In der Zeit vom 21.-23. August fand an der BABZ ein erster Workshop zur Novellierung der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ unter Vorsitz der Feuerwehrakademie der Feuerwehr Hamburg statt, die den Novellierungsprozess zentral steuert.

Beteiligt am Workshop waren neben Sicherheitspartnern im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz mandatierte Vertreterinnen und Vertreter der Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Bundesanstalt THW sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft.

Ziel des Überarbeitungsprozesses ist es, dass zukünftig alle Beteiligten im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz noch besser in einer einheitlichen Führungsstruktur zusammenarbeiten können. Vor diesem Hintergrund soll auch geprüft werden, ob der Geltungsbereich der Vorschrift zukünftig auch auf eine organisationsübergreifend anwendbare Dienstvorschrift 100 formal erweitert werden kann.

Im Laufe des Workshops wurden verschiedene Panels zu den Novellierungsbedarfen aus Sicht der Stakeholder des Bevölkerungsschutzes durchgeführt. Anschließend wurden die Arbeitsergebnisse zusammengeführt, um Arbeitspakete für die weiteren Bearbeitungsphasen definieren zu können.

Zum Hintergrund:
Die Novellierung der FwDV 100 erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz, die den Auftrag zur Überarbeitung an die Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften erteilte.

BABZ

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