Der Rückstau aus dem öffentlichen Abwasserkanal ins eigene Abwasserrohrnetz im Haus ist eine der häufigsten Schadensursachen bei Starkregenereignissen und liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers!
Niederschlag führt immer zu einem Anstieg des Wasserspiegels im Kanal. Das öffentliche Kanalnetz ist auf mittlere Regenereignisse ausgelegt, wie sie statistisch alle drei bis fünf Jahre einmal vorkommen können. Würde das Kanalnetz auf die Abdeckung sämtlicher Starkregenereignisse ausgelegt werden, müssten die Rohrleitungen deutlich größer ausgelegt werden. Dies hätte wesentliche höhere Abwasserbeseitigungskosten zur Folge und diese überdimensionierten Rohre würden auch im Regelbetrieb nicht ausreichend gespült werden.
Bei starken Regenereignissen kann es kurzfristig zu einer Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes kommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Abwasserrohre in kurzer Zeit bis zur Straßenoberkante – der sogenannten Rückstauebene – füllen und damit auch die privaten Entwässerungen erreichen. Das Wasser verteilt sich dann in allen Rohren und Räumen, die es ungehindert erreichen kann. Dabei werden insbesondere Kellerräume mit ungesicherten Abflüssen überschwemmt.
Kommt es nun zu einem mittleren oder starken Regenereignis, schützen Hebeanlagen oder Rückstausicherungen bzw. -klappen vor Überschwemmungen im Haus. Im Regelfall sind Bürger*innen verpflichtet, sich selbst gegen einen solchen Rückstau ins eigene Abwassersystem abzusichern. Die Umsetzung einer Rückstausicherung erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 12056. Bestehende Rückstausicherungen sind regelmäßig zu warten.
Mangelnde Vorsorge am eigenen Haus kann teuer werden.
Fachleute empfehlen, dass Sie bei Bedarf Ihre Hausentwässerungsanlagen, insbesondere unterhalb der Rückstauebene, auf die technischen und rechtlichen Vorgaben prüfen lassen und falls erforderlich nachrüsten. Lassen Sie sich dazu von Fachleuten (z.B. Sanitärinstallateuren) beraten und sorgen Sie für die regelmäßige Wartung Ihrer Rückstausicherung, um ihre Funktion sicherzustellen.
Auch kann durch länger anhaltende Regenfälle, insbesondere in Gebieten mit von Natur aus schon hohem Grundwasserstand, das Grundwasser so weit ansteigen, dass durch nicht dichte Stellen im Boden und in den Außenmauern des Kellers von außen das drückende Grundwasser in das Gebäude eindringt. Lassen Sie sich bei Bedarf in gefährdeten Gebieten auch hier fachlich zur Dichtigkeit ihres Kellerbodens und der Kelleraußenwände beraten.
(Bilder von Wasserschäden in Kellern: Archiv KFV AB)

Der Klimawandel begünstigt Naturkatastrophen und Extremwetterlagen, deren Folgen immer häufiger auch Kultureinrichtungen unmittelbar betreffen. Das Hochwasser 2024 beweist erneut, dass eine Bewältigung derartiger Schadensereignisse allein auf lokaler Ebene meist nicht mehr möglich ist. Immer bedeutsamer wird daher eine überregional vernetzte Infrastruktur für den Kulturgutschutz mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung.
Um in Bayern auf Großschadensereignisse besser vorbereitet zu sein, schließen sich führende Kultureinrichtungen zum Notfallverbund Bayern zusammen. Erstunterzeichner der Vereinbarung sind die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, die Bayerische Staatsbibliothek, die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Bayerische Nationalmuseum, Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising, das Archiv des Erzbistums Bamberg, die Archäologische Staatssammlung und das Bundesarchiv für seine Einrichtung Lastenausgleichsarchiv Bayreuth. Unterstützt wird der Notfallverbund vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., den bayerischen Feuerwehren sowie dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Der Notfallverbund Bayern ergänzt die bestehenden regionalen Notfallverbünde um eine überregionale Ebene. Bisher gibt es in Bayern aktive Notfallverbünde bereits an den Standorten aller Staatsarchive, also in Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Landshut, München, Nürn-berg und Würzburg. Weitere lokale Verbünde sind in Gründung. Kunstminister Markus Blume betont anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung: „Prävention, Schutz und Vernetzung gelingt am besten gemeinsam: Mit der Einrichtung des Notfallverbundes Bayern schließen sich Kultureinrichtungen aus dem ganzen Freistaat zum schnellen und umfangreichen Schutz unserer Kulturschätze zusammen. Herzstück des Verbundes ist zunächst die Bereitstellung und Koordination eines speziellen Notfallcontainers für den Kulturgutschutz. Im Notfall beraten und begleiten fachkundige Expertinnen und Experten des Verbundes die Feuerwehr beim Einsatz des Containers. So wird Hand in Hand mit den Einsatzkräften ein schneller, sicherer und passgenauer Schutz unserer Kulturschätze garantiert.“
Die im Notfallverbund Bayern zusammengeschlossenen Institutionen bündeln im Falle eines Großschadensereignisses ihre personellen, fachlichen und technischen Ressourcen, um unersetzliches Kulturgut vor Verlust und Zerstörung zu bewahren. Über den Erfolg einer Erstversorgung entscheiden die ersten 48 Stunden, nach dieser Zeit setzt erfahrungsgemäß bei nassen Objekten Schimmelbildung ein. Auch danach ist eine Bergung noch möglich, aber je zügiger richtig gehandelt wird, desto besser.
Ziele des Notfallverbundes Bayern sind die Beschaffung und die Bereitstellung erforderlicher Großgeräte sowie ein regelmäßiger Übungsbetrieb. Im Schadensfall helfen Mitglieder des Verbundes bei der Bergung und Erstversorgung, die anschließende Weiterbearbeitung ist nicht Aufgabe des Notfallverbundes. Für den Notfallverbund Bayern sollten möglichst große Einrichtungen gewonnen werden, die selbst eigene Werkstätten betreiben bzw. regelmäßig eigene Großprojekte im Bereich der Bestandserhaltung betreuen. Die Einrichtungen verfügen so über die nötige Fachkompetenz, um im Einsatzfall auch weitere Einsatzkräfte im fachgerechten Umgang mit zu bergendem oder bereits havariertem Kulturgut anzuleiten. Ebenfalls zentral war eine breite Kompetenzverteilung. Neben Archiven und Bibliotheken sind große Museen und mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ein wichtiger kompetenter Repräsentant kleinerer Museen vertreten. Ob Urkunde, Buch, Gemälde oder Skulptur, für jede Art von Kulturgut sind Spezialisten mit an Bord.
Über die „Aufbauhilfe 2021“ unterstützt der Bund die 2021 von Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen beim Wiederaufbau und die dort beheimateten Kultureinrichtungen bei der Bewältigung entstandener Schäden. Aus den dafür bereitgestellten Mitteln werden insgesamt zehn Notfallcontainer mit Ausrüstung und Materialien für den Kulturgutschutz beschafft und für den bundesweiten Einsatz bereitgehalten. Übergeordnetes Ziel der insgesamt 10 über das Bundesgebiet zu verteilenden Container ist die Schaffung einer vernetzten Notfallinfrastruktur Kulturgutschutz, die auch zusammengezogen werden kann.
Für Bayern läuft derzeit die Fertigung eines Spezialcontainers nach dem Vorbild des bereits im Einsatz bewährten Abrollbehälters des Notfallverbundes Köln. Ab voraussichtlich Mitte 2025 steht dieser Abrollcontainer Kulturgutschutz an einem logistisch gut erreichbaren Standort im Raum München für den überregionalen Abruf über den Notfallverbund Bayern bereit. Die Alarmierung erfolgt über die Leitstellen der Feuerwehr, die finale Entscheidung, ob ein Anlass für eine Anforderung des Containers vorliegt, trifft der Notfallverbund Bayern. Über den Notfallverbund wird auch die Mannschaft des Containers – abgestimmt auf das jeweils betroffene Kulturgut – alarmiert.
Abrollbehälter Kulturgutschutz des Notfallverbundes Köln; Foto: Stadtarchiv Köln










