Eine Einschätzung, wie kräftig die möglichen Gewitter ausfallen werden und wann sie in welchen Gebieten ankommen, liefert die nachfolgende Grafik des Deutschen Wetterdienstes.
Wie so oft gilt aber, dass es nicht jeden treffen wird und die Unwetter auch nur sehr lokal auftreten. Dieser Hinweis stellt noch keine Warnung vor Unwetters dar.
Bitte verfolgen Sie heute aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und in der WarnWetter-App des DWD.
Die Brandschutzerziehung ist im Lehrplan der Grundschule in Bayern fest verankert.
Die schulische Brandschutzerziehung dient zur Aufklärung der Kinder über die möglichen Gefahren von Feuer und einer frühen Einprägung von grundlegenden Verhaltensweisen im Falle eines Brandes.
Dabei sind primär folgende Lernziele, angepasst auf das Alter der Grundschulkinder, zu erreichen:
- Erkennen des Feuers als Freund
- Erkennen der Gefahren des Feuers
- Erlernen der Fähigkeit sich bei einem Brand richtig zu verhalten
- Kennen und richtiges Nutzen der Alarmierung über den Notruf 112
- Kennen der Feuerwehr und ihrer Ausrüstung
Für die Umsetzung des Lehrplans sind originär die Grundschulen mit ihren Lehrkräften selbst zuständig. Die örtlich zuständigen Feuerwehren unterstützen aber gerne ihre Grundschule bei der Brandschutzerziehung. So können z.B. ein Besuch der Feuerwehr in der Schule oder auch ein kleiner Ausflug der ganzen Klasse zur Feuerwehr die schulische Brandschutzerziehung ergänzen und bereichern. Bei vielen Feuerwehren stehen für diese Unterstützung der Grundschulen speziell für die Brandschutzerziehung fortgebildete Feuerwehrleute zur Verfügung, die bei diesen Kontakten für einen altersgerechten Umgang mit den Kindern geschult sind.
So haben beispielhaft für viele andere ähnliche Unterstützungen bei der Brandschutzerziehung durch unsere Feuerwehren im Landkreis in den letzten Wochen, in dem sich dem Ende zu neigenden Schuljahr, drei dritte Klassen der Karlsteiner Grundschule das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Karlstein besucht.
Insgesamt konnten 58 Kinder an vier Stationen im Feuerwehrhaus einiges Interessante über die Freiwillige Feuerwehr erfahren.
Neben einer Station in der Atemschutzwerkstatt, konnte ebenfalls praktisch der Umgang mit einem Strahlrohr getestet werden. Ein großes Highlight war natürlich auch die Vorstellung der Drehleiter.
Die Karlsteiner Feuerwehr bedankt sich bei ihrer Grundschule für die gute Zusammenarbeit und hofft, dass die Kinder eine schöne Zeit bei der Feuerwehr hatten und ihre Brandschutzerziehung mit ihrem Besuch bei der Feuerwehr erfolgreich abgerundet werden konnte.
(Quelle und Bilder FF Karlstein)
Herunterladen: Unfallverhuetung-bei-Kindern-und-Jugendlichen-in-der-Feuerwehr.pdf
Von den drei gesetzlichen Unfallversicherer für die Feuerwehren der Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde die Broschüre für die Sicherheit im Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst herausgegeben, die als Anlage zur weiteren Verwendung beiliegt.
Inhaltlich sind die meisten Aussagen in der Broschüre, die sich ja überwiegend aus den bundesweit geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch auf Bayern zu übertragen.
Zu Unsicherheiten bei den landesrechtlichen Abweichungen können unsere Feuerwehren den Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) als unseren gesetzlichen Unfallversicherer unter
Für uns gelten natürlich abweichend von einigen in der Broschüre aufgeführten anderer landesrechtlichen Vorgaben unsere nachfolgenden Vorgaben aus dem bayerischen Feuerwehrecht:
Art. 7 BayFwG Kinder- und Jugendfeuerwehr
(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.
(2) 1Minderjährige können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. 2Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 3Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden. 4Zum Jugendwart kann nur ein geeigneter volljähriger Feuerwehrdienstleistender bestellt werden.
Vollzugsbekanntmachung zu Art. 7 BayFwG Kinder- und Jugendfeuerwehr
1Die Jugendarbeit, die letztlich der Nachwuchsgewinnung und damit dem Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehren dient, ist besonders zu unterstützen. 2Deshalb sieht Art. 7 BayFwG die Bildung von Kindergruppen und die Möglichkeit des Anwärterdiensts bei den Freiwilligen Feuerwehren vor. 3In welchem Umfang und ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in eine Feuerwehr aufgenommen werden, wird nach den örtlichen Gegebenheiten (Zahl der Feuerwehrdienstleistenden, vorhandene Betreuer, geeignete Räumlichkeiten) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Altersgrenze entschieden. 4Es wird empfohlen, die von Feuerwehranwärtern gebildeten Jugendgruppen nach einer Jugendordnung zu organisieren. 5Die Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. stellt hierfür auf ihrer Internetseite ein Muster zur Verfügung. 6Kinder in Kindergruppen der Feuerwehr müssen in geeigneter, ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand entsprechender Form betreut und beaufsichtigt werden. 7Die Betreuer müssen über die hierfür erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfügen. 8Der Übergang von der Kinderabteilung in die Feuerwehranwartschaft in der Jugendgruppe vollzieht sich nicht automatisch bei Vollendung des zwölften Lebensjahres kraft Gesetzes. 9Es ist ein ausdrücklicher Antrag auf Aufnahme in die Jugendfeuerwehr mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 10Daneben können potentielle Nachwuchskräfte für die Feuerwehren auch über Kinder- und Jugendgruppen und Aktivitäten des Feuerwehrvereins gewonnen werden. 11Anders als Feuerwehranwärter und Mitglieder in Kindergruppen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr stehen Mitglieder von Kinder- und Jugendgruppen des Feuerwehrvereins nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 12Der Feuerwehrverein kann jedoch für sie eine private Unfall-Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.
Am Freitag, den 26.07.2024 sind ab 18.00 Uhr alle, die zum erfolgreichen Einsatz unseres Hilfeleistungskontigent Hochwasser/Pumpen in irgendeiner Weise beigetragen haben, in den Hof der Feuerwache in Aschaffenburg zu einem Helferfest eingeladen.
Essen und Getränke gibt es als kleines Dankeschön hier selbstverständlich kostenlos.
Es ist keine Anmeldung erforderlich – einfach alle kommen und nach getaner, erfolgreicher Arbeit gemeinsam einen schönen Abend in kameradschaftlicher Runde verbringen.
Der Kreisbrandrat hat nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen.
Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz nimmt der Kreisbrandrat im Rahmen seiner beratenden und unterstützenden Funktion als Vertreter der Feuerwehren auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahr. Die Brandschutzdienststelle im Bereich des Feuerwehrwesens vertritt insoweit die Belange des abwehrenden Brandschutzes, insbesondere mit Stellungnahmen zu den Bereichen
- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne).
Der Kreisbrandrat muss seine Aufgaben für den Bereich der Brandschutzdienststelle nicht alle zwingend persönlich wahrnehmen. Er kann hierzu zu seiner Unterstützung Mitglieder der Kreisbrandinspektion heranziehen oder auch Unterstützung durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiters des Landratsamtes erhalten.
Die Grundlage für die Arbeit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Brandschutzdienststelle im Feuerwehrwesen leitet sich aus den Aufgabenzuweisungen an den Kreisbrandrat im Feuerwehrrecht ab.
Nachdem der bisherige Mitarbeiter Herr BI Michael Bauecker das Landratsamt leider verlassen hat, besetzt Frau Nathalie Germann seit dem 01.07.2024 in unserem Landratsamt die Stelle für eine qualifizierte Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle neu.
Beruflicher Werdegang:
- 2008 Abitur
- 2008 bis 2010 Gesellenbrief im Schreinerhandwerk
- 2010 bis 2017 Architekturstudium mit Abschluss Bachelor und Master
- Von 2017 bis 2024 Angestellte im Architekturbüro schneider+schumacher in Frankfurt im Bereich Bau- und Projektmanagement
- Seit 2021 eingetragene Architektin in der Architektenkammer Hessen (AKH)
- Seit 01.07.2024 Sachbearbeiterin in der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Aschaffenburg
Werdegang im Feuerwehrwesen:
- Im Mai 1999 Beginn der Feuerwehrlaufbahn in der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2006 Mitglied in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Von 2018 bis 2023 stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2023 Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach mit zurzeit 44 Einsatzkräften
- Seit Sommer 2021 Kreisausbilderin Atemschutz im Odenwaldkreis
- Seit 2024 Hauptbrandmeisterin (nach der hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV)
Frau Germann wird insbesondere bei der Erstellung von Stellungnahmen der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren und zur Bauleitplanung tätig und unterstützt bei der Aufschaltung und beim Betrieb von Brandmeldeanlagen und der Erstellung und Pflege der Feuerwehrpläne.
Die Kreisbrandinspektion, der Kreisfeuerwehrverband und die Feuerwehren im Landkreis freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Nathalie Germann und wünschen ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit.
Frau Germann hat folgende Erreichbarkeiten:
Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich 53.2 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Brandschutzdienststelle
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel. 06021 / 394 – 7336
Mobil: 0160 / 962 923 07
Von Mai bis Juli fand zum dritten Mal in Mömbris ein Lehrgang für Maschinisten für Löschfahrzeuge und Tragkraftspritzen für die Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg statt.
Insgesamt 24 Teilnehmer haben am 20.07.2024 den Lehrgang erfolgreich mit einer Prüfung beendet und sind nun berechtigt, die Löschfahrzeuge der Feuerwehr mit ihrem bereits vorher vorhandenen Führerschein nicht nur zu fahren, sondern auch die verbauten Pumpen und mitgeführten Aggregate und Tragkraftspritzen entsprechend fachgerecht zu bedienen.
Unter der Leitung von Wolfgang Koch, Ralf Stadtmüller und Marco Grünewald von der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris wurde den Teilnehmern in insgesamt 40 Unterrichtsstunden das erforderliche Wissen vermittelt, das zum Bedienen der eingebauten Pumpen von Löschfahrzeugen, der mitgeführten Tragkraftspritzen und weiterer Aggregate erforderlich ist, um im Einsatz erfolgreich zu sein.
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband gratulieren allen Teilnehmern aus den Feuerwehren Alzenau, Daxberg, Dörnsteinbach, Goldbach, Haibach, Hösbach, Kälberau, Kleinostheim, Königshofen, Krombach, Mespelbrunn-Hessenthal, Mömbris, Mömbris-Hutzelgrund, Sailauf, Schöllkrippen und Wiesen ganz herzlich zum bestandenen Lehrgang.
Einen großen Dank an die Teilnehmer für ihr besonderes Engagement und ein ganz herzliches Danke an alle Ausbilder und die vielen Helfer im Hintergrund von der Mömbriser Feuerwehr, die den Lehrgang in ihrem Feuerwehrhaus organisierten und so erfolgreich durchführten.
(Quelle und Bilder FF Mömbris)
Kinderfeuerwehr Mömbris-Hutzelgrund
Am Sonntag, den 21.07.24 haben nach anfänglichen Wetterschwierigkeiten zwölf Kinder der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund erfolgreich ihre Prüfungen zur Kinderflamme Bayern in den verschiedenen altersgerechten Stufen abgelegt.
Sieben Kinder durften ihr Können in Stufe 1, drei Kinder in der Stufe 2 und zwei Kinder in der Stufe 3 unter Beweis stellen. Die Kinderflamme Bayern wurde von insgesamt zwölf Prüfern, die alle aktiv in der Feuerwehr im Hutzelgrund sind, abgenommen.
Unterstützt wurden die Kinder nicht nur von ihren Betreuern und Eltern, sondern auch vom 1. Bürgermeister Felix Wissel, dem Kommandanten Franz Rauscher und seinem Stellvertreter Helmut Stenger, dem KFV Fachreferat Kinderfeuerwehr, vertreten durch Markus Stark, Tanja Knoth und Leonie Hock, und dem KBM Markus Rohmann.
Alle Jungen und Mädchen haben voller Stolz ihre Urkunden und das entsprechende Abzeichen entgegengenommen. Die zwei Kinder der Stufe 3 haben außerdem von Kommandant Franz Rauscher und seinem Stellvertreter Helmut Stenger ihre Jugendkleidung ausgehändigt bekommen, da sie von der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr wechseln.
(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)
Kinderfeuerwehr Waldaschaff
Bereits am Samstag, den 22.06.2024 haben 25 Mädchen und Jungen der Kinderfeuerwehr in Waldaschaff die Abnahme ihrer Prüfungen für die Kinderflamme Bayern absolviert.
Alle Kinder meisterten die an sie in den verschiedenen Prüfungsstufen gestellten Aufgaben mit Bravour.
Insgesamt legten in Waldaschaff vierzehn Kinder die Kinderflamme in der Stufe 1, acht Kinder die Kinderflamme in der Stufe 2 und drei Kinder die Kinderflamme der Stufe 3 ab.
(Quelle und Bilder FF Waldaschaff)
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband, insbesondere mit seinem Fachreferat Kinderfeuerwehr, gratulieren den Kindern der Kinderfeuerwehren im Hutzelgrund und in Waldaschaff zu ihren bestandenen Prüfungen. Großer Dank auch an die Betreuerinnen und Betreuer der beiden Kinderfeuerwehren und an die Prüfer und Helfer bei den Abnahmen zur Kinderflamme.
Die Freiwillige Feuerwehr Mainaschaff nutzte die hochsommerlichen Temperaturen am Donnerstag, den 18.07.2024 für eine Bootsausbildung mit ihrem Mehrzweckboot (MZB) und dem Flachwasserschubboot (RTB 1) auf dem Main.
Von den Bootsführern wurden die verschiedenste Fahrmanöver geübt und die Übung „Mann über Bord“ war bei diesen Temperaturen mit einer willkommenen Abkühlung verbunden.
(Quelle und Bilder FF Mainaschaff)
Am Mittwoch, 16. Oktober 2024, von 18.00 bis 19.00 Uhr informiert Brandoberingenieur Jochen Fries (Evonik Operations GmbH, Werkfeuerwehr Chemiepark Marl) in der kostenfreien DFV-Onlinefortbildung „DFV direkt“ über das Thema „TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen: Kooperation zwischen öffentlicher Gefahrenabwehr und TUIS“.
Jetzt informieren & anmelden unter TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen - Online - Anmeldung (eventmanager-online.com)