Download der Einladung: Einladung_Weinhold_Einweihung_Service-Center_2025.pdf
Updates für die beiden DFV-Publikationen zu Schaummittel und elektronischem Beförderungspapier
Die Facharbeit der Feuerwehren in Deutschland ist wie die alltägliche Arbeit der Kräfte vor Ort einem steten Wandel unterworfen. So, wie sich die Rahmenbedingungen bei Einsätzen ändern, sind auch die fachlichen Empfehlungen anzupassen. Der Fachausschuss Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren hat daher nun zwei Aktualisierungen vorgelegt. Aus dem gemeinsamen Gremium des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF bund) gibt es zum einen die Überarbeitung der Fachempfehlung „Sach- und umweltgerechter Einsatz von Schaummitteln“ aus 2023. Autor der Fortschreibung ist Eike Peltzer. Zum anderen wurde die „Information zum elektronischen Beförderungspapier“ aus 2021 durch Klaus Ehrmann fortgeschrieben.
„Mit dem Update der Publikationen gehen die Autoren auf wichtige Änderungen ein – so wurde etwa das Datum der letzten Frist für die Verwendung von fluorhaltigen Schaummitteln für öffentliche Feuerwehren zum 10. April 2026 gesetzt“, berichtet Dr. Frank Kämmer, zuständiger DFV-Vizepräsident. Die Fachempfehlung gibt daher umfangreiche Hinweise zur Umstellung auf fluorfreie Schaummittel.
„Die Information zum elektronischen Beförderungspapier befasst sich umfassend mit den neuen Prozessen, über die autorisierte Stellen wie etwa Leitstellen der Feuerwehren oder neuerdings auch ein vor Ort anwesender, vorab registrierter Einsatzleitwagen die Transportdaten von verunfallten Gefahrgutfahrzeugen erhalten können“, führt Kämmer aus. Das Transportdokument bietet der Feuerwehr wichtige Informationen zusätzlich zur Fahrzeugkennzeichnung mit Stoff- und Gefahrennummer.
Die aktualisierten Publikationen stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:
Fachempfehlung: Sach- und umweltgerechter Umgang von Schaummitteln
https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2025/02/DFV-AGBF-FE_Einsatz_Schaummittel_01.25.pdf
Fachempfehlung: Aktuelle Änderungen im Gefahrgutrecht
https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2025/02/DFV-AGBF-Info_elektr-Befoerderungspapier_01.25.pdf
Der Feuerwehrverein in Ringheim trauert um Werner Löffler, dem früheren langjährigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ringheim, der am 10.01.2025 im Alter von 96 Jahren verstorben ist.
Werner Löffler war Gründungsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Ringheim. Der Großostheimer Ortsteil Ringheim ist erst vor 75 Jahren auf einem ehemaligen Militärflugplatz entstanden. Mit den ersten Ringheimer Einwohnern gründete sich auch mit Werner Löffler eine Freiwillige Feuerwehr im schnell wachsenden neuen Ortsteil. Anfang der 1990-er Jahre schloss sich die aktive Mannschaft der Freiwillige Feuerwehr Ringheim der Großostheimer Feuerwehr an. Der Feuerwehrverein besteht in Ringheim weiter fort.
Die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in Ringheim und wir alle werden Werner Löffler in dankbarer Wertschätzung ein ehrendes Gedenken erhalten.
Es wäre schön, wenn im Jahr 2025 wieder viele Feuerwehren aus unserem Landkreis die Leistungsprüfung im Bereich Brand und THL ablegen würden.
Diese Leistungsprüfungen gehören zur Basisausbildung und führen auch zu einer tollen Kameradschaft. Es schweißt einfach zusammen, wenn man oft miteinander übt und zum Schluss auch die Prüfung gemeinsam packt.
Schön wäre es auch, wenn sich wieder mehr Jugendliche der Jugendleistungsprüfung stellen würden. Gerade die Jugendleistungsprüfung kann nur bis zum 18. Lebensjahr gemacht werden und die Jugendleistungsspange hat man für sein ganzes Feuerwehrleben.
Bei den Terminen für die Abnahme sind wir sehr flexibel und richten uns nach den Wünschen der Feuerwehr.
Ansprechpartner ist hier Andreas Waldschmitt von der FF Mömbris-Hutzelgrund und unser ehemaliger KBM Norbert Ries.
Kontaktaufnahme gerne zur Absprache von Terminen per Email über:
oder per Telefon: 0176 63873302 (Andreas Waldschmitt) oder 0179 2144590 (Norbert Ries).
Gerne unterstützen unsere Schiedsrichter auch bereits bei den Übungen in der Vorbereitung zur Abnahme der Leistungsprüfung.
Vielen Dank für die Teilnahme eurer Feuerwehr an den Leistungsprüfungen.
Es wird nochmals klargestellt, dass wie bisher ein hellblaues Diensthemd, aber auch ein weißes Diensthemd, zur Dienstkleidung getragen werden kann. Wir bitten aber als Kreisfeuerwehrverband jeweils eine einheitliche Regelung beim Diensthemd für ein geschlossenes Auftreten in der jeweiligen Feuerwehr herbeizuführen.
Des Weiteren wurde auch die Besonderen Kennzeichnungsordnung für Verbandsfunktionäre des LFV Bayern dahin gehend geändert, dass zukünftig die Möglichkeit des Tragens einer silberweiß/rot gewirkten Mützenschnur für die Vereinsvorsitzenden (Vorsitzende(r) und auch Stv. Vorsitzende(r)) besteht.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen des LFV Bayern dazu wurden nun zum 01.02.2025 aktualisiert und können hier heruntergeladen werden.
250201_LFV-Bayern_Auftreten_in_der_Oeffentlichkeit.pdf
250201_LFV-Bayern_Verbandskennzeichnungen.pdf
Der Landesfeuerwehrverband Bayern berät aktuell als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren im Rahmen der Verbandsanhörungen über den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und veröffentlichte am 05.02.2025 nachfolgende Pressemitteilung:
Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage“
Bayerische Feuerwehren sehen Anpassungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf | Forderungen nach Stärkung der Kreisausbildung und der Stellung der Kreisbrandräte | Beibehaltung der Mindestdienstzeit für Kommandanten | Ablehnung einer „Antragsaltersgrenze“ | Rechtsgrundlage für die Brandschutzerziehung und -aufklärung schaffen | Bestandgarantie und Stärkung der Feuerwehrvereine | LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren gesetzlich verankern
Die bayerischen Feuerwehren sehen dringenden Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage. Dazu sind aus Sicht der Feuerwehren noch wichtige Anpassungen am Entwurf zur Änderung des BayFwG im laufenden Gesetzgebungsverfahren notwendig.“ fasst Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern die Position der bayerischen Feuerwehren zusammen.
In Bayern leisten 330.000 Frauen und Männer Feuerwehrdienst – 318.000 davon ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur Dank des riesigen ehrenamtlichen Engagements ist die umfangreiche und professionelle Hilfeleistung, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht verlassen können, überhaupt möglich. Damit das so bleibt, plädieren die Feuerwehren für eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene. Der LFV Bayern fordert hier im Namen der bayerischen Feuerwehren eine klare Verankerung der Ausbildung im Gesetz als Aufgabe der Landkreise, sowie die Aufnahme der Landkreise als berechtigte Zuwendungsempfänger durch den Staat. „Schon heute finden zahlreiche Aus- und Fortbildungen unserer Feuerwehrdienstleistenden auf Kreisebene statt. Das Gesetz muss diesen tatsächlichen Gegebenheiten nun auch Rechnung tragen.“ so Eitzenberger.
Die Feuerwehren plädieren zudem für eine deutliche Stärkung der Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte. „Sie sind es, die im engen Kontakt zu den Feuerwehren in den Kreisen stehen und über die nötige feuerwehrtechnische Fachkompetenz verfügen, um z.B. die Alarmplanung, nötige Beschaffungen für die Feuerwehren und viele Fragen mehr des abwehrenden Brandschutzes fundiert entscheiden zu können.“, erläutert Eitzenberger. Statt der bisher gesetzlich vorgesehenen ausschließlich beratenden Funktion dieser ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte, sollte zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern eine stärkere, verbindliche Einbindung dieser umfangreichen Kompetenzen auch gesetzlich verankert werden.
Umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen sind nicht nur für das Amt des Kreisbrandrates Voraussetzung, auch mit dem Amt des Kommandanten / der Kommandantin geht eine hohe Verantwortung einher. Ohne ein Mindestmaß an Erfahrung kann man dieser Verantwortung kaum gerecht werden. Auch um eine Überforderung der Ehrenamtlichen im Amt zu vermeiden und eine erfolgreiche Führung der Feuerwehren zu gewährleisten, besteht der LFV Bayern auf der Beibehaltung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten.
Im Gesetzentwurf wird eine Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter vorgeschlagen. Während diese Anhebung als sinnvolle Anpassung an die demographische Entwicklung begrüßt wird, lehnen die Feuerwehren jegliche darüberhinausgehende Verlängerung auf Antrag entschieden ab. „Eine solche Regelung würde bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme schaffen als lösen.“, betont Eitzenberger. Einen nennenswerten positiven Effekt einer solchen „Antragsaltersgrenze“ versprechen sich die bayerischen Feuerwehren ohnehin nicht. Nach vielen Jahren im Dienst und unzähligen Einsätzen würden kaum mehr Ältere weiter die körperlich anstrengenden Einsätze leisten können und wollen. Neben dem bürokratischen Aufwand, den solche Antragsverfahren naturgemäß mit sich brächten, stelle sich vor allem die Frage nach einer objektiven Bewertung der gesundheitlichen Eignung der Kameradinnen und Kameraden. Weder den Feuerwehrkommandanten noch anderen Entscheidungsträgern könne es zugemutet werden, ohne medizinische Fachkenntnis darüber zu entscheiden, ob normale altersbedingte Erscheinungen (z.B. eine langsamere Reaktionszeit oder nachlassende Beweglichkeit) in stressigen Einsatzsituationen zu Gefahrensituationen führen können oder nicht. Eine feste Altersgrenze ohne Verlängerungsmöglichkeiten auf Antrag schafft aus Sicht des LFV Bayern hier Rechtssicherheit für die Entscheider und trägt zur Sicherheit im Einsatzfall für alle Feuerwehrdienstleistenden bei.
„Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für unsere Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren.“, erläutert der Verbandsvorsitzende die Forderung der bayerischen Feuerwehren. Brandschutzerziehung und -aufklärung, das Verhalten bei Bränden und die Selbsthilfe sollen deshalb als Aufgabe der Gemeinde in das bayerische Feuerwehrgesetz aufgenommen werden, fordern die Feuerwehren.
Neben dem Einsatzdienst übernehmen die Feuerwehren eine wichtige Funktion in der Vereins- und Dorfgemeinschaft, gerade im ländlichen Raum. „Unsere bayerischen Feuerwehrvereine sind Motor der Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft.“, so Eitzenberger. „Sie gilt es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu stärken.“ Bisher sieht das Gesetz vor, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte stellen. Diese Regelung soll laut Gesetzentwurf entfallen und die Rolle der Vereine als „allgemein die Gemeinden unterstützend“ neu definiert werden. Auch in Hinblick auf die diskutierte Altersgrenze fordert der LFV Bayern für die Vereine gesetzlich klar zu regeln, dass 1) die Vereine wie bisher auch die Einsatzkräfte stellen und 2) die Vereine Alters- und Ehrenabteilungen bilden können. Für die Feuerwehrvereine, als eine der größten Vereinsparten in Bayern - neben den Sport- und Schützenvereinen - muss es diese Bestandsgarantie und Stärkung geben.
Das BayFwG ist die gesetzliche Grundlage für den Feuerwehrdienst in Bayern – unbestritten sind es die bayerischen Feuerwehrführungskräfte mit ihrer feuerwehrtechnischen Fachkompetenz und ihren Erfahrungen beim alltäglichen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die die ganz praktischen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf den Feuerwehrdienst, das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft vor Ort treffsicher beurteilen können. Die Aufgabe des LFV Bayern als die einzige landesweite Interessenvertretung der öffentlichen Feuerwehren ist es, die Fachmeinungen der rund 7.700 Feuerwehren zu bündeln und diese in den Verbandsgremien mit allen Bezirksfeuerwehrverbänden abgestimmte, mehrheitsfähige Position gegenüber den zuständigen Stellen zu vertreten. Die so erarbeiteten, gemeinschaftlichen Positionen der bayerischen Feuerwehren zeichnen sich dabei durch ein besonderes Maß an fachlicher Fundierung und Praxistauglichkeit der Vorschläge und Forderungen aus. Der aktuelle Prozess der Verbandsanhörung zur Novellierung des Bayer. Feuerwehrgesetzes ist der beste Beweis. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Nachfolgeorganisation des staatlichen „Sprechergremiums“ soll daher nach Wunsch der bayerischen Feuerwehren ausdrücklich im Gesetz unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner der staatlichen Behörden in Fachfragen genannt werden.
Für das laufende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zeigt sich der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes zuversichtlich „Wir stehen als Verband in gutem Kontakt zu allen Beteiligten“, so Eitzenberger. „Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“
Die Freiwillige Feuerwehr Alzenau hat ihren Fuhrpark um ein zweites Löschgruppenfahrzeug erweitert. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein gebrauchtes LF 16 aus dem Baujahr 2003, welches von der Firma Ziegler auf einem Mercedes Atego Fahrgestell aufgebaut wurde.
Das Fahrzeug wurde auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Alzenau teilweise durch Eigenleistung angepasst und umgebaut. Es dient als zweites Löschgruppenfahrzeug in der Kernstadt, sowie kann es bei Bedarf als Ersatzlöschfahrzeug bei einer Ortsteilfeuerwehr eingesetzt werden.
Das LF 16 ist mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einem Wassertank mit 1.600 Litern Fassungsvermögen und einer umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung ausgestattet.
„Wir freuen uns sehr, dass wir unser neues Löschfahrzeug in Dienst stellen können. Damit können wir unsere Einsatzbereitschaft weiter verbessern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Alzenau weiter gewährleisten“, so die Aussage des Kommandanten der Feuerwehr Alzenau, Timo Elsesser.
Die Feuerwehr Alzenau bedankt sich bei allen, die zur Beschaffung und Umrüstung des Fahrzeuges beigetragen haben.








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