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Kreishaushalt 2025 beschlossen – Kreisumlage auf 52,1 Punkte erhöht


Nachdem am 09.12.2024 der Kreistag den Kreishaushalt für das Jahr 2025 mit einem Volumen von rund 256 Millionen Euro beschlossen hat und dabei auch die Kreisumlage deutlich auf 52,1 Punkte erhöht wurde, kamen natürlich auch die Ausgaben für das Feuerwehrwesen im Landkreis in den Reden der Fraktionen zum Haushalt kurz zur Sprache.

Wir möchten nachfolgend unseren Feuerwehrleuten einige Informationen zum Landkreis selbst geben und die Kreisumlage und die Aufgaben des Kreises im Feuerwehrwesen kurz erläutern.       

Der Landkreis Aschaffenburg ist eine kommunale Gebietskörperschaft, der sich aus den 32 Gemeinden im Kreisgebiet bildet. Der Landkreis hat die Aufgabe überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Der Landkreis ist zuständig für alle öffentlichen Aufgaben, die das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen.

Der Landkreis soll die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind. Insbesondere sind sie verpflichtet, erforderliche Maßnahmen auf den Gebieten

- der Straßenverwaltung,
- der Feuersicherheit,
- des Gesundheitswesens sowie
- der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege

zu treffen oder die nötigen Leistungen für solche Maßnahmen aufzuwenden.

Durch zahlreiche Gesetze werden dem Landkreis konkrete Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als Pflichtaufgabe oder als freiwillige Aufgabe übertragen, wie z. B.

- die Abfallentsorgung,
- die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs und
- die Betreuung Volljähriger.

Zugleich ist das Landratsamt nicht nur Verwaltungsbehörde für den Landkreis, sondern auch als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Staatliches Landratsamt) zuständig z. B. für

- Amtsärztliche Gutachten,
- Baugenehmigungen
- Führerscheine und Kfz-Zulassung
- Gaststättenerlaubnisse
- Lebensmittelüberwachung
- Rechtsaufsicht über Gemeinden
- Umweltschutz und Immissionsschutz

Wenn das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig ist, hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die alleinige Verantwortung.

Der Landkreis deckt im Wesentlichen seinen Finanzbedarf für den jährlichen Haushalt aus der Kreisumlage, aus der Einnahme von Gebühren und finanziellen staatlichen Zuweisungen und Zuwendungen. Für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben des Landratsamtes weist der Staat zusätzliches staatliches Personal dem Landratsamt als Mitarbeiter zu.

Da der Landkreis selbst keine Steuern erhebt, erhält er den Großteil seiner finanziellen Mittel über die Kreisumlage, deren Hebesatz wegen steigender Ausgaben des Landkreises in der letzten Kreistagssitzung auf 52,1 Punkte erhöht wurde. Unter der Kreisumlage versteht man eine Umlagezahlung der kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis. D. h. die Umsetzung der meisten Kreisaufgaben sind zum großen Teil über diese Umlage von den Gemeinden finanziert. Für 2025 sind rund 130 Millionen Euro von den 32 Gemeinden fällig, was der bislang höchste Betrag ist.

Im Feuerwehrbereich trägt der Landkreis die Kosten für die Kreisbrandinspektion als Teil des staatlichen Landratsamtes und nimmt die im Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) geregelten überörtlichen Aufgaben im Feuerwehrwesen wahr.

Nach dem Art. 2 BayFwG haben die Landkreise als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten und geeigneten gemeindlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der Landkreis auch, wenn Gemeinden über ihre Grenzen hinaus zusätzlich besondere überörtliche Feuerwehraufgaben übernehmen, hierfür Zuschüsse an die jeweiligen Gemeinden gewähren. Die Landkreise können gemeinsame Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende aus dem Kreisgebiet überörtlich organisieren und durchführen.

Da die im Art. 2 BayFwG vorstehend festgelegten Aufgaben des Landkreises von allen Gemeinden gemeinsam umlagefinanziert sind, muss immer geprüft werden, ob und wie weit sie nicht schon örtlich in den im Art. 1 BayFwG festgelegten Aufgabenbereich einer einzelnen Gemeinde fallen.

Über einen vom Kreistag beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan für die überörtlichen Aufgabenstellungen des Landkreises Aschaffenburg sind in Verbindung mit einer ebenfalls beschlossenen Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät und Stellplätzen im Landkreis Aschaffenburg klare Regelungen und Handlungssicherheit für alle Beteiligte getroffen worden. Sowohl der Feuerwehrbedarfsplan für den Kreis als auch die Förderrichtlinie werden in gewissen Abständen überprüft und ggf. angepasst.

Investitionen im Kreishaushalt für die Feuerwehren im Landkreis sind 2025 insbesondere:

- die Beschaffung von drei Waldbrand-TLF für die Feuerwehren Hörstein, Laufach und Waldaschaff für 1.700.000 Euro. Auf der Einnahmeseite erhält der Landkreis dafür eine staatliche Zuwendung in Höhe von 310.500 Euro,

- die Beschaffung von 3 Wechselladerfahrzeugen für ca. 825.000 Euro für die Feuerwehren Großostheim, Goldbach und Karlstein – hier erhält der Landkreis eine staatliche Zuwendung in Höhe von 354.510 Euro,

- Zuschuss für den Markt Großostheim zum Kauf eines weiteren Wechselladerfahrzeuges in Höhe von 82.500 Euro,

- Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur Ertüchtigung des Feuerwehrhaues in Michelbach zum Versorgungszentrum für Einsatzkräfte und

- ergänzende Beschaffungen im Bereich Sandsackfüllmanagement, Verpflegung und Versorgung von Einsatzkräften, Einsatzlogistik und Materialerhalt an der Einsatzstelle mit 100.000 Euro.

Alle diese überörtlich notwenigen Feuerwehrausstattungen machen in unserem Landkreis die gemeindlichen Feuerwehren fit für die zukünftigen steigenden Anforderungen im Bevölkerungsschutz, insbesondere durch die Zunahme von Katastrophen durch klimabedingte Extremwetterereignisse und im Zivilschutz durch die sich ständig verändernde Sicherheitslage und einem hoffentlich nie eintretenden Bündnis- oder Verteidigungsfall.

Geldscheine

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 22. Dezember 2024

Weihnachtszeit mit Sicherheit

Weihnachtszeit Infoposting 8
(7/9)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 22. Dezember 2024

Goldbach: Fahrzeug geriet während der Fahrt unbemerkt in Brand

Am Samstagabend, gegen 19:25 Uhr, wurden die Feuerwehren Goldbach und Unterafferbach zu einem Fahrzeugbrand alarmiert. Mehrere Pkw-Fahrer hatten auf der Verbindungsstraße zwischen Goldbach und Unterafferbach ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn gemeldet, aus dessen Unterboden Flammen schlugen.
 
Noch auf der Anfahrt der Einsatzkräfte ging ein weiterer Notruf bei der Leitstelle ein: Das brennende Fahrzeug war mittlerweile in der Ortsmitte von Unterafferbach in einer engen Stichstraße zum Stehen gekommen. Am Einsatzort fanden die Einsatzkräfte einen Skoda Fabia vor, bei dem der Motorraum bereits vollständig in Flammen stand. Anwohner hatten bereits vergeblich versucht, den Brand mit Feuerlöschern zu bekämpfen. Zwei Trupps unter Atemschutz gingen mit einem Schnellangriffsrohr vor und konnten den Brand zügig löschen.
 
Im Einsatz waren 25 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Goldbach und Unterafferbach. Nach etwa zwei Stunden war der Einsatz beendet.
 
471172115 993220409514909 2850019788523365274 n
470804142 993220426181574 7917292378368890872 n
 
(Quelle: Freiwillige Feuerwehr Goldbach)
Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Weihnachtszeit mit Sicherheit

Weihnachtszeit Infoposting 7
(6/9)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Freie Lehrgangsplätze aus unserem zugeteilten Lehrgangskontingent für 2025 (aktueller Stand vom 22.12.24 17 Uhr)

Derzeit haben wir für 2025 noch nachfolgende freie Lehrgangsplätze an den Staatlichen Feuerwehrschulen:

Aufbaulehrgang für Kommandanten mit Gruppenführerqualifikation

07.-08. 01.25 WÜ   

Gerätewart

10.-14.02.25 WÜ

Aufbaulehrgang für Atemschutzgerätewarte

26.-27.02.25 WÜ

 Gerätewart

17.-21.03.25 WÜ

Drehleitermaschinist (Waagerecht-Senkrecht-Abstützung)

31.03.-04.04.25 WÜ

Aufbaulehrgang für Kommandanten mit Gruppenführerqualifikation

14.-15.04.25 WÜ

Leiter des Atemschutzes

22.-23.04.25 WÜ

Ausbilderkongress - Ausbilder Modulare Truppausbildung

29.04.25 WÜ

Ausbilderkongress - Ausbilder Modulare Truppausbildung

29.04.25 WÜ

Gruppenführer

12.-16.05.25 WÜ

Aufbaulehrgang für Bootsführer

10.-12.06.25 WÜ

Drehleitermaschinist (Waagerecht-Senkrecht-Abstützung)

15.-19.09.25 WÜ

ABC-Einsatz Strahlenschutz

20.-24.10.25 R

Gerätewart

10.-14.11.25 WÜ

Ausbilder in der Feuerwehr

17.-21.11.25 WÜ

Zugführer

01.-12.12.25 WÜ

Aufbaulehrgang für Atemschutzgerätewarte

08.-09.12.25 G

Gerätewart

08.-12.12.25 WÜ

Aufbaulehrgang für Ausbilder Atemschutzgeräteträger

17.-18.12.25 WÜ

Interessierte melden sich in Absprache ihrem Kommandanten bitte bei KBI Thilo Happ oder bei KBR Frank Wissel.

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Stellenanzeige - Disponent*innen (m/w/d) für die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain gesucht

Stellenanzeige der Stadt Aschaffenburg  Link: Stellenanzeige_Disponent_ILS.pdf

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Disponent*innen (m/w/d) für die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain im Amt für Brand- und Katastrophenschutz.

Du bist:
• Feuerwehrtechnischer Beamter der 2. QE (ehem. mittlerer Dienst)
• Werkfeuerwehrmann/-frau
• Rettungssanitäter*in, Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in
und bereit für eine spannende, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle berufliche Herausforderung?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Bewirb dich jetzt bis zum 02.02.2025.

Alle Infos findest du hier: https://www.mein-check-in.de/aschaffenburg/position-446056

📞
Fragen? Kontaktiere uns:
Herrn Mark Weigandt: 06021/1503-601
Herrn Alexander Herzing: 06021/1503-701

ILS BU Disponenten gesucht
Text/Foto: L. Lang
Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

FF Karlstein hat E-Feuerwehrfahrzeug an den Kindergarten übergeben

Kurz vor Weihnachten, am Freitag den 20.12.24, konnte die Freiwillige Feuerwehr Karlstein ein E-Feuerwehrfahrzeug an den Karlsteiner Kindergarten "Villa Kunterbunt" übergeben. Das Fahrzeug selbst stammt aus einer Beschaffung des KFV Aschaffenburg und wurde mit einem weiteren zusammen bei der Feuerwehr Gemeinde Karlstein stationiert. Eines der Fahrzeuge wurde bereits mit defekt ausgemustert, das zweite wurde nach einer Überholung und mit neuer Batterie nun mit Zustimmung des KFV an den Kindergarten, zusammen mit einer passenden Garage aus Holz und einiges an "Feuerwehr Requisiten", übergeben. Das erste Kind absolvierte bereits eine Probefahrt und befand das Fahrzeug für sehr gut.

Bis zum Frühjahr soll auch die mitgelieferte Garage, im Design eines Feuerwehrhauses umgestaltet und mit einer kleinen Rampe versehen sein. Wir dürfen also gespannt sein.

Der Karlsteiner Feuerwehrverein hat zusätzlich noch 10 gebrauchte, aber sehr gut erhaltene Festzeltbänke an den Kindergarten Villa Kunterbunt, sowie 12 Stück Festzeltbänke an den Kinderhort Karlstein kostenlos für ihre Arbeit mit den Kindern in dieser Woche übergeben.

Mit einem herzlichen Dankschön und einem Frohe Weihnachten bedankten sich die Kindereinrichtungen bei der Feuerwehr.

(Quelle und Bilder FF Karlstein)
20241219 FF Karlstein Übergabe E Feuerwehrauto an Kindergarten 1
20241219 FF Karlstein Übergabe E Feuerwehrauto an Kindergarten 3

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

DFV zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg

In Gedanken sind die Deutschen Feuerwehren bei den Einsatzkräften in Magdeburg. Der Deutsche Feuerwehrverband mit seinen Feuerwehren wünschen viel Kraft bei der Bewältigung dieser schwierigen Einsatzlage. Das Mitgefühl aller gilt den Opfern und ihren Angehörigen.

(Quelle DFV)
DFV Magdeburg

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Kleinbrand in Glattbach

Am 19.12.2024 wurde gegen 10:45 durch die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain die Freiwillige Feuerwehr Glattbach zu einem Kleinbrand in die Dr.-Konrad-Fecher-Straße alarmiert.

Aus ungeklärten Gründen war an einem Wohnhaus neben einem Brennholzlager aus ungeklärten Gründen zu einem Brand in einer Restmülltonne gekommen.

Die Glattbacher Feuerwehr konnte den Kleinbrand schnell löschen und wieder in ihr Feuerwehrhaus einrücken. Die Polizei war ebenfalls an der Einsatzstelle und nahm den Sachverhalt auf.

(Quelle und Bilder FF Glattbach)
20241219 Brand Glattbach 1 20241219 Brand Glattbach 2
20241219 Brand Glattbach 3

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Weihnachtszeit mit Sicherheit

Weihnachtszeit Infoposting 6(5/9)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

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