Ein Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr muss für diese Tätigkeit entsprechend ausgebildet und den zusätzlichen Belastungen im Atemschutzeinsatz gesundheitlich gewachsen sein. Die gesundheitliche Eignung ist durch eine regelmäßige ärztliche Eignungsuntersuchung nachzuweisen.
Atemschutzgeräteträger müssen sich regelmäßig fortbilden und üben. Dazu gehören mindestens jährlich:
- eine Unterweisung über den Atemschutz,
- eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage,
- eine Einsatzübung unter Atemschutz innerhalb einer taktischen Einheit.
So wie alle Atemschutzgeräteträger aus unserem Landkreis, absolvierten am 18.02.2025 auch elf Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Heinrichsthal ihre jährliche Belastungsübung in der Übungsanlage im landkreiseigenen Atemschutzzentrum in Goldbach.
Ablauf einer Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger
1. Vorbereitung:
a) Ausrüstung: komplette Feuerwehrschutzkleidung, Atemschutzgerät (Pressluftatmer)
b) Überprüfung der Tauglichkeit: Gültige Tauglichkeitsuntersuchung und es liegen aktuell keine gesundheitlichen Einschränkungen vor
c) Beaufsichtigung: Die Belastungsübung wird von Mitarbeitern des Atemschutzzentrums überwacht
2. Belastungsstrecke / Belastungstest:
Die Übung wird unter Atemschutz durchgeführt und simuliert die Belastung eines Feuerwehreinsatzes. Übliche Stationen:
a) Ergometer-Test mit Fahrradergometer, Laufband und Stepper
b) Leitersteigen auf einer Endlosleiter mit gleichmäßigem Tempo ohne Pause
c) Hindernisstrecke mit Kriechen durch enge Gänge und Überwinden von Hindernissen (Kriechtunnel)
3. Abschluss und Auswertung:
a) Überprüfung des Luftverbrauchs
b) Einschätzung der körperlichen Verfassung
c) Dokumentation: erbrachte Leistung wird festgehalten
Diese Belastungsübung dient dazu, sicherzustellen, dass Atemschutzgeräteträger den physischen Anforderungen eines Einsatzes gewachsen sind.
(Quelle und Bilder FF Heinrichsthal)



