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Verschiedene freie Lehrgangsplätze

Aktuell haben wir die folgenden Kontingent-Lehrgangsplätze an den Feuerwehrschulen, die frei sind und von allen Feuerwehren unseres Landkreises gebucht werden können:

 

Lehrgangsart: Aufbaulehrgang für Atemschutzgerätewarte

Lehrgangsdauer: 26.02. - 27.02.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Fachteil für Ausbilder für Absturzsicherung

Lehrgangsdauer: 05.03. - 07.03.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Drehleitermaschinist (Waagrecht-Senkrecht-Abstützung)

Lehrgangsdauer: 31.03. - 04.04.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Aufbaulehrgang für Kommandanten mit Gruppenführerqualifikation

Lehrgangsdauer: 14.04. - 15.04.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geschrieben von: KBI Thilo Happ
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Landkreisehrenabend am 14.03.2025 wird auf 18.30 Uhr vorverlegt

Der Landkreisehrenabend am Freitag, 14.03.2025 im Sport- und Kulturpark in Hösbach wird auf 18.30 Uhr vorverlegt.

Hintergrund ist, dass wir in diesem Jahr eine höhere Anzahl an Verbandsehrungen haben und wir wollen uns für jeden zu Ehrenden ausreichend Zeit für eine Würdigung der Verdienste im Feuerwehrwesen nehmen.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Zeitenwende für Feuerwehren und Katastrophenschutz?

Angesichts der aktuellen Brandkatastrophe in Kalifornien fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehr Einsatz vom Bund für den Bevölkerungsschutz.

Der Katastrophenschutz fällt bei Katastrophen in Friedenzeiten im föderalen Deutschland in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Im Bayer. Katastrophenschutzgesetz verpflichtet der Freistaat alle vorhandenen kommunalen und staatlichen Kräfte zur Katastrophenhilfe und stellt sie im Katastrophenfall unter eine einheitliche Führungsstruktur.

Bayern hat im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Katastrophenschutz Bayern 2030“ in den vergangenen Jahren kräftig in die Sachausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der Einsatzorganisationen investiert und im Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 88 Millionen Euro bereitgestellt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht aber auch insbesondere angesichts der ernsten weltpolitischen Sicherheitslage, dass Deutschland mit seinem Katastrophenschutz der Länder besser auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet sein muss. Dafür braucht Deutschland von Seiten des Bundes eine Stärkung der Zivilen Verteidigung und einen umfassenderen, leistungsfähigen Zivilschutz.

Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig.
Als Teil der deutschen Gesamtverteidigung ist der Zivilschutz eine wichtige Aufgabe des Bundes durch nichtmilitärische Maßnahmen

- die Bevölkerung,
- ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe,
- Einrichtungen und Anlagen
- sowie das Kulturgut
vor Kriegseinwirkungen und vor Angriffen von außen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Die seit dem Angriff auf die Ukraine ausgerufene Zeitenwende ist nicht nur bei der Bundeswehr für unsere militärische Verteidigung, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung insgesamt für den Zivil- und Katastrophenschutz notwendig. Dass dies notwendig ist, zeigen auch andere weltweite politische Entwicklungen. So steigt z. B. schon jetzt die Zahl der Attacken auf die kritische Infrastruktur durch eine Vielzahl von hybriden Angriffen aus dem Ausland.

Die Mitwirkung der kommunalen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes der Länder sind ein ganz wichtiger und unverzichtbarer Baustein des Zivilschutzkonzeptes des Bundes. Insbesondere seit Anfang der 1990-er Jahre wurde aber leider vom Bund an einem notwendigen Zivilschutzanteil, als sein Beitrag zum Katastrophenschutz, deutlich gespart.

Die propagierte Zeitenwende macht deutlich mehr Anstrengungen des Bundes auch für den Bevölkerungsschutz notwendig. Das gilt insbesondere sowohl bei der Verstärkung und Ergänzung für die Feuerwehren und für den Katastrophenschutz mit für den Zivilschutz notwendigen zusätzlichen Fahrzeugen und Spezialausrüstungen als auch für einen ergänzenden Zivilschutzanteil bei der Ausbildung der Helfer.

Des Weiteren gilt es auch den Selbstschutz der Bevölkerung wieder zu stärken. So appelliert insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Menschen in Deutschland, sich auf mögliche Notlagen vorzubereiten. Notlagen, z. B. durch den Ausfall essentieller Infrastruktur, müssen nicht eintreten, sie sind aber jederzeit möglich und dafür muss die Bevölkerung vorbereitet sein.

Fazit: Deutschland muss nicht nur militärisch verteidigungsfähig sein, sondern auch im Zivil- und Katastrophenschutz brauchen wir für einen starken Bevölkerungsschutz leistungsfähige Strukturen für die Bewältigung der zunehmenden, durch extreme Wetterereignisse hervorgerufenen Katastrophen und für die besonderen Gefahren- und Einsatzlagen in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall.

Begriffsdefinitionen:

Katastrophenschutz – der Katastrophenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Daher haben sämtliche Bundesländer eigene Gesetze zur Regelung des Katastrophenschutzes getroffen. Die Katastrophenschutzbehörden haben in Friedenszeiten auf regionaler Ebene die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie rufen den Katastrophenfall aus und können eigene Kräfte, wie die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, die Landespolizei sowie Dritte zur Katastrophenhilfe heranziehen. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern und Kräfte des Bundes, z.B. das THW, die Bundespolizei und die Bundeswehr, leisten auf Anforderung dem hilfesuchendem Bundesland Amtshilfe.

Zivilschutz – abgegrenzt vom Katastrophenschutz wird der Schutz der Bevölkerung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall in Deutschland als Zivilschutz bezeichnet. Für den Zivilschutz ist der Bund zuständig. Der Bund verstärkt und ergänzt die Kräfte des friedensmäßigen Katastrophenschutzes der Kommunen und der Bundesländer in so weit, dass sie durch Ausrüstungen des Bundes auch für die besonderen Gefahren und Einsatzlagen in einem in Verteidigungsfall für den Schutz der Bevölkerung einsatzfähig sind.

Bevölkerungsschutz – ist der Oberbegriff für den friedensmäßigen Katstrophenschutz der Kommunen und der Bundesländer und für den Zivilschutz in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall des Bundes.

Download:
Bayer. Katastrophenschutzgesetz - BayKSG: BayKatSchutzG.pdf 
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG des Bundes: ZSKG_Bund.pdf

Die bei den Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg vorhandenen bundeseigenen Zivilschutzfahrzeuge zur Verstärkung und Ergänzung der kommunalen Feuerwehren:

LF Kats
Löschgruppenfahrzeug LF-KatS, Baujahr 2012, FF Daxberg

SONY DSC Bild Zelt Deko P
Gerätewagen Dekontamination Personal, Baujahr 2000 mit der Dekontaminationsstelle, FF Großostheim

Erkunder 
ABC-Erkundungskraftwagen, Baujahr 2000, FF Stockstadt

(Quelle u. a. Bayer. Innenministerium, Bilder FFen Daxberg, Großostheim und Stockstadt)
 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Januar 2025

Einladung zu zwei Seminaren "Digitalfunk / Information und Kommunikation" im Feuerwehrhaus Mainaschaff in 2025

Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Seminar_Digitalfunk_2025.pdf 

Einladungsschreiben Seminar Digitalfunk 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Seminar Digitalfunk 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Januar 2025

Einladung der Freiw. Feuerwehr Michelbach zum Kesselfleischessen am 01.02.2025 ab 12 Uhr im Feuerwehrhaus

Schlachtfest Michelbach 1
Schlachtfest Michelbach 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 15. Januar 2025

Einladung zu einem Ausbildungslehrgang für Feuerwehr-Sanitäter in Frühjahr 2025

Download des Einladungsschreibens: Lehrgang_Feuerwehr-Sanitäter_Frühjahr_2025.pdf

Der Lehrgang kann auf der Lehrgangsverwaltung auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes ab 24.01.2025 ab 18.00 Uhr gebucht werden.

Lehrgang Feuerwehr Sanitäter Frühjahr 2025 Seite 1
Lehrgang Feuerwehr Sanitäter Frühjahr 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 15. Januar 2025

DFV - Trauer um Todesopfer bei den Bränden in Los Angeles

„Diese Feuer in Los Angeles überschreiten in ihrem Ausmaß alles, was wir uns in Deutschland vorstellen können. Unsere Gedanken sind bei den Einsatzkräften in Kalifornien, die unfassbar große Leistungen erbringen, um Menschenleben zu retten und die riesigen Brände zu bekämpfen“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident und ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), angesichts der weiterhin andauernden Ereignisse in der USA. „Wir trauern gemeinsam um die bislang mehr als 20 Menschen, die ihr Leben durch die Brände verloren haben. Unzählige Opfer stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Die gigantischen wirtschaftlichen Schäden machen uns fassungslos“, so Schreck.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Waldbrand im DFV, Dr. Ulrich Cimolino, weist darauf hin, dass Feuer in diesem Ausmaß und in dieser Dynamik in Deutschland aktuell sowie absehbar nicht möglich seien, da weder die Trockenheit und die Art der Vegetation vorhanden seien noch diese Stürme mit windgetriebenen Feuern vorkämen.

Cimolino stellte allerdings für Deutschland sechs Standpunkte auf:

  1. Längere Trockenheit lässt die Waldbrandgefährdung rapide steigen.
  2. Die Pflege und die Art der Vegetation beeinflusst die Risiken der Brandentstehung und noch mehr der Brandausbreitung massiv.
  3. Brennbare Vegetation rund um Gebäude oder Infrastruktur (insbesondere auch Windenergie-/Photovoltaikanlagen) kann im Brandfall schnell zu großen Schäden bzw. zum Totalverlust führen.
  4. Starker Wind kann das Feuer schnell verbreiten, wodurch auch problemlos größere Entfernungen übersprungen werden können – so etwa 2022 in der Sächsischen Schweiz bis zu fünf Kilometer.
  5. Beim Zusammentreffen von mehreren negativen Faktoren ist der Feuerwehr eine direkte Brandbekämpfung über Tage nicht möglich, sondern es kann allenfalls verteidigt werden.
  6. Die Bekämpfung von Vegetationsbränden erfordert sowohl eine besondere Taktik und Ausrüstung sowie geeignete Schutzkleidung als auch die Ausbildung daran beziehungsweise damit.

Der Deutsche Feuerwehrverband stellt im Rahmen seiner Facharbeit für die mehr als 1,4 Millionen Feuerwehrangehörige in Deutschland seit vielen Jahren Empfehlungen für die Einsatzkräfte zum Thema Vegetationsbrand bereit. Diese unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/ak/ak-waldbrand/ herunterladbaren Dokumente befassen sich unter anderem mit Sicherheit und Taktik im Vegetationsbrandeinsatz sowie dem Einsatz von Luftfahrzeugen.

DFV: Schnellen Einsatz der Feuerwehren bei Waldbränden in Deutschland sichern

Vizepräsident Hermann Schreck stellt die Bedeutung der in Deutschland in jeder Gemeinde verfügbaren Feuerwehren heraus: „Knapp 94 Prozent der Einsatzkräfte kommen dabei aus dem Ehrenamt! Sie sind damit sehr schnell an jedem Einsatzort, sind ortskundig und können Brände sehr oft erfolgreich bereits in einem frühen Stadium bekämpfen – und damit verhindern, dass größere Feuer entstehen.“

Zur Erhaltung und Verbesserung dieser Fähigkeiten der deutschen Feuerwehren auch in der Zukunft sind nach Auffassung des Vorsitzenden des Arbeitskreises Waldbrand des Deutschen Feuerwehrverbandes Dr. Ulrich Cimolino folgende Punkte nötig:

  1. Das System der flächendeckenden Verfügbarkeit in der Regel ehrenamtlicher Einsatzkräfte zu erhalten und zu fördern
  2. Grundlagenschulungen für jede Einsatzkraft in den Besonderheiten der Vegetationsbrandbekämpfung anzubieten
  3. Die richtige Ausstattung von der Persönlichen Schutzausrüstung bis zu Löschfahrzeugen für die Vegetationsbrandbekämpfung oder leistungsfähigen Wasserfördersystemen und Wassertransportsystemen vorzuhalten und gegebenenfalls auch organisationsübergreifend einzusetzen
  4. Spezialisten für Sonderaufgaben in ausreichender Anzahl auszubilden und verteilt vorzuhalten
  5. Die Möglichkeiten in Fähigkeiten zu bündeln und damit auch überregional einfacher einsetzbar zu machen
  6. Das Führungssystem für dynamische Großschadenslagen besser auszustatten und auszubilden
  7. Den organisationsübergreifenden Einsatz von Spezialgerät (zum Beispiel Luftfahrzeugen) zu vereinfachen und vor allem finanziell nicht zu Lasten der betroffenen Gemeinden gehen zu lassen
  8. Den internationalen Austausch auf allen Ebenen noch weiter zu fördern und voneinander schneller zu lernen

Schreck mahnte abschließend, die seit langem vernachlässigten Aufgaben des Selbstschutzes in der Gefahrenabwehr wieder ernster zu nehmen. Der Bevölkerung beziehungsweise den Forstbetrieben und Waldeigentümern müssten die Grundlagen der Vermeidung von Brandrisiken besser vermittelt werden. Dazu gehörten die Vermeidung von Brandgefahren im Freien, die Reduzierung von Brandlasten rund um Gebäude und Infrastruktur sowie die Bedeutung von ausreichend befahrbaren Wegen und Möglichkeiten der Wasserentnahme für die Feuerwehr.

DFV

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 14. Januar 2025

Einladung zu zwei Seminaren für Fahrer von Einsatzfahrzeugen zum Thema Sonderrechte in Heinrichsthal im Jahr 2025

Download des Einladungsschreibens:
Einladungsschreiben_Seminar_Fahrerschulung_Sonderrechte_im_Fokus_2025.pdf

Einladungsschreiben Seminar Fahrerschulung Sonderrechte im Fokus 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Seminar Fahrerschulung Sonderrechte im Fokus 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 14. Januar 2025

Unfallbericht zum tödlichen Unfall von zwei Feuerwehreinsatzkräften in Sankt Augustin

Unfallbericht Sankt Augustin

Am 18. Juni 2023 sind beim Großbrand in einem Motorradladen in Sankt Augustin-Niederpleis zwei Einsatzkräfte tödlich verunglückt. Bereits am Tag danach hat die Unfallkasse NRW mit ihren Untersuchungen zum Unfallhergang begonnen. 

Hier können Sie den Bericht herunterladen: 

Unfallbericht Sankt Augustin

(Quelle Unfallkasse NRW)
Seite 1 aus UK NRW Bericht Sankt Augustin

 

 
Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 14. Januar 2025

Aktualisierter Wetterhinweis des DWD zur möglichen Wettergefahr GLATTEIS vom 14.01.2025

Im Nachgang zu unserer Wettermeldung von gestern, dem 13.01.2025 veröffentlichen wir heute, am 14.01.2025 den aktualisierten Hinweis des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auf die immer noch bestehende Wettergefahr GLATTEIS zur allgemeinen Information.

Bitte verfolgen Sie weiter aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de) und in der WarnWetter-App des DWD.

VBZ 2025 01 14 Glatteis

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 14. Januar 2025

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