren und dabei auch alle Anbaugeräte bedienen können, um ihren Einsatzauftrag auszuführen.

Anbaugeräte am Leiterkorb können eine Schnellangriffshaspel für die Brandbekämpfung vom Korb aus in ein Gebäude, das Wenderohr für eine Wasserabgabe im Außenangriff oder auch eine Krankentragenhalterung sein, mit der ein Patient schonend gerettet werden kann.

Aus diesem Grund wurden am Wochenende um den 15.06.2024 sechs Feuerwehrleute bei der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim zeitnah nach ihrer erfolgreichen Teilnahme am Basismodul während ihrer weiteren laufenden modularen Truppausbildung (MTA) in den Drehleiterkorb der Großostheimer Drehleiter eingewiesen und auf die anfallenden Arbeiten im Korb intensiv praktisch geschult.

Alle sechs Teilnehmenden haben erfolgreich an dieser Fortbildung als ein weiterer Baustein bei ihrer Feuerwehrausbildung teilgenommen. Besonders interessant fanden sie die praktischen Übungen, bei den sie selbst das Gebäudefenster über die Korbsteuerung ansteuerten, Wasser über das Wenderohr am Drehleiterkorb abgaben und dabei über die Korbsteuerung die Position zur Wasserabgabe änderten und den Einsatz mit der Aufnahme einer Krankentrage mit einem Patienten in die Tragenhalterung am Drehleiterkorb.

Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband danken den Ausbilder der Großostheimer Feuerwehr und den sechs Teilnehmern für ihre Bereitschaft zur Weiterbildung.

(Quelle und Bilder: FF Großostheim)
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Die Gemeinde Waldaschaff sucht zum 01.09.2024 für den Bundesfreiwilligendienst bei der Freiwillige Feuerwehr Waldaschaff einen "BUFDI"

240618 Stellenausschreibung BufDi bei der FF Waldaschaff
240618 BUFDI

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Brand in stillgelegtem Papierwerk in Stockstadt a. Main - eine Person verletzt

 
Die Freiwillige Feuerwehr Stockstadt a. Main wurde am Dienstagmorgen, 18.06.2024 um 09:43 Uhr zu einem Brand in das stillgelegte Papierwerk (Vormals Sappi) der Progroup AG in die Obernburger Straße alarmiert. Bei Rückbauarbeiten war es im Keller eines Werksgebäudes im ehemaligen Kraftwerkbereich zu einem Brand gekommen. Bei Verlassen des Gebäudes verletzte sich ein dort beschäftigter Werker leicht und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Alle dort beschäftigten Personen konnten das Gebäude eigenständig verlassen.
 
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte drang dichter Brandrauch aus dem Gebäude. Umgehend ging ein Trupp unter Atemschutz in den Keller zur Brandbekämpfung vor. Der Kleinbrand von Abfällen konnte mit einem C-Rohr schnell gelöscht werden. Größere Probleme verursachte der in dem großen Keller stehende Brandrauch, welcher die Sicht und Orientierung dort erheblich einschränkte. Mehrere Trupps unter Atemschutz mussten zunächst von Innen und Außen Abluftöffnungen schaffen. Mit insgesamt vier Überdrucklüftern gelang es so den Brandrauch ins Freie zu drücken. Nach zweieinhalb Stunden war der Einsatz beendet.
 
Im Einsatz waren die Freiwillige Feuerwehr Stockstadt mit fünf Fahrzeugen und die Freiwillige Feuerwehr Großostheim mit drei Fahrzeugen sowie insgesamt 35 Einsatzkräften. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Krankenwagen vor Ort. Neben der Polizei verschafften sich auch Kreisbrandrat Frank Wissel und Kreisbrandmeister Marco Laske einen Überblick über das Geschehen. Einsatzleiter war Frank Bott, Kommandant der Feuerwehr Stockstadt.
 
Text: Armin Lerch, Pressesprecher der Feuerwehr Stockstadt am Main
Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

DWD Warnlage-Video vom 18.06.2024 12:00 Uhr

LINK zum DWD Warnlage-Video vom 18.06.2024 12:00 Uhr

DWD

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Landkreis Aschaffenburg derzeit nicht von der aktuellen Vorabinformation des DWD vor Unwetter mit schweren Gewittern betroffen (Stand 18.06.10 Uhr)

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Gewitter sind aber damit bei uns auch nicht vollständig auszuschließen.

Bitte verfolgen Sie in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de) und in der WarnWetter-App des DWD.

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Aktionstag der Wasserschutzpolizei am 22.06.24 von 12 bis 17 Uhr im Aschaffenburger Floßhafen

Gerne geben wir die Einladung der Wasserschutzpolizei zu Ihrem Aktionstag am kommenden Samstag, 22. Juni von 12:00 Uhr - 17:00 Uhr im Aschaffenburger Floßhafen weiter. Es gibt ein buntes Programm und die Polizei freut sich auf Euer Kommen!

- Vorstellung des Polizeibootes

- Aktion "Aufgeklart" (sinnvolle Ausrüstung an Bord) durch unsere WSP

- Beratung zu allen für die Sportbootschifffahrt relevanten Themen durch die WSP

- Gravur von Außenbordmotoren (auf dem Wasser)

- Beratung zur Sicherheit an Steganlagen und Sportboothäfen

- Vorstellung verschiedener Einsatzmittel anderer Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, THW, etc.)

- und vieles mehr

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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Informationen zum Umgang mit „Cannabis“ im Feuerwehrdienst

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Mit dem 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft getreten.

Als Kreisfeuerwehrverband wollen wir einige Informationen, Hinweise und Empfehlungen für den Feuerwehrdienst an unsere Feuerwehren weitergeben.

· Die beeinträchtigten Fähigkeiten in einem berauschten Zustand führen zu nicht situationsgerechten, gefährdeten Verhaltensweisen, was die Verletzungs- und Unfallgefahr erhöht und folglich die Verwendung bzw. Einsatzfähigkeit von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst ausschließen. Im berauschten Zustand darf keine Teilnahme am Dienst oder am Einsatz erfolgen, dies betrifft alle Positionen und Funktionen im Feuerwehrdienst.
Wer Feuerwehrdienst leisten will, darf nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen sein, durch den er oder sie sich selbst oder andere gefährden könnte. Zudem darf die Feuerwehr aus Gründen der Sicherheit und der Fürsorge, Feuerwehrleute, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, für diese Arbeit nicht zulassen.

· Dies gilt insbesondere auch für das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art. Das Führen eines Kfz unter der Wirkung von Cannabis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn diese Substanz im Blut nachgewiesen wird (zur Information: der aktuelle Grenzwert liegt lt. regelmäßiger Rechtsprechung bei 1 ng THC/1 ml Blutserum).

· Da die Abbaugeschwindigkeit von Cannabis im menschlichen Körper von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, kann keine allgemein gültige Frist zur Wiederaufnahme des Feuerwehrdienstes nach einem Cannabiskonsum genannt werden. Auf keinen Fall sollte der Feuerwehrdienst vor Ablauf von 24 Stunden nach der Einnahme von Cannabis wieder durchgeführt werden.

· Für den Versicherungsschutz von Feuerwehrangehörigen, die im berauschten Zustand einen Unfall erleiden, ist entscheidend, ob die Wirkung des Rauschmittels ursächlich für den Unfall war oder der Feuerwehrdienst. Sollte der Feuerwehrdienst nicht ursächlich sein, ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Hier wird der Einzelfall durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger genau geprüft.

· Für die Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren gilt, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten ist. Mit diesem strikten Cannabisverbot sind alle Veranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Feuerwehrhaus, auf dem Gelände der Feuerwehr und auch andere Orte außerhalb des Feuerwehrgeländes belegt, z.B. externe Übungsstellen, Ausflüge oder auf den Zeltplätzen bei einem Jugendfeuerwehrzeltlager.
Mit recht sind wir auf unsere gute, langjährige und erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit stolz. Daher raten wir zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unseren Kinder- und Jugendfeuerwehren zu einem generellen und striktem Cannabisverbot in allen Liegenschaften der Feuerwehren und bei allen Feuerwehraktivitäten.
 
· Die Feuerwehrführung hat auch immer die Möglichkeit das Hausrecht auszuüben und entsprechende Regelungen für ein Cannabisverbot für Nicht-Feuerwehrangehörige (z.B. Besucher) in den Liegenschaften der Feuerwehr zu erlassen. Dies gilt z.B. auch für einen „Tag der offenen Tür“, ein Feuerwehrfest u. ä., an denen zwangsläufig auch Externe teilnehmen.

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 18. Juni 2024

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