Der Landkreis Aschaffenburg ehrt
- Vorstandsmitglieder in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle des Vereins, Verbandes oder einer Organisation tätig waren, und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben.
Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragsstellers notwendig.
Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich. Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2022 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Landkreisehrungen nur für Vorstandstätigkeiten und verantwortliche Stellen im örtlichen Feuerwehrverein und im Feuerwehrverband anwendbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.
Die Anträge zur Ehrung können ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-aschaffenburg.de <Wer macht was> <Ehrungen in Vereinen und Organisationen>) gestellt werden.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter 06021/394-2311 oder -2312 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.
Meldeschluss ist der 28.02.2025.
Der Ehrenabend für die Vereine findet am Freitag, den 09.05.2025 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.
