Der Landesfeuerwehrverband Bayern berät aktuell als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren im Rahmen der Verbandsanhörungen über den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und veröffentlichte am 05.02.2025 nachfolgende Pressemitteilung:
Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage“
Bayerische Feuerwehren sehen Anpassungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf | Forderungen nach Stärkung der Kreisausbildung und der Stellung der Kreisbrandräte | Beibehaltung der Mindestdienstzeit für Kommandanten | Ablehnung einer „Antragsaltersgrenze“ | Rechtsgrundlage für die Brandschutzerziehung und -aufklärung schaffen | Bestandgarantie und Stärkung der Feuerwehrvereine | LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren gesetzlich verankern
Die bayerischen Feuerwehren sehen dringenden Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage. Dazu sind aus Sicht der Feuerwehren noch wichtige Anpassungen am Entwurf zur Änderung des BayFwG im laufenden Gesetzgebungsverfahren notwendig.“ fasst Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern die Position der bayerischen Feuerwehren zusammen.
In Bayern leisten 330.000 Frauen und Männer Feuerwehrdienst – 318.000 davon ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur Dank des riesigen ehrenamtlichen Engagements ist die umfangreiche und professionelle Hilfeleistung, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht verlassen können, überhaupt möglich. Damit das so bleibt, plädieren die Feuerwehren für eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene. Der LFV Bayern fordert hier im Namen der bayerischen Feuerwehren eine klare Verankerung der Ausbildung im Gesetz als Aufgabe der Landkreise, sowie die Aufnahme der Landkreise als berechtigte Zuwendungsempfänger durch den Staat. „Schon heute finden zahlreiche Aus- und Fortbildungen unserer Feuerwehrdienstleistenden auf Kreisebene statt. Das Gesetz muss diesen tatsächlichen Gegebenheiten nun auch Rechnung tragen.“ so Eitzenberger.
Die Feuerwehren plädieren zudem für eine deutliche Stärkung der Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte. „Sie sind es, die im engen Kontakt zu den Feuerwehren in den Kreisen stehen und über die nötige feuerwehrtechnische Fachkompetenz verfügen, um z.B. die Alarmplanung, nötige Beschaffungen für die Feuerwehren und viele Fragen mehr des abwehrenden Brandschutzes fundiert entscheiden zu können.“, erläutert Eitzenberger. Statt der bisher gesetzlich vorgesehenen ausschließlich beratenden Funktion dieser ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte, sollte zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern eine stärkere, verbindliche Einbindung dieser umfangreichen Kompetenzen auch gesetzlich verankert werden.
Umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen sind nicht nur für das Amt des Kreisbrandrates Voraussetzung, auch mit dem Amt des Kommandanten / der Kommandantin geht eine hohe Verantwortung einher. Ohne ein Mindestmaß an Erfahrung kann man dieser Verantwortung kaum gerecht werden. Auch um eine Überforderung der Ehrenamtlichen im Amt zu vermeiden und eine erfolgreiche Führung der Feuerwehren zu gewährleisten, besteht der LFV Bayern auf der Beibehaltung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten.
Im Gesetzentwurf wird eine Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter vorgeschlagen. Während diese Anhebung als sinnvolle Anpassung an die demographische Entwicklung begrüßt wird, lehnen die Feuerwehren jegliche darüberhinausgehende Verlängerung auf Antrag entschieden ab. „Eine solche Regelung würde bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme schaffen als lösen.“, betont Eitzenberger. Einen nennenswerten positiven Effekt einer solchen „Antragsaltersgrenze“ versprechen sich die bayerischen Feuerwehren ohnehin nicht. Nach vielen Jahren im Dienst und unzähligen Einsätzen würden kaum mehr Ältere weiter die körperlich anstrengenden Einsätze leisten können und wollen. Neben dem bürokratischen Aufwand, den solche Antragsverfahren naturgemäß mit sich brächten, stelle sich vor allem die Frage nach einer objektiven Bewertung der gesundheitlichen Eignung der Kameradinnen und Kameraden. Weder den Feuerwehrkommandanten noch anderen Entscheidungsträgern könne es zugemutet werden, ohne medizinische Fachkenntnis darüber zu entscheiden, ob normale altersbedingte Erscheinungen (z.B. eine langsamere Reaktionszeit oder nachlassende Beweglichkeit) in stressigen Einsatzsituationen zu Gefahrensituationen führen können oder nicht. Eine feste Altersgrenze ohne Verlängerungsmöglichkeiten auf Antrag schafft aus Sicht des LFV Bayern hier Rechtssicherheit für die Entscheider und trägt zur Sicherheit im Einsatzfall für alle Feuerwehrdienstleistenden bei.
„Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für unsere Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren.“, erläutert der Verbandsvorsitzende die Forderung der bayerischen Feuerwehren. Brandschutzerziehung und -aufklärung, das Verhalten bei Bränden und die Selbsthilfe sollen deshalb als Aufgabe der Gemeinde in das bayerische Feuerwehrgesetz aufgenommen werden, fordern die Feuerwehren.
Neben dem Einsatzdienst übernehmen die Feuerwehren eine wichtige Funktion in der Vereins- und Dorfgemeinschaft, gerade im ländlichen Raum. „Unsere bayerischen Feuerwehrvereine sind Motor der Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft.“, so Eitzenberger. „Sie gilt es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu stärken.“ Bisher sieht das Gesetz vor, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte stellen. Diese Regelung soll laut Gesetzentwurf entfallen und die Rolle der Vereine als „allgemein die Gemeinden unterstützend“ neu definiert werden. Auch in Hinblick auf die diskutierte Altersgrenze fordert der LFV Bayern für die Vereine gesetzlich klar zu regeln, dass 1) die Vereine wie bisher auch die Einsatzkräfte stellen und 2) die Vereine Alters- und Ehrenabteilungen bilden können. Für die Feuerwehrvereine, als eine der größten Vereinsparten in Bayern - neben den Sport- und Schützenvereinen - muss es diese Bestandsgarantie und Stärkung geben.
Das BayFwG ist die gesetzliche Grundlage für den Feuerwehrdienst in Bayern – unbestritten sind es die bayerischen Feuerwehrführungskräfte mit ihrer feuerwehrtechnischen Fachkompetenz und ihren Erfahrungen beim alltäglichen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die die ganz praktischen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf den Feuerwehrdienst, das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft vor Ort treffsicher beurteilen können. Die Aufgabe des LFV Bayern als die einzige landesweite Interessenvertretung der öffentlichen Feuerwehren ist es, die Fachmeinungen der rund 7.700 Feuerwehren zu bündeln und diese in den Verbandsgremien mit allen Bezirksfeuerwehrverbänden abgestimmte, mehrheitsfähige Position gegenüber den zuständigen Stellen zu vertreten. Die so erarbeiteten, gemeinschaftlichen Positionen der bayerischen Feuerwehren zeichnen sich dabei durch ein besonderes Maß an fachlicher Fundierung und Praxistauglichkeit der Vorschläge und Forderungen aus. Der aktuelle Prozess der Verbandsanhörung zur Novellierung des Bayer. Feuerwehrgesetzes ist der beste Beweis. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Nachfolgeorganisation des staatlichen „Sprechergremiums“ soll daher nach Wunsch der bayerischen Feuerwehren ausdrücklich im Gesetz unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner der staatlichen Behörden in Fachfragen genannt werden.
Für das laufende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zeigt sich der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes zuversichtlich „Wir stehen als Verband in gutem Kontakt zu allen Beteiligten“, so Eitzenberger. „Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“
Die Freiwillige Feuerwehr Alzenau hat ihren Fuhrpark um ein zweites Löschgruppenfahrzeug erweitert. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein gebrauchtes LF 16 aus dem Baujahr 2003, welches von der Firma Ziegler auf einem Mercedes Atego Fahrgestell aufgebaut wurde.
Das Fahrzeug wurde auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Alzenau teilweise durch Eigenleistung angepasst und umgebaut. Es dient als zweites Löschgruppenfahrzeug in der Kernstadt, sowie kann es bei Bedarf als Ersatzlöschfahrzeug bei einer Ortsteilfeuerwehr eingesetzt werden.
Das LF 16 ist mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einem Wassertank mit 1.600 Litern Fassungsvermögen und einer umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung ausgestattet.
„Wir freuen uns sehr, dass wir unser neues Löschfahrzeug in Dienst stellen können. Damit können wir unsere Einsatzbereitschaft weiter verbessern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Alzenau weiter gewährleisten“, so die Aussage des Kommandanten der Feuerwehr Alzenau, Timo Elsesser.
Die Feuerwehr Alzenau bedankt sich bei allen, die zur Beschaffung und Umrüstung des Fahrzeuges beigetragen haben.








Verkehrsunfall zwischen Kahl und Karlstein - mehrere PKWs kollidieren frontal - Straße voll gesperrt







Mittwoch, 12. März 2025
18:00-19:00 Uhr, kostenlose Onlinefortbildung
𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮: Evakuierungsübungen in Schulen und Kindertagesstätten
Referent: Lars Inderthal, federführender Autor der Fachempfehlung Evakuierungsübungen in Schulen und Kindertagesstätten, Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung von vfdb und DFV
Vorbereitung rettet Leben: Evakuierungsübungen in Schulen und Kindertagesstätten sind entscheidend, um Kindern und Jugendlichen sowie den dort arbeitenden Menschen die nötigen Fähigkeiten und das Vertrauen zu vermitteln, in Notfällen schnell und sicher zu handeln. Um sowohl Verantwortlichen an Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch den Feuerwehren die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen zu erleichtern, gibt es nun eine neue Fachempfehlung.
Der praxisnahe Leitfaden wurde durch Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) unter Beteiligung des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren erstellt.
Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.
Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben).
Link zur Anmeldung:
https://www.eventmanager-online.com/de/event/fachempfehlung-zu-evakuierungsuebungen-in-schulen-und-kitas-1

Die aktuelle Fassung der Bayer. Schallzeichenverordnung kann hier herunter geladen werden:

Kommandant Claus Schmitt verlas seinen letzten Jahresbericht - denn Claus trat nach 18 Jahren an der Spitze als Kommandant bei der später stattfindenden Neuwahl nicht mehr an.
Es freute ihn sehr, dass wieder eine Leistungsprüfung durchgeführt wurde.
Er dankte der Gemeinde und dem Gemeinderat sehr, dass sie trotz der angespannten Lage am Neubau festgehalten haben.
Die Anzahl der Aktiven ist mit 41 Dienstleistenden leicht angestiegen und es freute ihn sehr wieder neue Aktive zu requirieren.
Stellv. Kommandant Michael Müller ging in seinem Bericht auf die 41 Übungen ein. Hier wurden 1185 Stunden von den Aktiven geleistet. Die Übungen wurden durchschnittlich von 15 Personen besucht. Drei Kameraden mit der höchsten Übungsbeteiligung konnte er hervorheben. Dies waren Noah Schanze, Luis und Tim Schmitt.
Jugendleiter Daniel Herbert berichtete von 13 Jugendlichen in der Jugendgruppe. Davon 10 Buben und 3 Mädchen. Ein herzliches Dankeschön geht an Jugendwartin Bianka Maier und ihr neues Team. Unterstützt wird sie in Zukunft vom stellv. Jugendwart Josh Kuntze, Aaron Geis, Paul Müller, Tim Schmitt und Leon Schachner. Hier wurden im vergangen Jahr unglaubliche 250 Stunden für die Betreuung der Jugendfeuerwehr investiert. Die Kindergruppe Löschkids hatten zum Jahresende 11 Kinder. Davon 8 Buben und 3 Mädchen. Ein großes Dankeschön ging an Julia Müller und Michaela Lunz, die seit Januar 2024 die Leitung der Löschkids übernommen haben. Kontinuierlich wechselten Kinder der Löschkids zur Jugendgruppe und von der Jugend in den aktiven Dienst, sodass aktuell 12 Personen zwischen 18 und 27 Jahren bei der aktiven Mannschaft dabei sind. Daniel Herbert verabschiedete sich nach 12 Jahren von dem Posten des Jugendleiters.
Bei den anschließenden Neuwahlen entschieden Michael Müller als Kommandant sowie Daniel Herbert als sein Stellvertreter das Rennen für sich.
Der frühere Kommandant Andreas Hartmann und der bisherige Kommandant Claus Schmitt wurden für Ihre langjährigen Leistungen für die Freiwillige Feuerwehr Sailauf von Peter Kernhof im Anschluß an die Wahlen zu Ehrenkommandanten ernannt.
Auch im Verein standen Neuwahlen an.
Für langjährige Dienst- und Vereinszugehörigkeit wurden geehrt:
Ein ganz besonderes Highlight wird 2025 das 150-jähriges Jubiläumsfest, welches vom 25.07. - 27.07.2025 im großen Festzelt auf dem Festplatz neben dem neuen Feuerwehrhaus gebührend gefeiert wird.






[Quelle Text von Christian Strohschein & Kerstin Schmitt, Bilder FF Sailauf]
Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.
Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.
Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.
Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.


